Begleitperson für Führerschein ab 17

  • Begleitperson für Führerschein ab 17
     Andi_Rosenheim
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2005
    Hi

    Also ich mach grad den FS ab 17 und werd jetz dann bald fertig. Jetz zu meiner Frage: Wenn ich danach fahren will, muss ja immer eine der eingetragenen Begleitpersonen mitfahren. Muss diese dann auf dem Beifahrersitz sitzen oder könnte sie rein theoretisch auch einfach hinter mir oder sonst wo im Auto sitzen?


    Thx Andi
  • Thema
    Re: Begleitperson für Führerschein ab 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2005
    Text
    Um dir gleich die Hoffnung zu nehmen:
    Mama und Papa kommen weder in den Kofferraum, noch auf die Ladefläche. Da sie aber auch nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen sollte, stünde einer Platzierung der beiden auf einem geeigneten Fahrgastsitz nichts im Wege. ;o) .

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  • Thema
    Re: Re: Begleitperson für Führerschein ab 17
    Autor
      Tanaka30
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2005
    Text
    >Um dir gleich die Hoffnung zu nehmen:
    >Mama und Papa kommen weder in den Kofferraum, noch auf die Ladefläche. Da sie aber auch nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen sollte, stünde einer Platzierung der beiden auf einem geeigneten Fahrgastsitz nichts im Wege. ;o) .
    also in dem PKW in dem du dich befindest:
    Allgemeine Info:
    Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
    Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
    Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
    Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.


    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.



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