>Mich würde interessieren welche Auflagen der Beifahrer für einen 17 jährigen erfüllen muss?? >reicht es wenn er seber Führerscheininhaber ist?? öööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööö
hallo iggi, der oder die begleiter müssen mindestens 30 jahre alt sein, 5 jahre klasse b bzw. klasse3 haben, dürfen max. 3 punkte in flensburg haben.
> >hallo iggi, >der oder die begleiter müssen mindestens 30 jahre alt sein, 5 jahre klasse b bzw. klasse3 haben, dürfen max. 3 punkte in flensburg haben. > >holger
Wie sieht es aus, wenn das bei Antragstellung erfüllt war, der 4. Punkt des Beifahrers aber erst knapp vor, oder nach der Prüfung "Fahren ab 17" dazu kam? Nachträgliches Aberkennen der Eignung zum Begleiter, oder Glück gehabt?
> >> >>hallo iggi, >>der oder die begleiter müssen mindestens 30 jahre alt sein, 5 jahre klasse b bzw. klasse3 haben, dürfen max. 3 punkte in flensburg haben. >> >>holger > >Wie sieht es aus, wenn das bei Antragstellung erfüllt war, der 4. Punkt des Beifahrers aber erst knapp vor, oder nach der Prüfung "Fahren ab 17" dazu kam? >Nachträgliches Aberkennen der Eignung zum Begleiter, oder Glück gehabt?
wahrscheinlich eine der vielen fragen die man bei dem schnellschuss nicht bedacht hat, kenne jedenfalls keine erläuterung die im vorfeld das problem angeht. m.m. muss die begleiter "erlaubnis" zurückgezogen werden, aber welche begleiter (z.b.vater) wird seinem sohnemann schon zugeben das er punkte bekommen hat? d.h.dann, der sohnemann fährt ohne legalen begleiter und ihm muss die genehmigung entzogen werden. mir ist auch nicht bekannt ob man später noch begleiter hinzufügen kann, wobei ich mir vorstellen könnte das das möglich sein wird. es werden sich noch viele fragen stellen an die die verantwortlichen nicht gedacht haben und erst im laufe der zeit relevant werden.
>> >>> >>>hallo iggi, >>>der oder die begleiter müssen mindestens 30 jahre alt sein, 5 jahre klasse b bzw. klasse3 haben, dürfen max. 3 punkte in flensburg haben. >>> >>>holger >> >>Wie sieht es aus, wenn das bei Antragstellung erfüllt war, der 4. Punkt des Beifahrers aber erst knapp vor, oder nach der Prüfung "Fahren ab 17" dazu kam? >>Nachträgliches Aberkennen der Eignung zum Begleiter, oder Glück gehabt? > >äääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääää > >hi peg, > >wahrscheinlich eine der vielen fragen die man bei dem schnellschuss nicht bedacht hat, kenne jedenfalls keine erläuterung die im vorfeld das problem angeht. >m.m. muss die begleiter "erlaubnis" zurückgezogen werden, aber welche begleiter (z.b.vater) wird seinem sohnemann schon zugeben das er punkte bekommen hat? d.h.dann, der sohnemann fährt ohne legalen begleiter und ihm muss die genehmigung entzogen werden. mir ist auch nicht bekannt ob man später noch begleiter hinzufügen kann, wobei ich mir vorstellen könnte das das möglich sein wird. >es werden sich noch viele fragen stellen an die die verantwortlichen nicht gedacht haben und erst im laufe der zeit relevant werden. > >holger
Die Bedingungen für die Begleiter müssen bei der Erteilung der Erlaubnis erfüllt sein. Nach erhalt der Erlaubnis kann der Begleiter "wilde Sau" spielen. Ist ja schon ein Witz, dass in manchen Bundesländern der Begleiter alkoholisiert sein darf! *kopfschüttel*
>>> >>>> >>>>hallo iggi, >>>>der oder die begleiter müssen mindestens 30 jahre alt sein, 5 jahre klasse b bzw. klasse3 haben, dürfen max. 3 punkte in flensburg haben. >>>> >>>>holger >>> >>>Wie sieht es aus, wenn das bei Antragstellung erfüllt war, der 4. Punkt des Beifahrers aber erst knapp vor, oder nach der Prüfung "Fahren ab 17" dazu kam? >>>Nachträgliches Aberkennen der Eignung zum Begleiter, oder Glück gehabt? >> >>äääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääää >> >>hi peg, >> >>wahrscheinlich eine der vielen fragen die man bei dem schnellschuss nicht bedacht hat, kenne jedenfalls keine erläuterung die im vorfeld das problem angeht. >>m.m. muss die begleiter "erlaubnis" zurückgezogen werden, aber welche begleiter (z.b.vater) wird seinem sohnemann schon zugeben das er punkte bekommen hat? d.h.dann, der sohnemann fährt ohne legalen begleiter und ihm muss die genehmigung entzogen werden. mir ist auch nicht bekannt ob man später noch begleiter hinzufügen kann, wobei ich mir vorstellen könnte das das möglich sein wird. >>es werden sich noch viele fragen stellen an die die verantwortlichen nicht gedacht haben und erst im laufe der zeit relevant werden. >> >>holger > >Die Bedingungen für die Begleiter müssen bei der Erteilung der Erlaubnis erfüllt sein. Nach erhalt der Erlaubnis kann der Begleiter "wilde Sau" spielen. Ist ja schon ein Witz, dass in manchen Bundesländern der Begleiter alkoholisiert sein darf! *kopfschüttel* > >Chris (FL)
neeeeeeeee, sind sie nicht. aber jetzt wird es übertrieben. soweit wie ich mit meinen nachforschungen gekommen bin, darf er auch begleiter sein wenn ein fahrverbot besteht. weiss nur noch nicht wie es bei entziehung der fe aussieht. zum zeitpunkt der erteilung war ja eine vorhanden.
wenn das so sein sollte, dass er dann auch noch begleiter sein darf, kannste ja zu BEATE U. gehen und dir ne gummipuppe kaufen, die wird dann nicht so ein schlechtes vorbild sein.