Behindertenparkplatz und Bewohnerparkplatz
Hallo,
vor meiner Wohnung ist an einer Parkbucht ein Behindertenparkplatz mit dem Zusatzschild "18-9 Uhr nur Bewohner mit Parkausweis".
Meine Freundin parkte dort abends und erhielt einen Strafzettel wegen "Parken auf einem Behindertenparkplatz" in Höhe von 35 Euro.
Die Behörde meinte, dass die IMMER ein Behindertenparkplatz ist, und zusätzlich von 18-9 Uhr ein Anwohnerparkplatz. Also sowohl Behinderte als auch Anwohner dürfen dort dann parken.
Ich bin jedoch der Meinung, dass dies nur tagsüber ein Behindertenparkplatz ist, von 18-9 Uhr jedoch ausschließlich ein Anwohnerparkplatz, was bei einem Parkverstoß lediglich 15 Euro zur Folge hat !
Weiß jemand wie ein solches Verkhrschild auszulegen ist und kann mir jemand ein Urteil dazu oder ein Kommentarstelle nennen ? Danke