Behörden Gebühr

  • Behörden Gebühr
     Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Hallo,
    nachdem ich meinen B Führerschein erfolgreich bestanden habe, wollte ich noch den A1 Führerschein machen. Da ich mich nun nicht paralle mit dem B Führerschein angemeldet habe, wollte ich fragen ob die Behördengebühren erneut bezahlen muss!
    Gruß
    Kevin
  • Thema
    Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >Hallo,
    >nachdem ich meinen B Führerschein erfolgreich bestanden habe, wollte ich noch den A1 Führerschein machen. Da ich mich nun nicht paralle mit dem B Führerschein angemeldet habe, wollte ich fragen ob die Behördengebühren erneut bezahlen muss!
    >Gruß
    >Kevin
    >
    hallo kevin, die behördengebühren musst du erneut bezahlen.

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  • Thema
    Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    A1?! Hallo?! Mach doch A, dann kannst du alles fahren...

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  • Thema
    Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >A1?! Hallo?! Mach doch A, dann kannst du alles fahren...
    >Da kommt es aber auf´s Alter an,oder?Du darfst doch zum Beispiel mit 18 noch nicht alle Maschinen fahren!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    Hallo,
    ja, das haben mir viele schon gesagt. Aber so viel Geld hab ich nun auch nicht. Klar auf dem ersten Blick sind die Kosten ja gleich! Aber erstens komme ich dann mit meinem eigenen Motorroller, d.h. die Fahrstunden selber sind billiger, zweitens kann ich auf Automatik machen, Schaltgetrieb denke ich ist beim A1 nicht wichtig und ich muss auch nicht erst mal ein gefühl dafür kriegen und letztendlich kann ich vorher schon mit dem eigenen auf einem Übungsplatz üben um die Kosten so gering zu halten wie möglich!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    Also, selbst wenn man die kosten möglichst gering halten will, ist es, auf deutsch gesagt, schwachsinng, denn der Zeitaufwand ist ja annähernd gleich!!!

    Und wenn du dann erst mal "Blut geleckt" hast in Sachen Zweiradfahren, ärgerst du dich grün und blau... und wenn du dann doch noch A machen willst, wird es dann insgesamt noch teuer, wenn du später überhaupt noch die Zeit hast den Schein zu machen! ich bin jedenfalls froh letztes Jahr A (nach)gemacht zu haben, denn dieses und in den nächsten Jahren, hätte ich wahrscheinlich keine Zeit den Schein zu machen!

    ich würde dir empfehlen, wenn es am Finanziellen liegt, noch ein wenig zu warten und zu sparen...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >Also, selbst wenn man die kosten möglichst gering halten will, ist es, auf deutsch gesagt, schwachsinng, denn der Zeitaufwand ist ja annähernd gleich!!!
    >
    >Und wenn du dann erst mal "Blut geleckt" hast in Sachen Zweiradfahren, ärgerst du dich grün und blau... und wenn du dann doch noch A machen willst, wird es dann insgesamt noch teuer, wenn du später überhaupt noch die Zeit hast den Schein zu machen! ich bin jedenfalls froh letztes Jahr A (nach)gemacht zu haben, denn dieses und in den nächsten Jahren, hätte ich wahrscheinlich keine Zeit den Schein zu machen!
    >
    >ich würde dir empfehlen, wenn es am Finanziellen liegt, noch ein wenig zu warten und zu sparen...
    >
    Besitzt Du einen als Prüfungsfahrzeug zugelassenen A1 Roller?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    > Aber erstens komme ich dann mit meinem eigenen Motorroller, d.h. die Fahrstunden selber sind billiger, zweitens kann ich auf Automatik machen, ...

    ACHTUNG!!! Das Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug für A1 muss mindestens 100 km/h schnell sein. Ich kenne keinen Automatik-Roller, der diese Geschwindigkeit schafft. Außerdem musst du beim Führerscheinantrag angeben, dass du Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug machst und bekommst einen Eintrag in den Führerschein, dass du nur Automatik fahren darfst.
    Spare lieber noch ein paar Monate und mach dann Klasse A! Damit darfst du dann (fast) alle Zweiräder bis 34 PS fahren. Die Leistungsbeschränkung fällt dann nach 2 Jahren automatisch weg.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >ACHTUNG!!! Das Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug für A1 muss mindestens 100 km/h schnell sein.

    Hallo, erst mal danke für den Hinweis! Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht wie schnell der Roller sein wird. Und zwar wird es sich wahrscheinlich um die Elystar 125 von Peugeot handlen. Weiß jemand die max. Geschwindigkeit??? Desweiteren würde ich noch gerne wissen wo man nachlesen kann, das ein Ausbildungsfahrzeug mindestens 100km/h fahren muss!
    Gruß
    Kevin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    Das mit den 100 km/h kannst du ruhig glauben...!!!

    Im Netz habe ich über den Elystar 125 verschiedene Angaben gefunden (auf der Peugeot-Site steht gar nix) - von 100-120 km/h... das dürfte aber die Vmax lt. Tacho sein, entscheidend ist jedoch, was eingetragen ist!

    Wenn du Glück hast, ist's irgendwas knapp über Hundert - und wenn du Pech hast knapp unter Hundert...

    @Kirsten: Die aktuellen 125er von Piaggio, Suzuki und Aprilia sind alle mit knapp über 100 km/h eingetragen. Bei Honda und Yamaha sind keine Angaben zu finden - ich gehe aber Mal davon aus, dass die aktuellen Modelle auch mit knapp über 100 eingetragen sind!!

    Ob die jetzt wirklich über 100 bringen ist ja sch... egal, es kommt ja nur drauf an, was eingetragen ist...


    Aber von mir auch die Empfehlung:

    Warte und mach A!!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >>ACHTUNG!!! Das Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug für A1 muss mindestens 100 km/h schnell sein.
    >
    >Hallo, erst mal danke für den Hinweis! Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht wie schnell der Roller sein wird. Und zwar wird es sich wahrscheinlich um die Elystar 125 von Peugeot handlen. Weiß jemand
    die max. Geschwindigkeit??? Desweiteren würde ich noch gerne wissen wo man nachlesen kann, das ein Ausbildungsfahrzeug mindestens 100km/h fahren muss!
    >Gruß
    >Kevin
    >
    Kevin, wieso schreibst Du weiter oben, dass Du mit eigenem Motorroller Prüfung machen möchtest, diesen jedoch nicht besitzt? Welche Fz. als Prüfungsfahrzeuge gelten steht in der Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung. A1 --> mind. 100 km/h; mind. 95 ccm

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >Kevin, wieso schreibst Du weiter oben, dass Du mit eigenem Motorroller Prüfung machen möchtest, diesen jedoch nicht besitzt? Welche Fz. als Prüfungsfahrzeuge gelten steht in der Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung. A1 --> mind. 100 km/h; mind. 95 ccm

    Ich will ja erst anfangen! Im Januar werde ich schon mal Theorie durchmachen, ca. März werden ich den Roller dan kaufen und auf dem Übungsplatz üben. Im Mai denke ich werde ich dann mit der Praxis anfangen und ich hoffe das ich dan mit den Pflichstunden und vielleicht 4 normale Stunden auskomme!
    Gruß
    Kevin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    Ich bin es nochmal,
    in übrigen habe ich den B Führerschein bestanden, im Januar werde ich allerdings erst 18. Was meint ihr den wie viele normale Fahrstunde ich brauche wenn ich vorher auf dem Übungsplatz trainiere?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    Warum denn alles immer Überstürzen?!
    Wie wäre es denn, wenn du dir erstmal KEINEN Roller holst, ne vernünftige Ausbildung der Kl.A machst - also OHNE finanziellen Druck und dir dann, wenn du Geld hast, ein Motorrad holst?! Habe ich zumindest gemacht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    Irgenwo muss man die Kirche auch im Dorf lassen! Grundsätzlich wollte ich mir ja nur einen 50ccm Roller kaufen, den ich mit meinem B Führerschein ja fahren darf! Da dieser ja nur 45 kmh/h offiziel fahren darf und ich nicht tunen will ist mir das im Stadtverkehr, wo ich ausschließlich fahren werde, zu wenig. Mit 45 km/h kann man dem Straßenverkehr eben nicht folgen. Und überholt zu werden sehe ich als zeihmlich gefährlich an. Aus diesen Grund wollte ich eigentlich möglichst billig einen A1 machen.
    Nun noch mal meine Frage, was meint ihr wie viele normale Stunden ich brauche, wenn ich vorher auf einem Übungsplatz geübt habe!

    Gruß
    Kevin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2004
    Text
    >Irgenwo muss man die Kirche auch im Dorf lassen! Grundsätzlich wollte ich mir ja nur einen 50ccm Roller kaufen, den ich mit meinem B Führerschein ja fahren darf! Da dieser ja nur 45 kmh/h offiziel fahren darf und ich nicht tunen will ist mir das im Stadtverkehr, wo ich ausschließlich fahren werde, zu wenig. Mit 45 km/h kann man dem Straßenverkehr eben nicht folgen. Und überholt zu werden sehe ich als zeihmlich gefährlich an. Aus diesen Grund wollte ich eigentlich möglichst billig einen A1 machen.
    >Nun noch mal meine Frage, was meint ihr wie viele normale Stunden ich brauche, wenn ich vorher auf einem Übungsplatz geübt habe!
    >
    >Gruß
    >Kevin
    >
    Ja, 12 Sonderfahrten und ca. 8 bis 10 Übungsstunden... aber was weiß ich, wie Du fährst...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Behörden Gebühr
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 8. Januar 2005
    Text
    >Hallo,
    >ja, das haben mir viele schon gesagt. Aber so viel Geld hab ich nun auch nicht. Klar auf dem ersten Blick sind die Kosten ja gleich! Aber erstens komme ich dann mit meinem eigenen Motorroller, d.h. die Fahrstunden selber sind billiger, zweitens kann ich auf Automatik machen, Schaltgetrieb denke ich ist beim A1 nicht wichtig und ich muss auch nicht erst mal ein gefühl dafür kriegen und letztendlich kann ich vorher schon mit dem eigenen auf einem Übungsplatz üben um die Kosten so gering zu halten wie möglich!
    >
    Also ich kann dir auch nur empfehlen, gleich A zumachen. Ich hab A und B zusammen gemacht, bin aber vor meiner ersten Fahrstunde noch nie Motorrad oder Moped gefahren und hab trotzdem nur 12 Stunden zu je 135min gebraucht. Und wieso willst du Automatik fahren? Den Umgang mit dem Schaltgetriebe lernt man ziemlich schnell. Ist ja im Prinzip genau das selbe wie beim Auto, nur dass man eben mit dem Fuß schaltet.

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