Bei nicht bestandener Prüfung ...

  • Bei nicht bestandener Prüfung ...
     Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Hallo,

    ich wollte euch mal fragen, wenn ich die 1. praktische Prüfung mit Schalt-Getriebe nicht bestehe, was ich natürlich nicht hoffe, könnte ich dann die 2. praktische Prüfung auch mit Automatik-Gebtriebe machen? Ich weiss dann darf ich kein Schalt-Getriebe fahren, aber das juckt mich nicht. Ich finde Automatik sowieso besser! Würde dies so gehen?

    Danke im Voraus!

    MfG,
    Dennis
  • Thema
    Re: Bei nicht bestandener Prüfung ...
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich wollte euch mal fragen, wenn ich die 1. praktische Prüfung mit Schalt-Getriebe nicht bestehe, was ich natürlich nicht hoffe, könnte ich dann die 2. praktische Prüfung auch mit Automatik-Gebtriebe machen? Ich weiss dann darf ich kein Schalt-Getriebe fahren, aber das juckt mich nicht. Ich finde Automatik sowieso besser! Würde dies so gehen?
    >
    >Danke im Voraus!
    >
    >MfG,
    >Dennis
    >

    glaub, du musst die ausbildung auf automatik gemacht haben, um auf automatik prüfung machen zu können, aber dein fl kann dir da sicher mehr zu sagen.

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  • Thema
    Re: Re: Bei nicht bestandener Prüfung ...
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    ja und dann? wirst du vielleicht irgendwann ma in die gelegenheit kommen mit nen schaltwagen zu fahrn müssen (job...) darfst aber nich, weil du ja kein führerschein dafür hast....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bei nicht bestandener Prüfung ...
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    Ich glaube man fällt eher durch die Prüfung wenn man zB. die Vorfahrt missachtet und nicht weil man sich mal verschaltet...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bei nicht bestandener Prüfung ...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    Hallo Dennis,

    wenn du von Schaltung auf Automatik wechseln willst musst du den Führerscheinantrag ändern lassen. Der TÜV bekommt dann einen korrigierten Prüfauftrag und in den Führerschein wird die Automatik-Beschränkung eingetragen. Und bis das alles erledigt ist darfst du keine zweite Prüfung machen ...

    Viele Grüße
    Kirsten


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