Beim 'Schwarzfahren' erwischt

  • Beim "Schwarzfahren" erwischt
     Mihe
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Hallo,

    bin gestern Abend ganz kurz mit dem Auto von einem Freund von mir gefahren. Nach 100m stand die Polizei hinter uns.
    Hab noch kein Führerschein. ... blöd...

    Hab aber schon alle Pflichtstunden abgeschlossen und Theorie bestanden, hätte am Donnerstag praktische Prüfung und werde bald danach 18.

    Mit was muss ich jetzt rechnen? Erst 21, oder was kann passieren?
    Wenn mir jemand was sagen kann, wärs super. Danke
  • Thema
    Re: Beim
    Autor
      Derlilaweisse
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Also was du gemacht hast ist eine Straftat!!! Das endet vor gericht!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beim
    Autor
      Chrissy84
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Du wirst nicht zur Prüfung zugelassen, dass kann ich dir sagen. Aber wann du sie dann machen darfst, weiß ich leider nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Beim
    Autor
      p4
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    wie bereits gesagt isses eine straftat. d.h. du musst vor gericht. was du da für starfen bekommst weiß ich ncht, denke mal ein paar zivilstunden und schein erst mit 21.



    so long
    p4

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  • Thema
    Re: Beim
    Autor
      Anfänger
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text


    Das kommt ganz darauf an, wie die Strafverfolgungsbehörde dein Fehlverhalten einschätzt und bewertet. Wenn du noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist, wäre es unter Umständen gegen die Erfüllung von Auflagen (evtl. gemeinnützige Arbeitsstunden oder die Teilnahme an einem Verkehrserziehungseminar) möglich, das Ermittlungsverfahren gegen dich einzustellen. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn du eine polizeiliche Vorladung erhälst dort auch zu erscheinen um dich zur Sache zu äußern. Dabei solltest du auch erwähnen, dass du bereits kurz vor der praktischen Prüfung stehst und dir im klaren darüber bist die falsch Verhalten zu haben. Sollte die Staatsanwaltschaft dennoch nicht von der Erhebung einer Anklage absehen wollen, wirst du dich vor dem Jugendrichter verantworten müssen. Auch dort wird dir selbstverständlich niemand den Kopf abreißen. Eventuell wird die Einstellung des Verfahrens auch dort noch gegen Auflagen möglich sein. Oder aber du wirst verwarnt werden. Das bedeutet dann, dass du einen Eintrag im Erziehungsregister erhälst, aber noch nicht vorbestraft bist. Ob du mit einer Fahrerlaubnissperre rechnen musst, kann ich dir auch nicht sagen, aber ich denke mal, dass dies, wenn überhaupt darüber nachzudenken ist, im Ermessen des Richters steht. Da du zum Zeitpunkt der Tat unter 18 warst, wird auf jeden Fall Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Im Jugendstrafrecht geht es nicht vordergründig darum dich zu bestrafen, sondern erzieherisch auf dich einzuwirken, damit du in Zukunft nicht mehr straffällig wirst. Es mach also durchaus Sinn, sich kooperativ zu verhalten und seine Tat zu bereuen, damit der Richter erkennt, das der Erziehungsbedarf nicht allzu groß in deinem Fall ist.

    Toi Toi Toi

    Der Zwerg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beim
    Autor
      Anfänger
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Ich denke schon, dass du zur praktischen Prüfung zugelassen wirst, weil ja die Fahrerlaubnisbehörde bis jetzt keine Kenntnis von deiner Straftat hat.

    MfG
    Der Zwerg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beim
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Woher kommt eigentlich das Gerücht, dass man nach Erwischtwerden beim Fahren ohne erst ab 21 den Führerschein machen darf?

    Es hängt vom Staatsanwalt bzw vom Richter ab, was die dir aufbrummen.

    Ich hatte schon Fälle, da wurden diese Sachverhalte gegen Ableistung von Sozialstunden eingestellt, weil eben die Prüfung kurz bevorstand.

    Es kann aber ebenso eine 6mon. Sperre kommen.

    Die letzte Entscheidung trifft der Richter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beim
    Autor
      Anfänger
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Wichtig ist, dass du dir darüber im klaren bist dich falsch verhalten zu haben und dies auch bei der Polizei und wenn das nicht reichen sollte später auch beim Richter so zum Ausdruck bringst. Ein paar Worte der Reue haben da noch nie geschadet um nochmal mit einem blauen Auge davonzukommen. Du kannst dir sicherlich vorstellen, dass sich unsere Justiz nicht gerade freut, wenn du deine Fahrübungen privat und ohne Fahrlehrer an deiner Seite der notfalls eingreifen kann, wenn z.B. ein Kind auf die Straße läuft etc., auf öffentlichen Plätzen machst. Schließlich haben auch Polizisten, Staatsanwälte und Richter Kinder und nehmen selbst am Straßenverkehr teil.

    Lass dir all das mal durch den Kopf gehen, dann fällt es dir sicherlich auch nicht schwer, dein Fehlverhalten einzusehen und dafür gerade zu stehen.

    Viel Erfolg bei der praktischen Prüfung am Donnerstag!

    Gruß!
    Der Zwerg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beim
    Autor
      Patricia
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Endschuldige die antwort aber so blöd muss man sein!
    Ich denke du bekommst 2 jahre speere und musst dann den schein nochmal anfangen!Aber ich weis es nicht genau!

    Gruß Patricia

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  • Thema
    Re: Re: Beim
    Autor
      Anfänger
      schrieb am Samstag, 23. Juli 2005
    Text
    Eine Sperre von 2 Jahren kommt hier auf gar keinen Fall in Betracht. Das wäre vielleicht denkbar, wenn man dich betrunken oder unter Drogen am Steuer erwischt hätte oder jemand zu Schaden gekommen wäre. Da lass dich bitte nicht verunsichern.

    Der Zwerg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Beim
    Autor
      Jolie
      schrieb am Sonntag, 24. Juli 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >bin gestern Abend ganz kurz mit dem Auto von einem Freund von mir gefahren. Nach 100m stand die Polizei hinter uns.
    >Hab noch kein Führerschein. ... blöd...
    >
    >Hab aber schon alle Pflichtstunden abgeschlossen und Theorie bestanden, hätte am Donnerstag praktische Prüfung und werde bald danach 18.
    >
    >Mit was muss ich jetzt rechnen? Erst 21, oder was kann passieren?
    >Wenn mir jemand was sagen kann, wärs super. Danke

    sorry aber wie blöd bist du eigentlich? dir kurz vor der prüfung so n sche*ss einzuhandeln...
    naja gl sollt man dir eigentlich nich wünschen weil du einfach fahrlässig gehandelt hast...aber ich tus trotzdem. also gl dass du nochmal so davon kommst

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