Beschleunigunsstreifen auf Kraftfahrstraßen
Sönke Franz
schrieb am Montag, 21. Mai 2007
Moin!
Ich habe zwar schon seit 15.01.2002 den Führerschein aber durch meinen neuen Weg von der Arbeit nach Hause drängt sich folgende Frage auf.
Ich fahre um zur Autobahn zu kommen auf einen Zubringer, der als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich wenn ich mich nicht in den fließenden Verkehr einfädeln kann ich an das Ende des beschleunigungsstreifens fahren muss um dort zu warten.
Das tat ich auch heute, aber hinter mir war wild einer mit der Lichthupe am blinken und auch der fließende Verkehr betätigte Lichthupe und fuhr verdächtig langsam. Der hinter mir hat sich schlecht als recht vor einen 80 km/h schnellen PKW einefädelt.
ich weiss, dass es bei meiner 1. von 2 Fahrprüfungen eine Diskussion zwischen meinem FL und meinem Prüfer gab. Es ging aber eher darum, ob man bis an das Ende oder die Mitte des Beschleunigungsstreifens fährt.
Das man auf der Autobahn sich um jeden Preis Einfädeln muss nötigenfalls über die Standspur ich glaube 100 m sind erlaubt ist eine andere Geschichte.
Meine Frage ist nun, ob ich etwas falsches gelernt habe, ob sich was verändert hat oder ob die Autofahrer von Bremerhaven mal zur Nachschulung müßten.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe zwar schon seit 15.01.2002 den Führerschein aber durch meinen neuen Weg von der Arbeit nach Hause drängt sich folgende Frage auf.
Ich fahre um zur Autobahn zu kommen auf einen Zubringer, der als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich wenn ich mich nicht in den fließenden Verkehr einfädeln kann ich an das Ende des beschleunigungsstreifens fahren muss um dort zu warten.
Das tat ich auch heute, aber hinter mir war wild einer mit der Lichthupe am blinken und auch der fließende Verkehr betätigte Lichthupe und fuhr verdächtig langsam. Der hinter mir hat sich schlecht als recht vor einen 80 km/h schnellen PKW einefädelt.
ich weiss, dass es bei meiner 1. von 2 Fahrprüfungen eine Diskussion zwischen meinem FL und meinem Prüfer gab. Es ging aber eher darum, ob man bis an das Ende oder die Mitte des Beschleunigungsstreifens fährt.
Das man auf der Autobahn sich um jeden Preis Einfädeln muss nötigenfalls über die Standspur ich glaube 100 m sind erlaubt ist eine andere Geschichte.
Meine Frage ist nun, ob ich etwas falsches gelernt habe, ob sich was verändert hat oder ob die Autofahrer von Bremerhaven mal zur Nachschulung müßten.
Vielen Dank für eure Antworten.