Bestanden

  • Bestanden
     Katja1510
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Hi Leute,

    ich habe vor 2 Tagen meinen Führerschein Klasse B gleich beim ersten Versuch bestanden. Jetzt die Frage: Weiß jemand wie lang das Blatt mit der Bestätigung für die bestandene Prüfung gültig ist? Oder kann man es jederzeit beim Amt gegen den Führerschein einlösen? Ich habe den Führerschein nämlich noch nicht ganz abgezahlt und solange behält mein Fahrlehrer den Zettel.

    Vielen Dank im Vorraus.
    Katja
  • Thema
    Re: Bestanden
    Autor
      Manu28
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Hi
    was genau ist das für ne Bestättigung das du die prüfung bestanden hjast? Ist es nur ne Bescheinigung vom Tüv so darfst du damit gar nicht fahren. Du musst dir dann mit dieser Tüv bescheinigung entweder eine vorläufige Fahrerlaubnis hollen ( wenn du noch nen anderen Führerschein machst)oder es gegen deinen führerschein eintauschen. dies tust du bei deinem straßenverkehrsamt.

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  • Thema
    Re: Bestanden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    > ... und solange behält mein Fahrlehrer den Zettel.
    Das darf er eigentlich nicht. Ruf mal bei der Führerscheinstelle an und frag, ob du den Schein auch ohne die Bescheinigung abholen kannst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bestanden
    Autor
      yessi
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Hallo,davon habe ich noch nie was gehört.
    Als ich meine Prüfung gemacht habe, war meine Abschlußrechnung noch offen, der Betrag war nicht ganz ohne...den Führerschein habe ich trotzdem problemlos nach meiner Prüfung ausgehändigt bekommen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das so ohne Weiteres machen darf.
    LG Yessi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Hallo!
    Dürfen tut er eigentlich nicht!
    Allerdings steht aber auch im Ausbildungsvertrag:
    Das Entgelt ist für Fahrstunden, Vorstellung zur Prüfung sowie Sonderleistungen unverzüglich nach Rechnungsstellung, in jedem Fall vor Antritt einer Prüfung.

    Und das unterschreibt jeder Fahrschüler bei der Anmeldung.

    Es gibt ein paar Fahrlehrer, wenn sie Angst haben ,dass sie ihr Restgeld nicht bekommen, gerne mal den Führerschein an sich nehmen.
    Rein rechtlich dürfte er das aber nicht!

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      Katja1510
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Danke für die Antworten.
    Also mein Fahrlehrer meinte er behält es zur Absicherung, dass ich es auch wirklich bezahlen werde. Finde ich schon blöd, weil ich den Führerschein zwar bestanden habe, aber nicht fahren kann. Wie viel stand bei dir den noch offen? Bei mir sind es noch 700 Euro und dass ist ja schon eine Menge. Ich hoffe jedenfalls nur, dass die TÜV-Bescheinigung nicht abläuft.

    LG, Katja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    >Danke für die Antworten.
    >Also mein Fahrlehrer meinte er behält es zur Absicherung, dass ich es auch wirklich bezahlen werde. Finde ich schon blöd, weil ich den Führerschein zwar bestanden habe, aber nicht fahren kann. Wie viel stand bei dir den noch offen? Bei mir sind es noch 700 Euro und dass ist ja schon eine Menge. Ich hoffe jedenfalls nur, dass die TÜV-Bescheinigung nicht abläuft.
    >
    >LG, Katja

    Na, so lange wirst Du doch hoffentlich nicht brauchen die Schulden abzubezahlen. Es gibt inzwischen auch ganz tolle Finanzierungsangebote für Führerscheine. Die Fahrschule bekommt ihr Geld, Du Deinen Führerschein und zahlst ihn bei der Bank mit z. B. 50 Euro im Monat wieder ab.
    Erkundige Dich doch da mal bei Deiner Fahrschule.
    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      yessi
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Hallo, bei mir waren noch 455€ offen, die Rechnung habe ich allerdings auch erst am Prüfungstag bekommen... warst du vielleicht irgendwann mal in Zahlungsschwierigkeiten in Sachen FSchule oder hast du sobald eine Rechnung kam, gleich überwiesen?Ich kann das Misstrauen deines Fl irgendwie nicht so richtig nachvollziehen.
    LG Yessi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      Katja1510
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Bei meiner Fahrschule muss man nach 10 Fahrstunden immer 300 Euro zahlen. Ich habe diesen Betrag auch immer pünktlich bezahlt. Nur die letzten Kosten (Sonderfahrten, Prüfungsgebühren und restliche Fahrstunden vor der Prüfung) konnte ich vor der Prüfung nicht mehr zusammen kriegen. Der Fahrlehrer macht das generell so dass er die TÜV Bescheinigung einzieht, er hat anscheinend schlechte Erfahrungen damit gemacht.
    Naja, nächsten Monat habe ich das Geld zusammen, dann bekomme ich meinen Führerschein ja. :-) LG Katja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      FLin26
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Hallo Katja!

    Also erstmal darf dein FL die Bescheinung eigentlich nicht behalten, dass ist ihm gesetzlich verboten!!!
    Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig, also kriegst du deinen Schein auf jeden Fall! Aber wie gesagt, behalten dürfte dein FL diese eigentlich nicht!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bestanden
    Autor
      Katja1510
      schrieb am Donnerstag, 17. August 2006
    Text
    Dankeschön, dass ist sehr beruhigend zu wissen. 2 Jahre ist sehr lang, ich hatte mit einer viel kürzeren Zeit gerechnet.
    Dass mein Fahrlehrer dass nicht dürfte ist gut zu wissen, aber ich denke nicht dass ich jetzt noch etwas daran ändern kann. In 2 Wochen zahle ich den kompletten restlichen Betrag, dann hat sich die Sache.

    Vielen Dank. Katja

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  • Thema
    Re: Bestanden
    Autor
      Lucky_Beginner
      schrieb am Freitag, 18. August 2006
    Text
    Wo wir doch grad beim Thema sind: Was bedeutet eigentlich genau die Formulierung: "Gilt nicht als Führerschein. Prüfung wird nach 2 Jahren ungültig." Müsste ja eigentlich bedeuten, dass jemand, der sich 2 Jahre nicht beim Landratsamt oder der zuständigen Behörde meldet um seinen Plastik-Führerschein ausstellen zu lassen, die ganze Prüfung wiederholen muss, da er die Frist nicht eingehalten hat und die Bescheinigung vom TÜV "verjährt" ist. Würde mich über Antworten freuen.

    MfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bestanden
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 18. August 2006
    Text
    Gugu, wie es da steht:

    Das Teil ist kein Führerschein.

    Es ist nur die BEscheinigung, dass eine Prüfung absolviert (und bestanden wurde).

    Der Formalakt "Aushändigung der Fahrerlaubnis", also das in die Hand gedrückt bekommen des Teiles durch die Erlaubnisbehörde, ist damit nicht vollzogen.

    Und so lande diese Tat nicht vollbracht ist, ist der Besitzer dieser Prüfbescheinigung nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

    Die Abholfrist, wie geschrieben, beträgt 2 Jahre.

    Sollte es dem Erteiler innerhalb dieser Frist NICHT möglich gewesen sein, die FE abzuholen, verfällt die Prüfung ersatzlos.

    Ergo, danach nochmals ALLES von vorne.

    Grüßle
    Wolfe

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