Blaulicht einsetzen zur Sicherung?

  • Blaulicht einsetzen zur Sicherung?
     ToxDwarf
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Servus zusammen,
    ich wollte mal fragen, ob man sich bei einer Panne/einem Unfall ein Blaulicht als Warnleuchte auf's Dach setzen darf? Mit einer orangenen darf man das aber die blauen sind ansich ja verboten wegen Amtsanmaßung etc. (was ich auch durchaus verstehen kann...)
    Aber wie sieht's bei einer der oben beschriebenen Situationen aus?

    Ich denke ja mal, dass es da nach wie vor nicht gestattet ist - möchte das aber gerne von jemandem hören, der/die es genau weiß ;)
  • Thema
    Re: Blaulicht einsetzen zur Sicherung?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    Hi,

    Paragraph 38 StVO sagt dir was du wissen möchtest.

    Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen ..........

    Und dazu brauchst du eine Genehmigung.
    Wenn du die nicht hast, nur gelb erlaubt!

    Gruß
    Wolfe

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