Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung

  • Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Hi!

    Also: Ich wurde am 11.5 mit meinem entdrosselten 50er Roller angehalten und abgeschleppt.... hab A1 - Schein

    Der Bußgeldbescheid ist vor 4 Wochen gekommen, 670 Euro und 3 Punkte.... aber da stand nichts von Nachschulung etc. drauf.....

    Kommt da ein gesondertes Schreiben? Oder gibt es für fahren ohne Betriebserlaubnis gar keine Nachschulung?

    Wann wäre das ganze verjährt?nach 3 oder 6 Monaten? Übrigens: In den Bußgeldbescheid haben wir Einspruch eingelegt.... hängt das damit zusammen?

    Danke schonmal für`s antworten

    Der böse Junge
  • Thema
    Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    freu dich nicht zu früh, die Aufforderung zur Nachschulung kommt meist einige Wochen oder sogar Monate später.
    Der Bescheid ist bereits rechtskräftig, also kann auch nix verjähren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    >freu dich nicht zu früh, die Aufforderung zur Nachschulung kommt meist einige Wochen oder sogar Monate später.
    >Der Bescheid ist bereits rechtskräftig, also kann auch nix verjähren.
    >

    Kommt drauf an wann der Bescheid bei ihm eingegangen ist.
    Wenn es vor genau 4 Wochen war, also nach dem 11.8. einspruch einlegen wegen Verjährung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    >Hi!
    >
    >Also: Ich wurde am 11.5 mit meinem entdrosselten 50er Roller angehalten und abgeschleppt.... hab A1 - Schein
    >
    >Der Bußgeldbescheid ist vor 4 Wochen gekommen, 670 Euro und 3 Punkte.... aber da stand nichts von Nachschulung etc. drauf.....
    >
    >Kommt da ein gesondertes Schreiben? Oder gibt es für fahren ohne Betriebserlaubnis gar keine Nachschulung?
    >
    >Wann wäre das ganze verjährt?nach 3 oder 6 Monaten? Übrigens: In den Bußgeldbescheid haben wir Einspruch eingelegt.... hängt das damit zusammen?
    >
    >Danke schonmal für`s antworten
    >
    >Der böse Junge


    Solange der Bussgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, weil z.Zt. der Einspruch noch läuft, kommt auch noch keine Aufforderung zur Nachschulung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    >>Hi!
    >>
    >>Also: Ich wurde am 11.5 mit meinem entdrosselten 50er Roller angehalten und abgeschleppt.... hab A1 - Schein
    >>
    >>Der Bußgeldbescheid ist vor 4 Wochen gekommen, 670 Euro und 3 Punkte.... aber da stand nichts von Nachschulung etc. drauf.....
    >>
    >>Kommt da ein gesondertes Schreiben? Oder gibt es für fahren ohne Betriebserlaubnis gar keine Nachschulung?
    >>
    >>Wann wäre das ganze verjährt?nach 3 oder 6 Monaten? Übrigens: In den Bußgeldbescheid haben wir Einspruch eingelegt.... hängt das damit zusammen?
    >>
    >>Danke schonmal für`s antworten
    >>
    >>Der böse Junge
    >
    >
    >Solange der Bussgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, weil z.Zt. der Einspruch noch läuft, kommt auch noch keine Aufforderung zur Nachschulung.
    >ICH GLAUB BEI KLASSE M KANN ES GAR KEINE NACHSCHULUNG GEBEN WEIL ES KEINE PROBEZEIT AUF KLASSE M GIBT!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    >>>Hi!
    >>>
    >>>Also: Ich wurde am 11.5 mit meinem entdrosselten 50er Roller angehalten und abgeschleppt.... hab A1 - Schein
    >>>
    >>>Der Bußgeldbescheid ist vor 4 Wochen gekommen, 670 Euro und 3 Punkte.... aber da stand nichts von Nachschulung etc. drauf.....
    >>>
    >>>Kommt da ein gesondertes Schreiben? Oder gibt es für fahren ohne Betriebserlaubnis gar keine Nachschulung?
    >>>
    >>>Wann wäre das ganze verjährt?nach 3 oder 6 Monaten? Übrigens: In den Bußgeldbescheid haben wir Einspruch eingelegt.... hängt das damit zusammen?
    >>>
    >>>Danke schonmal für`s antworten
    >>>
    >>>Der böse Junge
    >>
    >>
    >>Solange der Bussgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, weil z.Zt. der Einspruch noch läuft, kommt auch noch keine Aufforderung zur Nachschulung.
    >>ICH GLAUB BEI KLASSE M KANN ES GAR KEINE NACHSCHULUNG GEBEN WEIL ES KEINE PROBEZEIT AUF KLASSE M GIBT!
    >

    Quak! Wenn du nen A1 mit 16 machst hast du doch auch schon 2 Jahre Probezeit. Das bezieht sich irgendwie auf die ersten beiden Führerscheinjahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2004
    Text
    Hi,

    darf ich mal Fragen, warum Du Einspruch erhoben hast?
    BZW was im Bußgeldbescheid an Vorwürfen stand.

    Weil gegen die tatsache, dass du ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren hast, wirst du nicht ankommen.

    Wegen Nachschulung:
    sobald die Punkte in Flensburg eingetragen sind, bekommt deine Fürherscheinstelle von dort die Info, dass du innerhalb der Probezeit einen Verstoß begangen hast.

    Dann bekommst du von der FS-Stelle die "Einladung" zur NAchschulung.

    Kann einige Wochen dauern, bis das kommt, aber es wird kommen.

    Grüßle
    wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2004
    Text
    Einspruch weil:

    Es stand darin, dass ein Austauschschalldämpfer (Auspuff) der Marke Tecnigas ohne Resonanzrohr angebaut war..... der Auspuff hatte nie ein Resonanzrohr sondern war im Krümmer durch eine Drosselhülse gedrosselt, welche aber drin war..... jetzt bleibt zu klären ob das nur eine Feststellung ist dass er kein Resonanzrohr hat, oder ein Vorwurf...

    Der Auspuff war nur montiert weil der alte komplett durchgerostet war...und hatte eine ABE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2004
    Text
    >Einspruch weil:
    >
    >Es stand darin, dass ein Austauschschalldämpfer (Auspuff) der Marke Tecnigas ohne Resonanzrohr angebaut war..... der Auspuff hatte nie ein Resonanzrohr sondern war im Krümmer durch eine Drosselhülse gedrosselt, welche aber drin war..... jetzt bleibt zu klären ob das nur eine Feststellung ist dass er kein Resonanzrohr hat, oder ein Vorwurf...
    >
    >Der Auspuff war nur montiert weil der alte komplett durchgerostet war...und hatte eine ABE
    >


    Ja, wie jetzt? War der Roller entdrosselt (wie in deinem ersten Posting zu lesen war) oder nicht? Wenn er entdrosselt war, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Wenn der Auspuff die Leistung nicht verändert und eine gültige ABE für das Fahrzeug hat, dann hast du auch nichts Verbotenes getan und der Einspruch war richtig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2004
    Text
    Der Roller an sich war entdrosselt (Distanzring in der Variomatik also dem schwarzen Kasten wo Kupplung und alles drin ist....)

    Der Auspuff war noch gedrosselt.... ist halt nur die Frage ob die mit dem zusatz "ohne Resonanzrohr" mit Vorwerfen es sei ungedrosselt gewesen, oder ob das nur eine feststellung ist aber andere Drosseln nicht ausschließt.... der Roller wurde auf 68 kmh gemessen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2004
    Text
    >Der Roller an sich war entdrosselt (Distanzring in der Variomatik also dem schwarzen Kasten wo Kupplung und alles drin ist....)
    >
    >Der Auspuff war noch gedrosselt.... ist halt nur die Frage ob die mit
    >dem zusatz "ohne Resonanzrohr" mit Vorwerfen es sei ungedrosselt
    >gewesen, oder ob das nur eine feststellung ist aber andere Drosseln
    >nicht ausschließt.... der Roller wurde auf 68 kmh gemessen

    Bei 670 € Bussgeld kann das nicht alles gewesen sein....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bußgeldbescheid und Aufforderung zur Nachschulung
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Donnerstag, 16. September 2004
    Text
    Hoi,

    wie die Polizei den Vorwurf niedergeschrieben hat, ist in dem Fall erstmal nicht so wichtig.

    Wenn gebastelt, ist die BE des Rollers erloschen gewesen und das wird notfalls ein Gutachter niederschreiben.

    Und damit dürften sie dich dann aus deiner Sicht dann am Wickel haben.

    Aber da du nen A1-Schein hast, kommt zumindest kein Fahren ohne gültige FE dazu.

    Bin mal gespannt, wie die entscheiden.

    Halt mich mal auf dem Laufenden bitte

    Grüßle
    Wolfgang

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