Bußgeldverfahren

  • Bußgeldverfahren
     Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    guten abend

    ich bin vor ca. 2 monaten auf der autobahn zu schnell gefahren, weil es da eine geschwindigskeitsbegrenzung gab. und heute kam der brief an meinem vater.

    nun muss er angeben, ob er dazu steht, das er es war oder die person die es war, muss er angeben. nun ist meine frage einfach, damit wir nicht soviel geld bezahlen müssen (ich bin noch in der probezeit und müsste eine nachschulung machen die nicht billig ist) das mein vater das einfach auf seine kappe nimmt. so meine frage ist einfach, wie das verfahren weiter abläuft? was passiert, wenn die das herrausbekommen, das mein vater eine falsche angabe gemacht hat?

    mfg
  • Thema
    Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    Text
    ich hätte da auch noch ne frage weil ich heute geblitz wurde. und zwar, was genau passier, wenn ich ca. 30 km h auf dem tacho zu schnell war?
    das war auf der autobahn, die geschwindigskeitsbegrenzung lag bei 100.

    weil in den bußgeldrechnern hier im internet gibt es doch kleinere unterschiede, zum beispiel, ein bußgeldrechner sagt mir, das ich fahrverbot bekommen würde.
    stimmt das?

    wäre auch auf eine antwort dankebar

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  • Thema
    Bussgeldrechner
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    Text

    >weil in den bußgeldrechnern hier im internet gibt es doch kleinere unterschiede, zum beispiel, ein bußgeldrechner sagt mir, das ich fahrverbot bekommen würde.
    >stimmt das?

    igo ja, ago nicht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bussgeldrechner
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    Text
    >
    >>weil in den bußgeldrechnern hier im internet gibt es doch kleinere unterschiede, zum beispiel, ein bußgeldrechner sagt mir, das ich fahrverbot bekommen würde.
    >>stimmt das?
    >
    >igo ja, ago nicht
    >

    igo? ago sind das abkürzungen? was heisen sie?

    innerorts ausserorts?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    Text
    >guten abend
    >
    >ich bin vor ca. 2 monaten auf der autobahn zu schnell gefahren, weil es da eine geschwindigskeitsbegrenzung gab. und heute kam der brief an meinem vater.
    >
    >nun muss er angeben, ob er dazu steht, das er es war oder die person die es war, muss er angeben. nun ist meine frage einfach, damit wir nicht soviel geld bezahlen müssen (ich bin noch in der probezeit und müsste eine nachschulung machen die nicht billig ist) das mein vater das einfach auf seine kappe nimmt. so meine frage ist einfach, wie das verfahren weiter abläuft? was passiert, wenn die das herrausbekommen, das mein vater eine falsche angabe gemacht hat?
    >
    >mfg

    Warum fährst du nicht anständig? Soll dein Vater jetzt die Suppe auslöffeln?
    Zahl die Geldbusse, mach deine Nachschulung und lerne vernünftiges Autofahren!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 7. Dezember 2004
    Text
    soory da muss ich wiedersprechen, mein vater trägt teilschuld, weil er meinte, dass ich gleich nach einer woche sicher auf der autobahn fahren kann und ich die mal fahren sollte... und da die blitzer genau da standen wo es berg abwärts ging und durch wenig erfahrung mit dem anderen auto habe ich nicht bemerkt, dass er so schell beschleunigt, wenn es berg runter geht...

    naja ich habe eigentlich nach einer meinung gefagt, aber wenn ihr meint

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >guten abend
    >
    >ich bin vor ca. 2 monaten auf der autobahn zu schnell gefahren, weil es da eine geschwindigskeitsbegrenzung gab. und heute kam der brief an meinem vater.
    >
    >nun muss er angeben, ob er dazu steht, das er es war oder die person die es war, muss er angeben. nun ist meine frage einfach, damit wir nicht soviel geld bezahlen müssen (ich bin noch in der probezeit und müsste eine nachschulung machen die nicht billig ist) das mein vater das einfach auf seine kappe nimmt. so meine frage ist einfach, wie das verfahren weiter abläuft? was passiert, wenn die das herrausbekommen, das mein vater eine falsche angabe gemacht hat?
    >
    >mfg
    >
    Den Anhörungsbogen muß dein Vater zurück schicken, mit folgenden Angaben:
    Name
    Vorname
    Geburtsdatum.
    Zudem Verstoß macht er folgende Angaben: Ich gebe den Verstoßnicht zu!
    Er braucht deinen Namen nicht preis geben, da dusein Sohn bist.
    Deinem Vater kann nichts passieren, außer er bekommt ein Fahrtenbuch auferlegt.
    Auch kein Problem, Fahrzeug auf Mutter ummelden und das Problemn ist gelöst.
    Halterhaftung gibt es nur bei Parkverstößen.
    Viel Glück!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    OK danke erstmal :)

    was wollen sie denn genau mit dem fartenbuch bezwecken?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text


    >Den Anhörungsbogen muß dein Vater zurück schicken, mit folgenden Angaben:
    >Name
    >Vorname
    >Geburtsdatum.
    >Zudem Verstoß macht er folgende Angaben: Ich gebe den Verstoßnicht zu!
    >Er braucht deinen Namen nicht preis geben, da dusein Sohn bist.
    >Deinem Vater kann nichts passieren, außer er bekommt ein Fahrtenbuch auferlegt.
    >Auch kein Problem, Fahrzeug auf Mutter ummelden und das Problemn ist gelöst.
    >Halterhaftung gibt es nur bei Parkverstößen.
    >Viel Glück!
    >Hans Fl.

    aber was is mit dem Foto??die haben ja das Foto und sehn dass es ja NICHT der vater sein kann(die wollen doch dann denjenigen ermitteln)..oder kann man dann sagen,dass man es nicht zugibt,weil es jemand aus der familie ist(da gibts doch so n gesetz für?)?!...und was bringt das Ummelden?? mfg M.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Wenn die schon sagen, dass es dein Vater war, dann ganz einfach:

    Dein Vater gibts zu --> bezahlt das Bußgeld --> und die Sache hat sich für alle erledigt.
    Wenn die einmal ihr Geld haben, wird da nicht mehr weiter geforscht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >Wenn die einmal ihr Geld haben, wird da nicht mehr weiter geforscht.


    Richtig. und das Foto brauchen die nur, wenn es sich um einen Verstoß handelt der ein Fahrverbot nach sich zieht, weil die dann sichergehen wollen dass das Verbot den richtigen trifft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2004
    Text
    >>Wenn die einmal ihr Geld haben, wird da nicht mehr weiter geforscht.
    >
    >
    >Richtig. und das Foto brauchen die nur, wenn es sich um einen Verstoß handelt der ein Fahrverbot nach sich zieht, weil die dann sichergehen wollen dass das Verbot den richtigen trifft.
    >
    Es kann aber sein, daß der Fahrzeugführer nicht genau erkannt werden kann.
    Immer erst das Foto zeigen lassen.
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bußgeldverfahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2004
    Text
    ... ein 1-monatiges Fahrverbot gibt es, wenn man außerhalb der geschl Ortschaft mehr als 41 km/h über dem erlaubten Limit gefahren ist. (i.g.O über 31 km/h).
    Einen Bußgeldbescheid (mehr als 20 km/h über dem Limit)kann man nicht bezahlen, wenn Zweifel an der Identität bestehen. Es steht dann kein Betrag drinn. Es gibt auch offiziel die Möglichkeit der Nachb...aftbefragung, wenn der Halter den Fahrer nicht angibt. Das mag in einem Wohnblock egasl sein, aber da, wo jeder jeden kennt..... Ob das angenehmer ist? Im Verwarngeldbereich gibt es beim 1.x keine Nachschulung, weil Verstoß nach B.

    Fazit: angemessen fahren und wenn es doch passiert, nicht feige sein und zu seinem Fehler auch stehen!!!
    ... erst denken - dann Gas geben.



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