CE79

  • CE79
     Hotte
      schrieb am Montag, 4. Juli 2005
    Zur nachträglichen Erteilung von CE79 (auch mein Problem) habe ich das gelesen, was ich hier fand. Die Antworten von Gustav haben mir Mut gemacht. Leider hat man von Twigger nichts mehr gehört. Ich will jetzt auch darum kämpfen. Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse (Rechtsprechung o.ä.) Weiss Gustav noch was? Bin leider kein Profi hier in Sachen Chat/Forum und so.
  • Thema
    Re: CE79
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 12. Juli 2005
    Text
    >Zur nachträglichen Erteilung von CE79 (auch mein Problem) habe ich das gelesen, was ich hier fand. Die Antworten von Gustav haben mir Mut gemacht. Leider hat man von Twigger nichts mehr gehört. Ich will jetzt auch darum kämpfen. Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse (Rechtsprechung o.ä.) Weiss Gustav noch was? Bin leider kein Profi hier in Sachen Chat/Forum und so.

    Hallo Hotte,
    leider gibt es inzwischen einen Erlaß, wonach die Fahrerlaubnisbehörden umgestellte Kl.-3-Führerscheine auf CE 79 und/oder T nur dann aufgewerten dürfen, solange diese noch nicht ausgehändigt sind.
    Nach der Aushändigung ist also jetzt eine Änderung nicht mehr möglich.

    Sorry
    Gustav




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