CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?

  • CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?
     JayeM
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Tag,

    mal ne Frage zu meinem Führerschein:
    Also ich habe 1996 Klasse 3 gemacht,
    habe also auch unbefristet C1E seit diesem Tag,
    bzw seit es die neuen Klassen gibt.

    Am 29.04.02 habe ich dann den CE bestanden,
    angemeldet hatte ich mich dafür irgendwann 2001 - Juni.

    Wie sieht das ganze jetzt aus mit der Verlängerung?
    Im Führerschein steht "Erteilunsdatum: 29.4.02"
    unter C und CE steht unter Spalte 11: mein Geburtstag 2006.
    Was soll das ganze? Bzw warum wurde die Gültigkeit auf 2006 gelegt nicht 2007? Und warum auf meinen Geb?
    Bei anderen die mit mir CE machten ist es ein anderes Datum.

    Muss ich bis zum Geburtstag dieses Jahr die Verlängerung machen?
    Habe auch was von bis zu 2 Jahre danach gelesen?

    Was muss gemacht werden, Arzt und Augenarzt - damit zur Stadt? Oder Strassenverkehrsamt?

    Danke und Gruss
  • Thema
    Re: CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    Die 5 Jahre laufen ab Antragsabgabe. Kann es sein, dass das an Deinem Geburtstag bzw. am Tag danach war?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?
    Autor
      JayeM
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    >Die 5 Jahre laufen ab Antragsabgabe. Kann es sein, dass das an Deinem Geburtstag bzw. am Tag danach war?

    Hm, ja da um den Dreh kann es sein,
    bzw Augengutachten/Arzt war 1 Monat davor
    und die Quittung vom Antrag 3 Wochen vorher.
    Gut - denn wird es das wohl sein.

    Bleiben noch die anderen Fragen :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >>Die 5 Jahre laufen ab Antragsabgabe. Kann es sein, dass das an Deinem Geburtstag bzw. am Tag danach war?
    >
    >Hm, ja da um den Dreh kann es sein,
    >bzw Augengutachten/Arzt war 1 Monat davor
    >und die Quittung vom Antrag 3 Wochen vorher.
    >Gut - denn wird es das wohl sein.
    >
    >Bleiben noch die anderen Fragen :)


    Hallo JayeM,
    die 5-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem deine Fahrerlaubnisbehörde die Herstellung deines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben hat. Dies müßte hier zufällig dein Geburtstag gewesen sei. Andernfalls hat man bei deiner Behörde "C" mit "D" verwechselt.

    Zu den erwähnten 2 Jahren gilt folgendes: Deine Fahrerlaubnis "C" verliert mit Ablauf der Befristung seine Gültigkeit. Zur Verlängerung hast du zwar 2 Jahre Zeit, aber Vorsicht! Wenn du diesen Termin verstreichen läßt, ist eine komplette Prüfung fällig, allerdings ohne Unterricht und ohne Sonderfahrten.

    Zur Verlängerung muß du vorlegen: Zeugnis über deinen Gesundheitszustand vom Hausarzt, Gutachten über deine Sehleistung und ein Lichtbild. Über Lichtbilder gibt es übrigens brandneue Vorschriften.

    Also, mach´s gut
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?
    Autor
      Kleinholz, Ulrich
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >>>Die 5 Jahre laufen ab Antragsabgabe. Kann es sein, dass das an Deinem Geburtstag bzw. am Tag danach war?
    >>
    >>Hm, ja da um den Dreh kann es sein,
    >>bzw Augengutachten/Arzt war 1 Monat davor
    >>und die Quittung vom Antrag 3 Wochen vorher.
    >>Gut - denn wird es das wohl sein.
    >>
    >>Bleiben noch die anderen Fragen :)
    >
    >
    >Hallo JayeM,
    >die 5-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem deine Fahrerlaubnisbehörde die Herstellung deines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben hat. Dies müßte hier zufällig dein Geburtstag gewesen sei. Andernfalls hat man bei deiner Behörde "C" mit "D" verwechselt.
    >
    >Zu den erwähnten 2 Jahren gilt folgendes: Deine Fahrerlaubnis "C" verliert mit Ablauf der Befristung seine Gültigkeit. Zur Verlängerung hast du zwar 2 Jahre Zeit, aber Vorsicht! Wenn du diesen Termin verstreichen läßt, ist eine komplette Prüfung fällig, allerdings ohne Unterricht und ohne Sonderfahrten.
    >
    >Zur Verlängerung muß du vorlegen: Zeugnis über deinen Gesundheitszustand vom Hausarzt, Gutachten über deine Sehleistung und ein Lichtbild. Über Lichtbilder gibt es übrigens brandneue Vorschriften.
    >
    >Also, mach´s gut
    >Gustav

    Wann wirst Du 50?!
    Ulli FL

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: CE Gültigkeit / Dauer - Wonach?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Text
    >>>>Die 5 Jahre laufen ab Antragsabgabe. Kann es sein, dass das an Deinem Geburtstag bzw. am Tag danach war?
    >>>
    >>>Hm, ja da um den Dreh kann es sein,
    >>>bzw Augengutachten/Arzt war 1 Monat davor
    >>>und die Quittung vom Antrag 3 Wochen vorher.
    >>>Gut - denn wird es das wohl sein.
    >>>
    >>>Bleiben noch die anderen Fragen :)
    >>
    >>
    >>Hallo JayeM,
    >>die 5-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem deine Fahrerlaubnisbehörde die Herstellung deines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben hat. Dies müßte hier zufällig dein Geburtstag gewesen sei. Andernfalls hat man bei deiner Behörde "C" mit "D" verwechselt.
    >>
    >>Zu den erwähnten 2 Jahren gilt folgendes: Deine Fahrerlaubnis "C" verliert mit Ablauf der Befristung seine Gültigkeit. Zur Verlängerung hast du zwar 2 Jahre Zeit, aber Vorsicht! Wenn du diesen Termin verstreichen läßt, ist eine komplette Prüfung fällig, allerdings ohne Unterricht und ohne Sonderfahrten.
    >>
    >>Zur Verlängerung muß du vorlegen: Zeugnis über deinen Gesundheitszustand vom Hausarzt, Gutachten über deine Sehleistung und ein Lichtbild. Über Lichtbilder gibt es übrigens brandneue Vorschriften.
    >>
    >>Also, mach´s gut
    >>Gustav
    >
    >Wann wirst Du 50?!
    >Ulli FL

    Hey Ulli FL,
    Wen meinst du?

    Gustav

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