Darf Schüler die Prüfung absagen?

  • Darf Schüler die Prüfung absagen?
     MissMarple
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    Ist man dann auch durchgefallen?
  • Thema
    Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Jolie
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    >Ist man dann auch durchgefallen?

    also selber absagen darfst du. aber wenn das zu kurzfristig ist dann zählt das als durchgefallen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >>Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    >>Ist man dann auch durchgefallen?
    >
    >also selber absagen darfst du. aber wenn das zu kurzfristig ist dann zählt das als durchgefallen.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,

    nochmal ;-)

    (vergiss die obrige antwort)
    absagen kannst du immer. muss dann aber die prüfung bezahlen. ausser du hast ein ärztliches attest. beides zählt nicht als durchgefallen.

    aber irgendwann hast du doch prüfung ;-)

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Jolie
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >>>Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    >>>Ist man dann auch durchgefallen?
    >>
    >>also selber absagen darfst du. aber wenn das zu kurzfristig ist dann zählt das als durchgefallen.
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >hi,
    >
    >nochmal ;-)
    >
    >(vergiss die obrige antwort)
    >absagen kannst du immer. muss dann aber die prüfung bezahlen. ausser du hast ein ärztliches attest. beides zählt nicht als durchgefallen.
    >
    >aber irgendwann hast du doch prüfung ;-)
    >
    >holger
    >

    ~~~~~
    ich dachte wenn es zu kurzfristig ist dass man durchgefallen is. ist ner freundin von mir passiert. sie hat 2 tage vor der prüfugn dem fahrlehrer gesagt dass sie doch net prüfung machen möchte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >>>>Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    >>>>Ist man dann auch durchgefallen?
    >>>
    >>>also selber absagen darfst du. aber wenn das zu kurzfristig ist dann zählt das als durchgefallen.
    >>
    >>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >>
    >>hi,
    >>
    >>nochmal ;-)
    >>
    >>(vergiss die obrige antwort)
    >>absagen kannst du immer. muss dann aber die prüfung bezahlen. ausser du hast ein ärztliches attest. beides zählt nicht als durchgefallen.
    >>
    >>aber irgendwann hast du doch prüfung ;-)
    >>
    >>holger
    >>
    >
    >~~~~~
    >ich dachte wenn es zu kurzfristig ist dass man durchgefallen is. ist ner freundin von mir passiert. sie hat 2 tage vor der prüfugn dem fahrlehrer gesagt dass sie doch net prüfung machen möchte.


    Dann zählt das aber nicht als "durchgefallen", sondern "Prüfung nicht angetreten". Wie Holger schon sagte: ohne ärztliches Attest muß dann die Prüfungsgebühr bezahlt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Jolie
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >>>>>Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    >>>>>Ist man dann auch durchgefallen?
    >>>>
    >>>>also selber absagen darfst du. aber wenn das zu kurzfristig ist dann zählt das als durchgefallen.
    >>>
    >>>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >>>
    >>>hi,
    >>>
    >>>nochmal ;-)
    >>>
    >>>(vergiss die obrige antwort)
    >>>absagen kannst du immer. muss dann aber die prüfung bezahlen. ausser du hast ein ärztliches attest. beides zählt nicht als durchgefallen.
    >>>
    >>>aber irgendwann hast du doch prüfung ;-)
    >>>
    >>>holger
    >>>
    >>
    >>~~~~~
    >>ich dachte wenn es zu kurzfristig ist dass man durchgefallen is. ist ner freundin von mir passiert. sie hat 2 tage vor der prüfugn dem fahrlehrer gesagt dass sie doch net prüfung machen möchte.
    >
    >
    >Dann zählt das aber nicht als "durchgefallen", sondern "Prüfung nicht angetreten". Wie Holger schon sagte: ohne ärztliches Attest muß dann die Prüfungsgebühr bezahlt werden.

    ~~~~~~~
    ja ok aber wird dann wie ne durchgefallene prüfung gewertet oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    N E I N ! ! ! !

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Floh w
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    > N E I N ! ! ! !
    >
    >holger

    nicht angetreten wird als durchgefallen gewertet. so wurde es jolie und mir im theorieunterricht gesagt und während den prak. stunden haben es uns unsere beiden FL mal gesagt.

    musst dich nich gleich so aufspielen nur weil du n FL bist. meine güte, kann ja sein dass es jeder tüv anders handhabt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    >> N E I N ! ! ! !
    >>
    >>holger
    >
    >nicht angetreten wird als durchgefallen gewertet. so wurde es jolie und mir im theorieunterricht gesagt und während den prak. stunden haben es uns unsere beiden FL mal gesagt.
    >
    >musst dich nich gleich so aufspielen nur weil du n FL bist. meine güte, kann ja sein dass es jeder tüv anders handhabt.

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    hi,
    hat mit aufspielen nix zu tun.
    nur wenn 5 x die gleiche frage kommt, geht es langsam in lernresistenz über.
    jeder tüv hält es so, weil die vorschriften so sind.

    aber vielleicht meinst du ganz was anderes. nämlich die kosten für die prüfung die du bei der fahrschuleund tüv bezahlen müsstes ?
    und darüber habe eure fl gesagt: "ist das gleiche als wenn du durchgefallen bist".

    das sind aber zwei paar schuhe. kosten und rechtliche bewertung.
    kannst den fl aber folgende kontrollfrage stellen: wenn ich nicht zur prüfung antrete, habe ich dann 14 tage sperre beim tüv ?
    wenn er nein sagt, hat er nur die kosten gemeint und du die rechtliche seite.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Floh w
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2005
    Text
    >>> N E I N ! ! ! !
    >>>
    >>>holger
    >>
    >>nicht angetreten wird als durchgefallen gewertet. so wurde es jolie und mir im theorieunterricht gesagt und während den prak. stunden haben es uns unsere beiden FL mal gesagt.
    >>
    >>musst dich nich gleich so aufspielen nur weil du n FL bist. meine güte, kann ja sein dass es jeder tüv anders handhabt.
    >
    >jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj
    >
    >hi,
    >hat mit aufspielen nix zu tun.
    >nur wenn 5 x die gleiche frage kommt, geht es langsam in lernresistenz über.
    >jeder tüv hält es so, weil die vorschriften so sind.
    >
    >aber vielleicht meinst du ganz was anderes. nämlich die kosten für die prüfung die du bei der fahrschuleund tüv bezahlen müsstes ?
    >und darüber habe eure fl gesagt: "ist das gleiche als wenn du durchgefallen bist".
    >
    >das sind aber zwei paar schuhe. kosten und rechtliche bewertung.
    >kannst den fl aber folgende kontrollfrage stellen: wenn ich nicht zur prüfung antrete, habe ich dann 14 tage sperre beim tüv ?
    >wenn er nein sagt, hat er nur die kosten gemeint und du die rechtliche seite.
    >
    >holger
    >

    na also geht doch

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2005
    Text
    >>>>>>Darf ein Schüler die Prüfung ca.1 Tag vorher absagen, z.B. wegen Schmerzen?
    >>>>>>Ist man dann auch durchgefallen?
    >>>>>
    >>>>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >>>>
    >>>>hi,
    >>>>
    >>>>nochmal ;-)
    >>>>
    >>>>(vergiss die obrige antwort)
    >>>>absagen kannst du immer. muss dann aber die prüfung bezahlen. ausser du hast ein ärztliches attest. beides zählt nicht als durchgefallen.
    >>>>
    >>>>aber irgendwann hast du doch prüfung ;-)
    >>>>
    >>>>holger
    >>>>
    >>>
    Sorry, aber deine Freundin hats einfach ungeschickt angestellt. Wenn´s mir so dreckig geht, dass ich glaube nicht an der Prüfung teilnehmen zu können, gehe ich zum Arzt. Ein guter Hausarzt behandelt nicht nur Erkrankungen des Körpers....
    Habe sogar schon mal was von einer Fsin gehört, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rein vorsorglich in der Tasche hatte. Weil der FL aber den Prüfer als "nett und harmlos" beschrieb, blieb die AU in der Tasche und die Prüfung wurde bestanden ;o) .
    Irgendwelche Ähnlichkeiten mit im Forum bekannten Personen wären rein unzufällig ;o) .

    Liebe Grüße von Petra

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Darf Schüler die Prüfung absagen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    Durchfallen kannst du nur, wenn du Fehler machst.

    Wenn du nicht antrittst, kannst du keine Fehler machen, ergo nicht durchgefallen.

    Die Prüfung kostet, das wars aber auch!

    Wenn du uns nicht glaubst, ruf bei deinem TÜV an!

    Grüßle
    Wolfe

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