Darf ich Radlader/Bagger fahren??

  • Darf ich Radlader/Bagger fahren??
     michi21192
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Hallo,
    ich habe den BF17 Klasse B Führerschein, Klasse L M T usw mit eingeschlossen.

    Darf ich mit diesem schein einen Radlader mit einer höchstgeschwindigkeit von 20km/h auf öffentlichen Straßen fahren, sprich durch die stadt, z.b. von einer baustelle auf eine 2km entferntere, naja, ihr wisst was ich meine ;)

    bin für antworten dankbar

    mfg
    michi
  • Thema
    Re: Darf ich Radlader/Bagger fahren??
    Autor
      michi21192
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    so wie es hier steht, darf ich ja radlader bis 20km/h fahren oder??

    Maschinen bis 20 km/h

    ohne Gewichtsbeschränkung

    Führerscheinklassen:
    bis 31.12.1998 erworben: Klasse 5
    nach 01.01.1999 erweorben: Klasse L

    Quelle: http://www.hkl-baumaschinen.de/Mieten/Baumaschinen/Selbstfahrende-Arbeitsmaschinen.html

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  • Thema
    Re: Re: Darf ich Radlader/Bagger fahren??
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >ich habe den BF17 Klasse B Führerschein, Klasse L M T usw mit eingeschlossen.

    T ist kein Einschluss von B. Falls du T nicht zusätzlich erworben hast, bist du nur im Besitz von B, M, L und S.

    >Darf ich mit diesem schein einen Radlader mit einer höchstgeschwindigkeit von 20km/h auf öffentlichen Straßen fahren, sprich durch die stadt, z.b. von einer baustelle auf eine 2km entferntere, naja, ihr wisst was ich meine ;)

    Ja, das fällt unter Klasse L. Du darfst diese Fahrzeuge sogar ohne Begleitung fahren.

    >so wie es hier steht, darf ich ja radlader bis 20km/h fahren oder??

    Sogar bis 25 km/h. Solche Fahrzeuge wirst du aber eher selten finden, da über 20 km/h ein Kennzeichen und regelmäßige HU fällig wird.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Darf ich Radlader/Bagger fahren??
    Autor
      michi21192
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    darf ich nun einen radlader auf öffentlicher straße fahren??

    Also ich habe BF 17 inkl. B,M,L T/S

    also dürfte ich doch oder nich??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Darf ich Radlader/Bagger fahren??
    Autor
      chris123
      schrieb am Montag, 12. Mai 2014
    Text
    Nur um das zu vervollstaendigen: Ja. Bagger/Radlader fallen in die Kategorie "freifahrende Arbeitsmaschine".

    Du darfst also (solange die Maschine auch fuer die Strasse zugelassen ist) auch mit einem 20 tonnen Bagger auf der Strasse fahren.

    Bei Radladern waere ich allerdings vorsichtig, da die meisten ~40 km/h laufen.
    Dafuer brauchst Du dann Fuehrerschein Klasse T (auf der _Vorderseite_ deines Scheins muss also ein T stehen. Das T/S auf der Rueckseite sagt nur aus, dass Du einen der beiden hast. Meist ist das nur S).

    T ist ein extra Schein und wenn Du den gemacht haettest, dann wuesstest Du es auch, denn der ist nicht ganz billig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Darf ich Radlader/Bagger fahren??
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 16. Mai 2014
    Text
    >Bei Radladern waere ich allerdings vorsichtig, da die meisten ~40 km/h laufen.
    >Dafuer brauchst Du dann Fuehrerschein Klasse T

    ... und einen LoF-Zweck, der regelmäßig nicht gegeben ist. Das ist einer der großen Unterschiede zwischen L und T: Bei L ist der LoF-Zweck nur für Zugmaschinen notwendig, nicht für SAM - bei T für beides.

    Wenn man schon einen 4 Jahre alten Thread ausgräbt, dann sollte man solche Kleinigkeiten vielleicht auch erwähnen.

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