Darf ich mit Klasse B auch sogenannte

  • Darf ich mit Klasse B auch sogenannte
     Thomas73
      schrieb am Freitag, 14. Oktober 2016
    Mein Bekannter arbeitet für einen Steinmetzbetrieb und sein Chef möchte ihn gerne den Firmenwagen fahren lassen, ist sich aber nicht sicher ob er das Fahrzeug fahren darf. Muß man evtl. eine zusätzliche Schulung machen um so ein Kleinlaster mit offener Ladefläche fahren zu dürfen?
    Vllt. kann man mir das hier ja freundlicher Weise beantworten, Danke
  • Thema
    Re: Darf ich mit Klasse B auch sogenannte
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 15. Oktober 2016
    Text
    >Mein Bekannter arbeitet für einen Steinmetzbetrieb und sein Chef möchte ihn gerne den Firmenwagen fahren lassen, ist sich aber nicht sicher ob er das Fahrzeug fahren darf. Muß man evtl. eine zusätzliche Schulung machen um so ein Kleinlaster mit offener Ladefläche fahren zu dürfen?

    Klasse B ist nach § 6 FeV definiert als:
    "Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."

    Merkmale, die dort nicht genannt sind, sind nicht relevant. Ob das Fahrzeug eine offene Ladefläche hat oder als LKW zugelassen ist, ist also völlig wurscht.

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