Re: Darf ich trotzdem Fahren

  • Re: Darf ich trotzdem Fahren
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    >also bei mir war es so, dass ich die prak. Prüfung gestern bestanden habe. dorch der FL hat den FS mir nicht ausgehändigt, weil ich da etwas noch zu zahlen habe. aber ich habe je die Prüfung bestanden. würde es ärger geben wenn mich mal die Polizei anhalten würde?
    >>und darf der FL das überhaupt? weil das Auto fahren wird mir vom Staat erlaubt (staatl. Prüfer) und nicht vom Lehrer.
    >
    >BITTE NUR EHRLICHE ANTWORTEN!
    >
    Also das mit der Polizei weiß ich nicht,aber ich verstehe nicht wieso der FL den FS behalten hat!Ich zahle die letzten Stunden jetzt auch auf Raten und habe meinen FL gefragt ob er den FS dann behalten würde,da meinte er nur,das dies Quatsch wäre,weil theoretisch könnte ich ja zum Amt gehen und meinen FS als verloren melden und würde dann eh nen neuen bekommen und mein FL hätte nur ein wertloses Stück Papier in der Hand,schließlich gibt es auch andere Wege für den FL das Geld einzuklagen wenn es hart auf hart kommt,da braucht er deinen FS nicht zu.

  • Thema
    Re: Re: Darf ich trotzdem Fahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    >>also bei mir war es so, dass ich die prak. Prüfung gestern bestanden habe. dorch der FL hat den FS mir nicht ausgehändigt, weil ich da etwas noch zu zahlen habe. aber ich habe je die Prüfung bestanden. würde es ärger geben wenn mich mal die Polizei anhalten würde?
    >>>und darf der FL das überhaupt? weil das Auto fahren wird mir vom Staat erlaubt (staatl. Prüfer) und nicht vom Lehrer.
    >>
    >>BITTE NUR EHRLICHE ANTWORTEN!
    >>
    >Also das mit der Polizei weiß ich nicht,aber ich verstehe nicht wieso der FL den FS behalten hat!Ich zahle die letzten Stunden jetzt auch auf Raten und habe meinen FL gefragt ob er den FS dann behalten würde,da meinte er nur,das dies Quatsch wäre,weil theoretisch könnte ich ja zum Amt gehen und meinen FS als verloren melden und würde dann eh nen neuen bekommen und mein FL hätte nur ein wertloses Stück Papier in der Hand,schließlich gibt es auch andere Wege für den FL das Geld einzuklagen wenn es hart auf hart kommt,da braucht er deinen FS nicht zu.
    >
    >Also Du darfst erst fahren, wenn Du Deinen Führerschein ausgehändigt bekommen hast. Also erst alles begleichen bei Deinem Fahrlehrer, dann bekommst Du den Schein, und dann ab die Post.
    Aber bitte vorsichtig.!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Darf ich trotzdem Fahren
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    Darfst schon fahren, du kriegst nur jedesmal wenn die Polizei dich anhält nen Strafzettel (sie überprüfen deine Daten ob du überhaupt nen Führerschein hast und dann kostet der Spaß 10 Euro).
    Ach ja, die Fahrschule würde ich beim Verbraucherschutz melden, und Kumpels abraten dorthin zu gehen!

    Ciao Martin

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