Darf man noch einen Führerschein (Klasse B) machen, wenn man in seiner Jugend beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und angeklagt wurde?
Diese Frage betrifft mich nicht, weil ich vor kurzem meinen Führerschein Klasse B erworben habe und noch nie ohne Fahrerlaubnis ein PKW gefahren bin.
Ich kenne aber jemanden, der in seiner Jugend mehrmals ohne Fahrerlaubnis ein PKW gefahren ist und irgendwann von der Polizei erwischt und dafür angeklagt wurde.
Dürfte der jenige sich immernoch in eine Fahrschule anmelden und seinen Führerschein (Klasse B) machen? Falls Ja, muss er vorher eine MPU machen, bevor er sich in eine Fahrschule anmelden kann?