Das Ampel-30-schild

  • Das Ampel-30-schild
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    hi leute, hab da mal ne frage zu nem schild ...

    und zwar gibt es bei uns folgende situation:
    die richtung aus der ich komme hat ein schild auf dem ein ampelzeichen und darunter direkt ein 30er zeichen ist (das 30er zeichen sit neu). in ca 50 metern kommt die ampel und danahc ein schild "tempo 30" dann kommt der grund der 30er strecke, nämlich die grundschule, und dann das 50er schild... komm ich von der anderen richtung kommt vor der schukle natürlich ebenfalls ein 30er schild und bei der ampel dann das "30 aufgehoben".

    meine frage: das "ampel-30-schild" ,wo die 30 neu dazugekommen ist, macht mir das verstehen schwer. mein vater meint ich müsste wegen dem neuen 30 sofort 30 fahren und das ampel zeichen heißt einfach nur, dass bald ne ampel kommt. ich finde es nur komisch das von der anderen richtung das schild aber aufgehoben wird und von meiner richtung aus schon 50 metern gelten soll, aussderm hat mein fahrlehrer mir erklärt, dass man schilder von oben nach unten liest und dann heist es meienr meinung nach: "achtung ampel und ab der ampel 30"
    bitte sagt mir was richtig ist, denn wenn ich da mit 50 durchbretter und da ist 30, dann is mein schein weg und dabei hab ich shcon ein jahr probezeit mühevoll rumgekriegt!

    danke
    mfg

  • Thema
    Re: Das Ampel-30-schild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    Dein Papa hat Recht :o) LG Aenne19

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Das Ampel-30-schild
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2004
    Text
    >Dein Papa hat Recht :o) LG Aenne19


    Es kann durchaus vorkommen, das für die verschiedenen Fahrtrichtungen unterschiedliche Geschwindigkeiten vorgeschrieben werden.
    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer ab dem Verkehrszeichen bis zur Aufhebung durch ein anderes geschwindigkeitsregelndes Verkehrszeichen.

    Steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung solange, bis auch die Gefahr -deutlich erkennbar- nicht mehr besteht. Einer besonderen Aufhebung bedarf es dann nicht.

    Dein *Ampel-30-Zeichen* gilt also bis zur Kreuzung, dann ist die Gefahr durch eventuell vor der roten Ampel wartende Fahrzeuge vorbei.
    Es beginnt aber gleich die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen der Schule und deshalb gilt weiterhin 30 km/h.

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