Das Tagfahrlicht

  • Das Tagfahrlicht
     Thommy
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Hallo zusammen!
    Ich hätte mal ein paar Fragen zu diesem Tagfahrlicht. Das soll doch jetzt bei uns in Deutschland am 01.10.07 kommen oder wie war das? Wenn mein Auto jetzt Tagfahrlicht noch nicht programmiert hat, müsste ich dann ab dem Tag ständig mit dem Standlicht, oder mit dem Abblendlicht herumfahren? Abblendlicht klar wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Logisch, keine Diskussion. Aber wenn ich jetzt bei strahlendem Sonnenschein kein Licht bräuchte was MÜSSTE ich dann einschalten? In letzter Zeit kommen mir häufiger Autos entgegen, die nur auf der linken Seite Abblendlicht anhaben. Rechts ist das Licht ganz aus. Ist das dann Tagfahrlicht? Was kostet denn das Umrüsten bzw. umprogrammieren auf Tagfahrlicht? Lohnt sich das oder schalte ich mein Licht besser halt immer von Hand ein?

    Viele Grüße
    Thomas
  • Thema
    Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      Capt. Farrell
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    Wenn nur ein Scheinwerfer leuchtet, bedeutet das, dass eine Glühbirne kaputt ist... Tagfahrlicht ist schon beidseitig ;-)

    Keine Ahnung, ob das dieses Jahr schon Pflicht wird, wenn's soweit ist reicht das Standlicht bestimmt nicht, das sieht man am Tag sowieso nicht. Da gibt's so Nachrüstsätze, Hella bietet sowas bestimmt an.

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  • Thema
    Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    Also:

    Fahren mit STandlicht alleine ist nicht erlaubt. Nie und zu keiner Zeit. Das darfst Du nur wenn du wegen der Sichtverhältnisse die Nebelscheinwerfer an hast. Ansonsten: Licht ganz aus, oder Abblendlicht.

    Nur eine Seite gibt es auch nicht, dnan ist wie bereits gesagt was kaputt.

    Wenn das mit dem tagfahrlichtlommt, dann musst Du dein Auto natürlich nicht nachrüsten. Das wäre ja auch ne Lächerlichkeit hoch 10 und sowas gab es ja noch nie ... neue Autos müssen dann ab Tag X halt mit dem licht ausgestattet sein.

    Wenn Du das aber persönlich für gut und richtig hälst fahr einfach immer mit Abblendlicht. Und dann ist gut.

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  • Thema
    Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    das datum für das tagfahrlicht ist noch total unbekannt !
    das fahren mit standlicht ist, wenn keine beleuchtungspflicht vorliegt (kein regen, schnee, dämmerung ...) erlaubt.
    der eine scheinwerfer der da ist, ist das kurvenlicht was einige (mercedes z.b.) einbauen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    §17 Abs. 2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

    BKatV: lfd. Nr. 74 : nur mit Standlicht oder auf einer Straße ... 10,- €


    Zum Abbiegelicht: Generell: nur bis 40 km/h erlaubt. Bei Mercedes wird das durch die Nebelscheinwerfer gemacht, und funktioniert NUR wenn auch mit Licht gefahren wird!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    >§17 Abs. 2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
    >
    >BKatV: lfd. Nr. 74 : nur mit Standlicht oder auf einer Straße ... 10,- €
    ++++++
    Diese BKat Nummer bezieht sich aber nur auf den Tatbestand, das zu dem Zeitpunkt eine andere Beleuchtung als das Standlicht nötig gewesen wäre!



    >Zum Abbiegelicht: Generell: nur bis 40 km/h erlaubt. Bei Mercedes wird das durch die Nebelscheinwerfer gemacht, und funktioniert NUR wenn auch mit Licht gefahren wird!
    +++
    Komisch, mein Mercedes hat extra Zusatzlampen fürs Abbiegelicht....
    Bei einigen Modellen wird es aber tatsächlich über die Nebler gemacht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      Bettina
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    Soweit ich jetzt in der Schule gelernt hab, wird das Tagfahrlicht tatsächlich heuer noch kommen! Genaues Datum weiß ich allerdings nicht!
    Allerdings wird es als Gesetz nicht in die STVO sondern in die STVZO aufgenommen werden. Somit müssen Fahrzeuge, die ab einem bestimmten Tag gebaut und verkauft werden mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.
    Die anderen Fahrzeuge dürfen dann mit Standlicht oder Abblendlicht fahren, ist aber keine Pflicht, nur für ihre eigene Sicherheit.
    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    >>§17 Abs. 2 StVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
    >>
    >>BKatV: lfd. Nr. 74 : nur mit Standlicht oder auf einer Straße ... 10,- €
    >++++++
    >Diese BKat Nummer bezieht sich aber nur auf den Tatbestand, das zu dem Zeitpunkt eine andere Beleuchtung als das Standlicht nötig gewesen wäre!


    Das ist schlicht und ergreifend falsch. Gemacht wird es, da gebe ich Dir recht, aber schlicht und ergreifend falsch, steht auch so nicht im Gesetz ... zum rest möchte ich mich nicht äußern, laut Mercedes selbst wird es im Nebelscheinwerfer verbaut, hat sich aber vll. inzw geändert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    >Das ist schlicht und ergreifend falsch. Gemacht wird es, da gebe ich Dir recht, aber schlicht und ergreifend falsch, steht auch so nicht im Gesetz


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kkkkkkk

    da liegst du aber vollkommen falsch. wenn du den gesetzestext liest musst du ihn im zusammenhang lesen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Das Tagfahrlicht
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    >Das ist schlicht und ergreifend falsch.
    +++
    Von mir aus leb glücklich mit deinem Irrglauben oder lies Dir einfach mal einige Kommentare von hochgradigen Fachleuten durch...

    zum rest möchte ich mich nicht äußern, laut Mercedes selbst wird es im Nebelscheinwerfer verbaut, hat sich aber vll. inzw geändert.
    +++
    Lies Dir mal genau durch, was ich geschrieben habe. Es ist modellabhängig. Und es wird nicht im Nebler verbaut, es ist der Nebler, der dann einseitig angeht.
    Dazu eine Geschichte: Die Glühlampe vom Abbiegelicht war bei mir defekt. Also ab in die MB-Niederlassung. Dem Fahrschulservicemann bescheid gegeben. Der holte ne neue Lampe, geht zum Auto und will sich an den Neblern zu schaffen machen. Als ich ihn gefragt hab was er da macht, war er etwas perplex. Ich musste ihm auch erstmal darauf hinweisen, das das bei einigen Modellen eine Extra-Lampe im Hauptscheinwerfer gibt....

    greetz

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