Die Fragen sind gültig?

  • Die Fragen sind gültig?
     Me2
      schrieb am Montag, 30. Mai 2005
    Es geht um folgendes:

    (Ich hab meinen Schein seit über zwei Jahren, deswegen steck ich da nicht mehr drin)

    Neuerdings werden Fragen in der Prüfung gefragt die auch andere Klassen betreffen!?!
    Also wenn ich meinen B-Schein machen würde, und ich könnte dann auch - zulässig- gefragt werden, was eigenltich nur LKW Fahrer angeht?

    Das DARF gemacht werden?
    Zumal mir gesagt wurde, das der TÜV andere Bögen hat, wie diese welche man sich kauft.
    Diese Zusatzfragen sind auch nicht auf diesen Bögen drauf, die man sich als Schüler kauft.
    Und im Unterricht wird das auch nicht durchgenommen.

    Wie kann das also "rechtskräftig" sein?
  • Thema
    Re: Die Fragen sind gültig?
    Autor
      blink24
      schrieb am Montag, 30. Mai 2005
    Text
    > Es geht um folgendes:
    >
    >(Ich hab meinen Schein seit über zwei Jahren, deswegen steck ich da nicht mehr drin)
    >
    >Neuerdings werden Fragen in der Prüfung gefragt die auch andere Klassen betreffen!?!
    >Also wenn ich meinen B-Schein machen würde, und ich könnte dann auch - zulässig- gefragt werden, was eigenltich nur LKW Fahrer angeht?
    >
    >Das DARF gemacht werden?
    >Zumal mir gesagt wurde, das der TÜV andere Bögen hat, wie diese welche man sich kauft.
    >Diese Zusatzfragen sind auch nicht auf diesen Bögen drauf, die man sich als Schüler kauft.
    >Und im Unterricht wird das auch nicht durchgenommen.
    >
    >Wie kann das also "rechtskräftig" sein?
    >

    Hallo Me2!

    Also es ist folgendermaßen: In der Theorieprüfung können alle Fragen drankommen, die mit der Klasse B zu tun haben. Diese Fragen findest du allerdings ausnahmslos in dem Lehrmaterial, das dir deine Fahrschule zum Kauf anbietet.
    Die Bögen, die der TÜV zur Prüfung mitbringt, unterscheiden sich nur in der Gestaltung, der Reihenfolge der Fragen und der Anlege-Striche.

    Sind es irgendwelche speziellen Fragen, auf die du anspielst? Da gibt´s bestimmt ne einfache Erklärung für, denn es gibt eigentlich keine besonderen Fragen, die nur auf den Prüfungsfragebögen stehen, um die FS in die Pfanne zu hauen. Wo bleibt denn da der Sinn??
    Vermutlich bist du nem ziemlich dummen Gerücht aufgesessen, oder irgendwer hat irgendwas ganz grundlegend falsch verstanden.
    Hoffe ich konnte dir helfen, und mach dich nicht verrückt!
    Liebe Grüße!

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  • Thema
    Re: Die Fragen sind gültig?
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Text
    > Es geht um folgendes:
    >
    >(Ich hab meinen Schein seit über zwei Jahren, deswegen steck ich da nicht mehr drin)
    >
    >Neuerdings werden Fragen in der Prüfung gefragt die auch andere Klassen betreffen!?!
    >Also wenn ich meinen B-Schein machen würde, und ich könnte dann auch - zulässig- gefragt werden, was eigenltich nur LKW Fahrer angeht?
    >
    >Das DARF gemacht werden?
    >Zumal mir gesagt wurde, das der TÜV andere Bögen hat, wie diese welche man sich kauft.
    >Diese Zusatzfragen sind auch nicht auf diesen Bögen drauf, die man sich als Schüler kauft.
    >Und im Unterricht wird das auch nicht durchgenommen.
    >
    >Wie kann das also "rechtskräftig" sein?
    >

    Es gibt eine amtliche Prüfungsrichtlinie, deren Anhang 1 genau regelt wie sich eine Theorieprüfung zusammensetzt.

    http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/Pruefungsrichtlinie/index.html

    Die Fragen dazu werden dem Amtlichen Fragenkatalog entnommen. Die Fragen sind im Fragenkatalog den Klassen zugeordnet für die sie geprüft werden dürfen.

    Beispiel:
    Die Amtliche Prüfungsrichtlinie verlangt, dass bei einer Klasse B Prüfung für Ersterwerb 8 Fragen aus dem Bereich Gefahrenlehre geprüft werden. Davon müssen 4 Bildfragen sein. Diese Fragen kann nun jeder Lehrmittelhersteller (und auch der TÜV) an beliebiger Stelle in seine Bögen einbauen. Auch kann er die Sortierung der Antworten zu den Fragen beliebig verändern. So sind im amtlichen Fragenkatalog immer die ersten Antworten zur Frage richtig. Für eine Prüfung macht das aber keinen Sinn, dann müßte man nämlich nichts mehr können. Deshalb kann er zum Beispiel Antwort 1 und 3 tauschen. Das macht jeder Hersteller anders, wir haben uns in unserem Lernsystem unter

    http://www.fuehrerschein-lernsystem.de/

    dazu entschieden, immer eine zufällige Verteilung der Antworten zu wählen, denn dann lernt man kein Antwortmuster und keine Schablone auswendig wie bei den Paperbögen.

    Eine Frage, die im Amtlichen Fragenkatalog nur den Klassen C und CE zugeordnet ist, kann nicht bei einer Klasse B Prüfung geprüft werden. Für alle Klassen gilt, dass nur die Fragen geprüft werden dürfen, die dieser Klasse zugeordnet sind.


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  • Thema
    Re: Die Fragen sind gültig?
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 31. Mai 2005
    Text
    > Es geht um folgendes:
    >
    >(Ich hab meinen Schein seit über zwei Jahren, deswegen steck ich da nicht mehr drin)
    >
    >Neuerdings werden Fragen in der Prüfung gefragt die auch andere Klassen betreffen!?!
    >Also wenn ich meinen B-Schein machen würde, und ich könnte dann auch - zulässig- gefragt werden, was eigenltich nur LKW Fahrer angeht?
    >
    >Das DARF gemacht werden?
    >Zumal mir gesagt wurde, das der TÜV andere Bögen hat, wie diese welche man sich kauft.
    >Diese Zusatzfragen sind auch nicht auf diesen Bögen drauf, die man sich als Schüler kauft.
    >Und im Unterricht wird das auch nicht durchgenommen.
    >
    >Wie kann das also "rechtskräftig" sein?
    >

    Du verwechselst da vielleicht etwas. Mit dem Fuehrerschein Klasse B darfst du Fahrzeuge bis 3,5t zGM bewegen. Soweit ich weiss, gelten Fahrzeuge mit einer zGM groesser 3t als LKW. Da du diese Fahrzeuge auch bewegen darfst, musst du natuerlich auch hierzu Fragen beantworten koennen. Das war aber sicher auch bei deiner Pruefung schon so. Bei meiner Theoriepruefung (Jan 1996) war es das jedenfalls, allerdings beinhaltet der FS Kl. 3 (war damals aktuell) Fahrzeuge bis 7,5t zGM und es galten Fahrzeuge mit zGM groesser 2,8t schon als LKW.

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