Welche möglichkeit habe ich wenn jmd. sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält? Das ich trotzden den Sicherheitsabstand einhalten muß ist klar. Aber darf man aus den Sicherheitsabstand heraus die Lichthupe oder den Blinker betätigen?
Thema
Re: Drängel/Nötigung
Autor
SannyBe
schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
Text
Ja das darfst du, so lange du den Sicherheitsabstand einhälst darfst du den vor dir versuchen mit Lichthupe und Blinker auf seine Behinderung aufmerksam zu machen. Dies gilt dann nicht als Nötigung. Macht er trotzdem keinen Platz hast du allerdings Pech und mußt hinteher tuckern. Wichtig ist aber wie du schon sagtest, den Sicherheitsabstand einhalten, sonst geht es in Nötigung über !! ;o)
Nötigen suckt halt... Gibt dir 5 Punkte mindestens 250 Euro und 3 Monate fahrverbot... Überholst du ihn lieber einfach Rechts gibt es nur 50 Euro und 3 Punkte. Weiteren Rabatt gibt es für den Standstreifen da kassiert du dann statt 3 nur noch 2 punkte. Und wenn du dir das alles sparen willst montier dir n Blaulicht aufs Auto. Da biste, selbst mit vorsatz, nur noch mit 40 Euro und 1 Punkt dabei.
>>Lichthupe außerorts darf man doch, um einen Überholvorgang anzukündigen... >>Eigentlich dürfte man sogar "richtig" hupen, oder? ;) > >Richtig Hupe und Lichthupe dienen den selben zwecke als Warnzeichen oder zur ankündigung eines Überholvorganges (dies nur außerhalb der Ortschaft )
Hallo! Mit außreichend Sicherheitsabstand, darfst Du 2-3 Mal Deine Lichthupe betätigen! Den Blinker allerdings nicht!!! Kostet 10 Euro! Lichthupe ist das Zeichen a.g.O., dass Du gerne überholen möchtest. Geht aber auch nur, wenn Du dabei nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten müsstest. Der vor Dir fahrende muss auch nur dann den linken Fahrstreifen verlassen, wenn er nicht selbst gerade am Überholen ist und wenn die Lücke ausreichend groß ist, so dass er ca. 20 Sekunden auf dem anderen Fahrstreifen fahren kann, ohne seine Geschwindigkeit zu ändern.