EH-Kurs

  • EH-Kurs
     Gast
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Hallo,

    ich hab da mal eine ganz banale Frage: Ich besitze seit 1982 den Pkw-Führerschein und möchte nun den Motorradführerschein machen. Muss ich dafür jetzt nochmal extra einen EH-Kurs machen?
    Weiterhin sei angemerkt, dass ich ausgebildeter Krankenpfleger bin.

    Danke
  • Thema
    Re: EH-Kurs
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    Kurze Antwort: NEIN!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    >Kurze Antwort: NEIN!!!
    >Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2004
    Text
    >>Kurze Antwort: NEIN!!!
    >>Danke
    >
    >Frage lieber bei der Behörde noch mal nach,ich hatte schon mal den Fall das ein FS den EH-Schein machen mßte.

    Gruß FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: EH-Kurs
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    Das kommt darauf an, was Deine Führerscheinstelle verlangt.
    Ich bin Ausbilderin für Erste Hilfe, aber bei meinem LKW-Schein wollte die Führerscheinstelle eine Bescheinigung über einen absolvierten EH-Kurs sehen. Es gibt alles!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    >Ich bin Ausbilderin für Erste Hilfe, aber bei meinem LKW-Schein wollte die Führerscheinstelle eine Bescheinigung über einen absolvierten EH-Kurs sehen. Es gibt alles!!

    Das ist schon richtig so! Für die Führerscheinklassen M, A1, A und B braucht man nur "Lebensrettende Sofortmaßnahmen". Die Bescheinigung muss man nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen. Für die Klassen C und D ist dagegen ein 1. Hilfe Kurs vorgeschrieben. Deshalb wird da noch einmal die Bescheinigung verlangt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2004
    Text
    Hallo Kirsten,

    was da vorgeschrieben ist, weiß ich, ich bilde schließlich aus. Und selbst als Ausbilderin, die sich ihre Bescheinigung ja hätte selbst schreiben können, musste ich eine solche vorlegen. Meine Ausbilder-Berechtigung hätte ja mehr wert sein können. ;-))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2004
    Text
    >Hallo Kirsten,
    >
    >was da vorgeschrieben ist, weiß ich, ich bilde schließlich aus. Und selbst als Ausbilderin, die sich ihre Bescheinigung ja hätte selbst schreiben können, musste ich eine solche vorlegen. Meine Ausbilder-Berechtigung hätte ja mehr wert sein können. ;-))
    >


    Normal schon... aber nicht, wenn deutsche Behörden im Spiel sind...;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Ossi
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2004
    Text
    >>Hallo Kirsten,
    >>
    >>was da vorgeschrieben ist, weiß ich, ich bilde schließlich aus. Und selbst als Ausbilderin, die sich ihre Bescheinigung ja hätte selbst schreiben können, musste ich eine solche vorlegen. Meine Ausbilder-Berechtigung hätte ja mehr wert sein können. ;-))
    >>
    >
    >
    >Normal schon... aber nicht, wenn deutsche Behörden im Spiel sind...;-)
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    EH-Kurs
    Autor
      Ossi
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2004
    Text
    hmm... irgendwie fehlt mein text.

    also nochmal.
    Selbst als Rettungssanitäter / Assistent muss man ab klasse C einen 8 Doppelstunden EH Kurs absolvieren.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: EH-Kurs
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2004
    Text
    >hmm... irgendwie fehlt mein text.
    >
    >also nochmal.
    >Selbst als Rettungssanitäter / Assistent muss man ab klasse C einen 8 Doppelstunden EH Kurs absolvieren.
    >
    >
    >
    NEIN!!!

    FeV § 19 Abs 5

    (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage

    eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

    eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder

    einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Ossi
      schrieb am Sonntag, 25. Juli 2004
    Text
    >>hmm... irgendwie fehlt mein text.
    >>
    >>also nochmal.
    >>Selbst als Rettungssanitäter / Assistent muss man ab klasse C einen 8 Doppelstunden EH Kurs absolvieren.
    >>
    >>
    >>
    >NEIN!!!
    >
    >FeV § 19 Abs 5
    >
    > (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage
    >
    >eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
    >
    >eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder
    >
    >einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).
    >
    >
    >
    Ich bin RS und musste den 8 Doppelstunden EH Kurs machen, meine Frau ist Krankenschwester und musste die ausbildung ebenfalls machen.

    Das Staatsexamen bzw. die Prüfung wurden vom Straßenverkehrsamt nicht anerkannt.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: EH-Kurs
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2004
    Text

    >Ich bin RS und musste den 8 Doppelstunden EH Kurs machen, meine Frau ist Krankenschwester und musste die ausbildung ebenfalls machen.
    >
    >Das Staatsexamen bzw. die Prüfung wurden vom Straßenverkehrsamt nicht anerkannt.


    Dann hätte ich denen mal o.g. Text aus der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgelesen. Auch Ämter können nicht machen was sie wollen.

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