EInhaltung der Parkplatzmarkierungen

  • EInhaltung der Parkplatzmarkierungen
     T0711
      schrieb am Montag, 2. Mai 2005
    Hallo !

    Ich weiss dies ist eigentlich nicht ganz das richtige Forum für soetwas,doch ich frage trotzdem einmal nach.

    Ich habe eine Frage bezüglich der Einhaltung von Parkmarkierung.
    Folgender Sachverhalt:

    In unserer Straße gibt es die normal üblichen Parkplatzmarkierung. Wir haben nun einen Stellplatz am Haus, dessen Einfahrt mit einer ZickZack-Markierung "bestückt ist. Nebendran ist ein normaler, öffentlicher Parkplatz am Straßenrand. Die Frage ist nun, wie weit ein Auto über diesem Parkstrich parken darf. (und somit die Einfahrt in unseren Stellplatz erschwert/verhindert)

    Gilt grundsätzlich mit den Reifen bis zur Linie ? Dies wäre jedoch unlogisch, da es nunmal Autos mit einer weit nach vorne reichenden Motorhaube gibt.

    Gibt es diesbezüglich eine Verordnung in der Straßenverkehrsordnung oder eine andere geltende Regel ?
    Wie sieht das mit rechtlichen Schritten aus, wenn ein Anwohner dieses "Vergehen" regelmäßig und mit Vorsatz begeht ? (aus Neid auf besagten Stellplatz)


    Vielen Dank schonmal ,


    mfG
  • Thema
    Re: EInhaltung der Parkplatzmarkierungen
    Autor
      Floh w
      schrieb am Montag, 2. Mai 2005
    Text
    >Hallo !
    >
    >Ich weiss dies ist eigentlich nicht ganz das richtige Forum für soetwas,doch ich frage trotzdem einmal nach.
    >
    >Ich habe eine Frage bezüglich der Einhaltung von Parkmarkierung.
    >Folgender Sachverhalt:
    >
    >In unserer Straße gibt es die normal üblichen Parkplatzmarkierung. Wir haben nun einen Stellplatz am Haus, dessen Einfahrt mit einer ZickZack-Markierung "bestückt ist. Nebendran ist ein normaler, öffentlicher Parkplatz am Straßenrand. Die Frage ist nun, wie weit ein Auto über diesem Parkstrich parken darf. (und somit die Einfahrt in unseren Stellplatz erschwert/verhindert)
    >
    >Gilt grundsätzlich mit den Reifen bis zur Linie ? Dies wäre jedoch unlogisch, da es nunmal Autos mit einer weit nach vorne reichenden Motorhaube gibt.
    >
    >Gibt es diesbezüglich eine Verordnung in der Straßenverkehrsordnung oder eine andere geltende Regel ?
    >Wie sieht das mit rechtlichen Schritten aus, wenn ein Anwohner dieses "Vergehen" regelmäßig und mit Vorsatz begeht ? (aus Neid auf besagten Stellplatz)
    >
    >
    >Vielen Dank schonmal ,
    >
    >
    >mfG
    >

    also in der theorie hab ich gelernt, dass die motorhaube über der zick-zack linie "hängen" darf. reifen dürfen die linie allerdings nicht berühren.
    wenns ne schraffierte fläche is, darf nich mal die motorhaube drüber "hängen".
    hoffe ich konnte dir helfen
    ~*floh*~

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: EInhaltung der Parkplatzmarkierungen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 2. Mai 2005
    Text
    >Hallo !
    >
    >Ich weiss dies ist eigentlich nicht ganz das richtige Forum für soetwas,doch ich frage trotzdem einmal nach.
    >
    >Ich habe eine Frage bezüglich der Einhaltung von Parkmarkierung.
    >Folgender Sachverhalt:
    >
    >In unserer Straße gibt es die normal üblichen Parkplatzmarkierung. Wir haben nun einen Stellplatz am Haus, dessen Einfahrt mit einer ZickZack-Markierung "bestückt ist. Nebendran ist ein normaler, öffentlicher Parkplatz am Straßenrand. Die Frage ist nun, wie weit ein Auto über diesem Parkstrich parken darf. (und somit die Einfahrt in unseren Stellplatz erschwert/verhindert)
    >
    >Gilt grundsätzlich mit den Reifen bis zur Linie ? Dies wäre jedoch unlogisch, da es nunmal Autos mit einer weit nach vorne reichenden Motorhaube gibt.
    >
    >Gibt es diesbezüglich eine Verordnung in der Straßenverkehrsordnung oder eine andere geltende Regel ?
    >Wie sieht das mit rechtlichen Schritten aus, wenn ein Anwohner dieses "Vergehen" regelmäßig und mit Vorsatz begeht ? (aus Neid auf besagten Stellplatz)
    >
    >
    >Vielen Dank schonmal ,
    >
    >
    >mfG
    >
    Nicht die Räder sondern die Umrisse des Fahrzeugs sind entscheident.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten


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