Ein Jahr nach der theoret. Prüfung..gibt es Ausnahmen
Hallo,
ich hätte da eine Frage zur Gültigkeit der theoret. Prüfung.
Es ist so....Ende mai 2007 hab ich nach dem Autoführerschein mit Motorradfahrstd. begonnen. Die theoret. Prüfung, Auto u. Motorrad zusammen, habe ich am 21. März geschrieben. Ich hatte bereits 8 Übungsfahrten (15 wenn man zu je 45 min. berechnet), 4 Überlandfahrten und eine Überland- Autobahnfahrt. Durch das schlechte Wetter, den vollen Terminkalender meines Fl. und Krankheit ist es nun schon Mitte Sept. und die Zeit drängt. Da ich bis Anfang Nov. wegen eines Praktikums nur ab und zu am Wochenende zuhause bin werde ich es wohl dieses Jahr nicht mehr schaffen. Im Frühjahr weitermachen funkt jedoch auch nicht wegen der Theorieprüfung.
Gibt es evtl. die Möglichkeit mit Hilfe eines ärztl. Attests die Zeit zu verlängern?
Über eine Antwort würd eich mich sehr freuen..lg. Juli 05