Einbahnstraße

  • Einbahnstraße
     car
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Hi

    wollte nur mal kurz fragen, obwohl es sich eigentlich voll blöd anhört, aber wie erkenne ich sofort dass ich in ner einbahnstrasse bin?*g also das man auch links parken darf ist klar aber es gibt ja noch ein paar andere merkmale, die mir jetzt halt nicht wirklich einfallen.

    gruß
  • Thema
    Re: Einbahnstraße
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    >Hi
    >
    >wollte nur mal kurz fragen, obwohl es sich eigentlich voll blöd anhört, aber wie erkenne ich sofort dass ich in ner einbahnstrasse bin?*g also das man auch links parken darf ist klar aber es gibt ja noch ein paar andere merkmale, die mir jetzt halt nicht wirklich einfallen.
    >
    >gruß

    Sofort erkennt man es eigentlich nur an den parkenden Autos, welche alle in die gleiche Richtung schauen. Evtl. kann man es bei mehrspurigen Einbahnstrassen auch an anderen Autos die in die gleiche Richtung unterwegs sind erkennen, naemlich wenn sie links fahren. Ansonsten faellt mir nur ein, dass gegenueber von Einmuendungen i.d.R. das blaue Schild mit dem weissen Pfeil und dem Schriftzug "Einbahnstrasse" rumsteht.

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  • Thema
    Re: Re: Einbahnstraße
    Autor
      ABC
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    ein guter hinweis auf eine einbahnstraße ist auch, dass kein anderes auto entgegen kommt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Einbahnstraße
    Autor
      Vaibky
      schrieb am Freitag, 27. Januar 2006
    Text
    >ein guter hinweis auf eine einbahnstraße ist auch, dass kein anderes auto entgegen kommt

    Das kann die bei anderen Straßen auch passieren...
    Darauf würde ich mich nicht verlassen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Einbahnstraße
    Autor
      Floh11
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >ein guter hinweis auf eine einbahnstraße ist auch, dass kein anderes auto entgegen kommt

    Ein Geisterfahrer? - Hundert!

    ... konnte mir das jetzt nicht verkneifen *g*.


    Viele Gruesse,
    Christiane

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  • Thema
    Re: Einbahnstraße
    Autor
      Julia18
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    das habe ich ja auch gesagt, aber die haben darauf bestanden.
    weiß hier vielleicht ein fahrlehrer genaueres?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Einbahnstraße
    Autor
      Julia18
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    und warum solltest du das geld für die übungsfahrten wieder bekommen?das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

    nochmal zu der einbahnstraßenproblematik: es gibt auch noch ein anderes einbahnstraßenschild: nämlich ein rechteckiges blaues mit einem weißen feil nach oben!
    gibt es ein schild, das rechts vor links gebietet? in der fahrschule habe ich das nicht gelernt, aber mir wurde das gestern erzählt...stimmt das?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Einbahnstraße
    Autor
      Julia18
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    achso...danke.
    jetzt weiß ich das wenigstens. nicht dass ich nachher an einer kreuzung gestanden hätte und dann nicht gewusst hätte, was zu tun ist.
    das ist ein dreieckiges schild mit einem schwarzen kreuz darin,oder?
    ich habe es hier jedenfalls noch nie gesehen. und in der fahrschule wurde es uns auch nicht beigebracht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Einbahnstraße
    Autor
      car
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >und warum solltest du das geld für die übungsfahrten wieder bekommen?das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
    >
    >nochmal zu der einbahnstraßenproblematik: es gibt auch noch ein anderes einbahnstraßenschild: nämlich ein rechteckiges blaues mit einem weißen feil nach oben!
    >gibt es ein schild, das rechts vor links gebietet? in der fahrschule habe ich das nicht gelernt, aber mir wurde das gestern erzählt...stimmt das?



    nein so ein schild gibt es nicht. es heißt ja immer nur wenn an ner kreuzung keine vorfahrtregelnden schilder sind, dann gilt rechts vor links.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Einbahnstraße
    Autor
      polofan
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    >>und warum solltest du das geld für die übungsfahrten wieder bekommen?das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
    >>
    >>nochmal zu der einbahnstraßenproblematik: es gibt auch noch ein anderes einbahnstraßenschild: nämlich ein rechteckiges blaues mit einem weißen feil nach oben!
    >>gibt es ein schild, das rechts vor links gebietet? in der fahrschule habe ich das nicht gelernt, aber mir wurde das gestern erzählt...stimmt das?
    >
    >
    >
    >nein so ein schild gibt es nicht. es heißt ja immer nur wenn an ner kreuzung keine vorfahrtregelnden schilder sind, dann gilt rechts vor links.

    Doch es gibt so ein Schild! steht zusätzlich vor Kreuzungen bei denen die Vorfahrtsituation unübersichtlich ist! Dreieck mit spitze nach oben und Schwarzem Kreuz in der Mitte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Einbahnstraße
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    >>>gibt es ein schild, das rechts vor links gebietet? in der fahrschule habe ich das nicht gelernt, aber mir wurde das gestern erzählt...stimmt das?
    >>
    >>
    >>
    >>nein so ein schild gibt es nicht. es heißt ja immer nur wenn an ner kreuzung keine vorfahrtregelnden schilder sind, dann gilt rechts vor links.
    >
    >Doch es gibt so ein Schild! steht zusätzlich vor Kreuzungen bei denen die Vorfahrtsituation unübersichtlich ist! Dreieck mit spitze nach oben und Schwarzem Kreuz in der Mitte

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    hi,
    das es so ein schild gibt ist bekannt. es ist aber kein vorfahrtszeichen sondern ein gefahrzeichen und weist nur auf eine kreuzung mit "r v l" hin, mehr nicht. wenn du es weg nimmst, bleibt trotzdem "r v l".

    holger

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  • Thema
    wenden auf firmengrundstueck erlaubt?
    Autor
      J0rd4N
      schrieb am Sonntag, 25. Februar 2007
    Text
    hallo, ich bin mir nich so sicher, was is wenn ich bei meiner prufung am mittwoch aufgefordert werde verkehrsgerecht zu wenden/umzukehren - kann ich dann einfach da auf so nen firmenparkplatz wenn da direkt einer is drauf? oder ueber nen supermarktparkplatz? oder darf man nur auf strassen/wendeplatformen wenden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: wenden auf firmengrundstueck erlaubt?
    Autor
      KleinerKampfgeist
      schrieb am Dienstag, 20. März 2007
    Text
    >hallo, ich bin mir nich so sicher, was is wenn ich bei meiner prufung am mittwoch aufgefordert werde verkehrsgerecht zu wenden/umzukehren - kann ich dann einfach da auf so nen firmenparkplatz wenn da direkt einer is drauf? oder ueber nen supermarktparkplatz? oder darf man nur auf strassen/wendeplatformen wenden?

    Das würd mich auch mal interessieren ^^

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