Eingeschränkter Halteverbot

  • Eingeschränkter Halteverbot
     Gast
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Hi miteinander,
    bei eingeschränkter Halteverbot darf man ja höchstens 3 Min. halten.
    Bei uns hier gibt es ein Schleckerladen und da gibt es eingeschränkter Halteverbot.
    Meine Frage:
    Darf man ganz kurz halten (nicht länger als 3 Min.), um beim Schlecker ganz schnell was zu holen?

    Oder wenn man aus dem Wagen aussteigt, heißt es gleich "Parken" ?

  • Thema
    Re: Eingeschränkter Halteverbot
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 26. November 2004
    Text
    >Hi miteinander,
    >bei eingeschränkter Halteverbot darf man ja höchstens 3 Min. halten.
    >Bei uns hier gibt es ein Schleckerladen und da gibt es eingeschränkter Halteverbot.
    >Meine Frage:
    >Darf man ganz kurz halten (nicht länger als 3 Min.), um beim Schlecker ganz schnell was zu holen?
    >
    >Oder wenn man aus dem Wagen aussteigt, heißt es gleich "Parken" ?
    >
    >

    Man parkt wenn man länger als 3 Minuten hält oder sein fahrzeug VERLÄSST (ausser zum Be/entladen oder um Leute ein/aussteigen zu lassen. Also Antwort, ganz klar NEIN. Wobei ich sicher bin, dass das eh keinen Interessiert.

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  • Thema
    Re: Re: Eingeschränkter Halteverbot
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 27. November 2004
    Text
    >>Hi miteinander,
    >>bei eingeschränkter Halteverbot darf man ja höchstens 3 Min. halten.
    >>Bei uns hier gibt es ein Schleckerladen und da gibt es eingeschränkter Halteverbot.
    >>Meine Frage:
    >>Darf man ganz kurz halten (nicht länger als 3 Min.), um beim Schlecker ganz schnell was zu holen?
    >>
    >>Oder wenn man aus dem Wagen aussteigt, heißt es gleich "Parken" ?
    >>
    >>
    >
    >Man parkt wenn man länger als 3 Minuten hält oder sein fahrzeug VERLÄSST (ausser zum Be/entladen oder um Leute ein/aussteigen zu lassen. Also Antwort, ganz klar NEIN. Wobei ich sicher bin, dass das eh keinen Interessiert.
    >
    Wenn Du das Fahrzeug verläßt und einkaufen gehst, dann ist das Parken!
    Politessen werden sich schon melden!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Eingeschränkter Halteverbot
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 28. November 2004
    Text
    >>>Hi miteinander,
    >>>bei eingeschränkter Halteverbot darf man ja höchstens 3 Min. halten.
    >>>Bei uns hier gibt es ein Schleckerladen und da gibt es eingeschränkter Halteverbot.
    >>>Meine Frage:
    >>>Darf man ganz kurz halten (nicht länger als 3 Min.), um beim Schlecker ganz schnell was zu holen?
    >>>
    >>>Oder wenn man aus dem Wagen aussteigt, heißt es gleich "Parken" ?
    >>>
    >>>
    >>
    >>Man parkt wenn man länger als 3 Minuten hält oder sein fahrzeug VERLÄSST (ausser zum Be/entladen oder um Leute ein/aussteigen zu lassen. Also Antwort, ganz klar NEIN. Wobei ich sicher bin, dass das eh keinen Interessiert.
    >>
    >Wenn Du das Fahrzeug verläßt und einkaufen gehst, dann ist das Parken!
    >Politessen werden sich schon melden! Außerdem heiß das DAS Halteverbot und nicht DER Halteverbot!!!! ok.
    >

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