Ab 2007 soll man für das Führen von Erdbaumaschinen eine Fahrerlaubnis benötigen (wie Staplerschein)
Wie sind die gesetzlichen Grundlagen ? Wer darf solche Scheine ausstellen ?
Thema
Re: Erdbaumaschinen
Autor
ck1.1
schrieb am Montag, 31. Juli 2006
Text
>Ab 2007 soll man für das Führen von Erdbaumaschinen eine Fahrerlaubnis benötigen (wie Staplerschein) > >Wie sind die gesetzlichen Grundlagen ? >Wer darf solche Scheine ausstellen ? _________________________________
Eine Fahrerlaubnis für Stapler hat es nie gegeben. Der "Staplerschein" hat lediglich versicherungstechnische Gründe. Fahrerlaubnisfrei sind nur:
Arbeitsmaschinen, die an Holmen von Fussgängern geführt werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen von nicht mehr als 6 km/h Krankenfahrstühle von nicht mehr als 6 km/h
Auf Privatgeländen darf nur noch gefahren werden, wenn das Gelände komplett vom öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist.
Eine echte, geplante Fahrerlaubnis für Arbeitsmaschinen ist mir nicht bekannt
Seit 2007 ist die BGR 500 in Kraft, da heißt es, die Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben (gilt nur für neue Mitarbeiter) das heißt eine Schulung in den Rechtsvorschriften der BG 1 Tag Theorie und 1 Tag Praxis wie beim Stapler also, dann zahlt Ihre BG bei Unfällen sonst haftet der Unternehmer Persönlich, bei Krane 1 bis 20 Tage je nach Kranart. MFG Fachkraft für Arbeitssicherheit und BG Ausbilder.