Ich habe zum Roller erstehilfeschein gemacht muss ich den wiederholen? habegehört nein auch wenn es gerade zwei ahre her ist könnte man den benutzen so sagte es eine bekannte die inna Fahrschule aushilft.
Gruße Hendrik
Thema
Re: Erste Hilfe
Autor
Fuchsi
schrieb am Montag, 9. Januar 2006
Text
Mein Erste-Hilfe-Kurs verfällt gar net..hab aber auch den Großen (ging damals 1,5 Tage), weiß allerdings nicht, wie es bei dem normalen ist, ob der ne Frist hat..
die Sofortmaßnahmen-Bescheinigung musst du nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen. Bei einer Erweiterung ist sie nicht mehr erforderlich.
Ist im Prinzip richtig, es stimmt aber auch nur dann, wenn es bei der Erweiterung um eine Klasse geht, bei der die Sofortmaßnahmen ausreichen (also maximal A oder B/BE). Also nicht bei Erweiterung auf C1 oder aufwärts.
>Hallo Hendrik, > >die Sofortmaßnahmen-Bescheinigung musst du nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen. Bei einer Erweiterung ist sie nicht mehr erforderlich. > >Viele Grüße >Kirsten