Erste Hilfe

  • Erste Hilfe
     marces
      schrieb am Sonntag, 7. Januar 2007
    hallo zusammen

    ich hab eine frage, kann ich mit den Erste Hilfe schein " Ersthelfer im Betrieb" den auch für den Führerschein benutzten?
  • Thema
    Re: Erste Hilfe
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    Kommt drauf an, wie Du an diesen Schein kamst. Wenn die erforderliche Qualifizierung dafür den "Sofortmaßnahmen am Unfallort" entspricht KANN die zuständige Behörde Dir den Schein anerkennen. Muß sie aber nicht. Einfachste Möglichkeit um das herauszufinden: schnapp Dir das Teil und möglichst noch die Unterlagen, die dazu gehören und geh zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Gruß Andreas (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      marces
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    >Kommt drauf an, wie Du an diesen Schein kamst. Wenn die erforderliche Qualifizierung dafür den "Sofortmaßnahmen am Unfallort" entspricht KANN die zuständige Behörde Dir den Schein anerkennen. Muß sie aber nicht. Einfachste Möglichkeit um das herauszufinden: schnapp Dir das Teil und möglichst noch die Unterlagen, die dazu gehören und geh zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
    >
    >Gruß Andreas (FL)
    >
    >

    Hallo
    Die Teilnahmebescheinigung habe ich in ein Betrieb gemacht , 8 Doppelstunden umfassenden Lehrgang. Ausbildung in Erster Hilfe entspricht den Vorgaben der UVV Erste-Hilfe (VBG 109).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    Das klingt doch gut! Auf jeden Fall mal probieren! Fragen kostet schließlich nichts! ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    Hey Marces,

    Ja kannst du, ist sogar besser als der LSM :-)!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Ludo
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    >Ja kannst du, ist sogar besser als der LSM :-)!!!

    Na bestimmt! Meinen LSM-Kurs liegt ca. 5 Jahre zurück. Ich könnte vielleicht grad noch jemanden in die stabile Seitenlage bringen.
    Und die Eselsbrücke "ABC" (Atmung, Brutdruck, Circulation=Kreislauf) erleichtert mir die Frage, in welcher Reihenfolge man vorgehen muss. Aber sonst kann ich auch nicht viel mehr.

    Als allererstes muss man ja sowieso die Unfallstelle absichern; und das kann ich auch ;-).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    Das mit dem ABC hat sich auch schon geändert ;-)! Aber hauptsache ihr probiert es überhaupt zu helfen, das ist das allerwichtigste!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Thommy
      schrieb am Dienstag, 9. Januar 2007
    Text
    >Das mit dem ABC hat sich auch schon geändert ;-)! Aber hauptsache ihr probiert es überhaupt zu helfen, das ist das allerwichtigste!!!!

    Stimmt nicht. Das sogenannte Reanimationsalphabet geht sogar noch weiter:
    A = Atemwege freimachen
    B = Beatmen
    C = Circulation herstellen
    D = Drugs (= Drogen also Medikamente spritzen)
    E = EKG ableiten
    F = Fibrillationsbehandlung (Defi) bei Bedarf

    Jaja ich weiß es gehört hier nicht her. War nur mal was für die allgemeinbildung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Dienstag, 9. Januar 2007
    Text
    Die wollen hier keinen Rettungshelfer oder gar Sanitäter machen! Also überfordere sie bitte nicht mit sowas!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste Hilfe
    Autor
      josi88
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    hallo marces,

    der von dir angesprochene ersthelfer im betrieb schein ist auch für den führerschein, muss jedoch alle zwei jahre durch einen erneuten EH-Lehrgang bzw. ein Erste hilfe Training aufgefrischt werden.
    dieser schein ist höher gestellt als der normale lsm-Lehrgang, da mehr themen bearbeitet wurden.
    der letzte lehrgang in hnsicht auf den führerschein darf nicht älter sein als zwei jahre, sowohl der EH- als auch der LSM-Schein(so ist es jedenfalls hier in sachsen, und ich glaube nicht, dass es in den anderen bundesländern anders ist)

    josi

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  • Thema
    Re: Re: Erste Hilfe
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Montag, 8. Januar 2007
    Text
    Sinnvoll ist es sicher, alle zwei Jahre dieses Teil zu machen, aber nach §19 FeV hat weder der LSM-Kurs noch die Erste-Hilfe ein Zeitlimit. D.h. wenn Du mit 16 LSM machst und mit 25 Deinen Führerschein gilt der Kurs noch immer.

    Gruß Andreas

    p.s.: einzelne Behörden sehen das anders, aber denen die Rechtslage zu verklickern dauert länger, als den Kurs eben nochmal zu machen.

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