ich hab eine frage, kann ich mit den Erste Hilfe schein " Ersthelfer im Betrieb" den auch für den Führerschein benutzten?
Thema
Re: Erste Hilfe
Autor
Andreas79
schrieb am Montag, 8. Januar 2007
Text
Kommt drauf an, wie Du an diesen Schein kamst. Wenn die erforderliche Qualifizierung dafür den "Sofortmaßnahmen am Unfallort" entspricht KANN die zuständige Behörde Dir den Schein anerkennen. Muß sie aber nicht. Einfachste Möglichkeit um das herauszufinden: schnapp Dir das Teil und möglichst noch die Unterlagen, die dazu gehören und geh zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
>Kommt drauf an, wie Du an diesen Schein kamst. Wenn die erforderliche Qualifizierung dafür den "Sofortmaßnahmen am Unfallort" entspricht KANN die zuständige Behörde Dir den Schein anerkennen. Muß sie aber nicht. Einfachste Möglichkeit um das herauszufinden: schnapp Dir das Teil und möglichst noch die Unterlagen, die dazu gehören und geh zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. > >Gruß Andreas (FL) > >
Hallo Die Teilnahmebescheinigung habe ich in ein Betrieb gemacht , 8 Doppelstunden umfassenden Lehrgang. Ausbildung in Erster Hilfe entspricht den Vorgaben der UVV Erste-Hilfe (VBG 109).
>Ja kannst du, ist sogar besser als der LSM :-)!!!
Na bestimmt! Meinen LSM-Kurs liegt ca. 5 Jahre zurück. Ich könnte vielleicht grad noch jemanden in die stabile Seitenlage bringen. Und die Eselsbrücke "ABC" (Atmung, Brutdruck, Circulation=Kreislauf) erleichtert mir die Frage, in welcher Reihenfolge man vorgehen muss. Aber sonst kann ich auch nicht viel mehr.
Als allererstes muss man ja sowieso die Unfallstelle absichern; und das kann ich auch ;-).
>Das mit dem ABC hat sich auch schon geändert ;-)! Aber hauptsache ihr probiert es überhaupt zu helfen, das ist das allerwichtigste!!!!
Stimmt nicht. Das sogenannte Reanimationsalphabet geht sogar noch weiter: A = Atemwege freimachen B = Beatmen C = Circulation herstellen D = Drugs (= Drogen also Medikamente spritzen) E = EKG ableiten F = Fibrillationsbehandlung (Defi) bei Bedarf
Jaja ich weiß es gehört hier nicht her. War nur mal was für die allgemeinbildung.
der von dir angesprochene ersthelfer im betrieb schein ist auch für den führerschein, muss jedoch alle zwei jahre durch einen erneuten EH-Lehrgang bzw. ein Erste hilfe Training aufgefrischt werden. dieser schein ist höher gestellt als der normale lsm-Lehrgang, da mehr themen bearbeitet wurden. der letzte lehrgang in hnsicht auf den führerschein darf nicht älter sein als zwei jahre, sowohl der EH- als auch der LSM-Schein(so ist es jedenfalls hier in sachsen, und ich glaube nicht, dass es in den anderen bundesländern anders ist)
Sinnvoll ist es sicher, alle zwei Jahre dieses Teil zu machen, aber nach §19 FeV hat weder der LSM-Kurs noch die Erste-Hilfe ein Zeitlimit. D.h. wenn Du mit 16 LSM machst und mit 25 Deinen Führerschein gilt der Kurs noch immer.
Gruß Andreas
p.s.: einzelne Behörden sehen das anders, aber denen die Rechtslage zu verklickern dauert länger, als den Kurs eben nochmal zu machen.