Erste Hilfe Kurs Anforderungen im Jahr 2003

  • Erste Hilfe Kurs Anforderungen im Jahr 2003
     Basla85
      schrieb am Donnerstag, 1. Juli 2021
    Hallo,
    da ich meinen Führerschein entzogen bekommen habe, muss ich beim Antrag auf die Neuerteilung folgendes vorlegen: "Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) sofern nicht bereits bei der ursprünglichen Fahrerlaubniserteilung ein Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8-Doppelstunden vorgelegt wurde"

    Ich habe 2003 den Führerschein gemacht (in Baden Württemberg) und damals 2 volle Samstage für den Erste-Hilfe-Kurs benötigt. Allerdings habe weder ich, noch meine alte Fahrschule noch die Führerscheinstelle des Landratsamts noch eine Bescheinigung darüber.

    Darum hier meine Frage: Waren im Jahr 2003 8-Doppelstunden Erste Hilfe eine Vorraussetzung für den Führerschein Klasse B?

    Falls ja, dann könnte ich einfach auf dem Amt sagen, da ich den Führerschein damals bekommen habe, muss ich auch logischerweise die 8-Doppelstunden belegt haben.

    Vielleicht gibt es hier ja ein paar erfahrene Fahrlehrer, die mir das sagen können.

    Danke für alle hilfreichen Antworten!
  • Thema
    Re: Erste Hilfe Kurs Anforderungen im Jahr 2003
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 1. Juli 2021
    Text
    Für die Klasse B war damals ein Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" nötig. Der war eintägig und im Umfang geringer als der "Erste-Hilfe-Kurs", der für die Klassen C und D nötig war und zwei Tage dauerte.
    Anstatt jetzt ein riesiges Trara zu machen: Mach den aktuellen "Erste-Hilfe-Kurs" , da ein Auffrischen nach knapp 20 Jahren sowieso sinnvoll ist, und fertig.


    >Hallo,
    >da ich meinen Führerschein entzogen bekommen habe, muss ich beim Antrag auf die Neuerteilung folgendes vorlegen: "Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) sofern nicht bereits bei der ursprünglichen Fahrerlaubniserteilung ein Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8-Doppelstunden vorgelegt wurde"
    >
    >Ich habe 2003 den Führerschein gemacht (in Baden Württemberg) und damals 2 volle Samstage für den Erste-Hilfe-Kurs benötigt. Allerdings habe weder ich, noch meine alte Fahrschule noch die Führerscheinstelle des Landratsamts noch eine Bescheinigung darüber.
    >
    >Darum hier meine Frage: Waren im Jahr 2003 8-Doppelstunden Erste Hilfe eine Vorraussetzung für den Führerschein Klasse B?
    >
    >Falls ja, dann könnte ich einfach auf dem Amt sagen, da ich den Führerschein damals bekommen habe, muss ich auch logischerweise die 8-Doppelstunden belegt haben.
    >
    >Vielleicht gibt es hier ja ein paar erfahrene Fahrlehrer, die mir das sagen können.
    >
    >Danke für alle hilfreichen Antworten!

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