Erweiterung Klasse A wie richtig anmelden?

  • Erweiterung Klasse A wie richtig anmelden?
     Swen24
      schrieb am Dienstag, 9. Juli 2013
    Habe noch den alten Führerschein mit den gestempelten Klassen 1b,3,4,5.
    Nun habe ich von meinem Fahrlehrer einen Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis A bekommen mit der ich mich beim Amt melde zusätzlich mit der Erste Hilfe Bescheinigung und einem Foto von mir...ich denke das ist erst mal soweit richtig.

    Fahre ich dann anschließend zur Zulassungsstelle wo ich meinen neuen Führerschein beantrage
    damit die alten Klassen auch wirklich alle mit auf den neuen Führerschein später übertragen werden?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar....
  • Thema
    Re: Erweiterung Klasse A wie richtig anmelden?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. Juli 2013
    Text
    >Habe noch den alten Führerschein mit den gestempelten Klassen 1b,3,4,5.

    >Nun habe ich von meinem Fahrlehrer einen Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis A bekommen mit der ich mich beim Amt melde zusätzlich mit der Erste Hilfe Bescheinigung

    Falls deine bisherige Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt wurde, kannst du dir das sparen. Der Kurs ist natürlich zur Auffrischung trotzdem sinnvoll, den Nachweis brauchst du aber nicht.

    Außerdem genügt ein Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" statt "Erste Hilfe".


    >und einem Foto von mir...

    ... biometrisch.


    >ich denke das ist erst mal soweit richtig.

    Es fehlt:
    - Sehtest, nicht älter als 2 Jahre,
    - Personalausweis mitbringen,
    - Geld, knapp 40 €.


    >Fahre ich dann anschließend zur Zulassungsstelle wo ich meinen neuen Führerschein beantrage
    >damit die alten Klassen auch wirklich alle mit auf den neuen Führerschein später übertragen werden?

    Die Zulassungsstelle ist für die Zulassung von Fahrzeugen da, was (erkennbar) nicht das ist, was du tun möchtest. Das "Amt" heißt in deinem Fall Führerscheinstelle. Das ist bei dir vielleicht im gleichen Gebäude wie die Zulassungsstelle, vielleicht auch nicht.

    Die erteilten Klassen kontrollierst du, wenn dir der neue Führerschein ausgehändigt wird. Was dir zusteht, kannst in Anlage 3 zur FeV nachlesen. Wenn du schreibst, wann dir welche Klassen erteilt wurde, kann ich das auch für dich machen ...

    Da das inzwischen in vielen Behörden weitgehend automatisiert abläuft, sollten dabei eigentlich keine Fehler passieren. Falls doch etwas nicht stimmt, solltest du das umgehend beanstanden und bekommst dann kostenlos einen berichtigten Kartenführerschein.

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  • Thema
    Re: Re: Erweiterung Klasse A wie richtig anmelden?
    Autor
      Swen24
      schrieb am Dienstag, 9. Juli 2013
    Text
    >>Habe noch den alten Führerschein mit den gestempelten Klassen 1b,3,4,5.
    >
    >>Nun habe ich von meinem Fahrlehrer einen Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis A bekommen mit der ich mich beim Amt melde zusätzlich mit der Erste Hilfe Bescheinigung
    >
    >Falls deine bisherige Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt wurde, kannst du dir das sparen. Der Kurs ist natürlich zur Auffrischung trotzdem sinnvoll, den Nachweis brauchst du aber nicht.
    >
    >Außerdem genügt ein Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" statt "Erste Hilfe".
    >
    >
    >>und einem Foto von mir...
    >
    >... biometrisch.
    >
    >
    >>ich denke das ist erst mal soweit richtig.
    >
    >Es fehlt:
    >- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre,
    >- Personalausweis mitbringen,
    >- Geld, knapp 40 €.
    >
    >
    >>Fahre ich dann anschließend zur Zulassungsstelle wo ich meinen neuen Führerschein beantrage
    >>damit die alten Klassen auch wirklich alle mit auf den neuen Führerschein später übertragen werden?
    >
    >Die Zulassungsstelle ist für die Zulassung von Fahrzeugen da, was (erkennbar) nicht das ist, was du tun möchtest. Das "Amt" heißt in deinem Fall Führerscheinstelle. Das ist bei dir vielleicht im gleichen Gebäude wie die Zulassungsstelle, vielleicht auch nicht.
    >
    >Die erteilten Klassen kontrollierst du, wenn dir der neue Führerschein ausgehändigt wird. Was dir zusteht, kannst in Anlage 3 zur FeV nachlesen. Wenn du schreibst, wann dir welche Klassen erteilt wurde, kann ich das auch für dich machen ...
    >
    >Da das inzwischen in vielen Behörden weitgehend automatisiert abläuft, sollten dabei eigentlich keine Fehler passieren. Falls doch etwas nicht stimmt, solltest du das umgehend beanstanden und bekommst dann kostenlos einen berichtigten Kartenführerschein.


    Danke für die Antwort!


    Vielen Dank für die Antwort!

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