Erweiterung auf BE

  • Erweiterung auf BE
     *reni*
      schrieb am Freitag, 26. Januar 2007
    Hallo,
    ich überlege gerade meinen frisch erworbenen B führerschein auf BE zu erweitern. Irgendwie lebt es sich komisch ohne fahrschule...ich hab ein halbes jahr für meinen führerschein gebraucht und seit mittwoch is nu alles vorbei ;-)

    Eigentlich könnt ich den ganz gut gebrauchen, aber weil ich noch nich mal mit nem auto richtig einparken kann (außer in der prüfung =) ), wollt ich mir den stress mit dem anhänger erstmal ersparen.
    Mein Fl hat mir noch erzählt dass man bei der anhängerprüfung gar nich einparken muss, sondern links ums eck und dazu könnt ich mich schon eher überwinden...

    Na ja, bevor ich mich endgültig entscheide, wollt ich mal fragen was denn dann noch auf mich zukommen würde. Wie viele Sonderfahrten muss ich machen? Muss ich nochmal so eine Prüfung wie bei B machen, nur mit Anhäger u. anderen Grundfahraufgaben? Theorieunterricht brauch ich nicht mehr, oder? Kann man ungefähr sagen, wie viele Fahrstunden benötigt werden, weil fahren kann ich ja, jetzt muss nur noch der Anhäger mit.

    LG, Reni
  • Thema
    Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 27. Januar 2007
    Text
    Hallo Reni,

    Theorieunterricht und -prüfung musst du für BE nicht mehr machen. Pflicht sind 5 Sonderfahrten und dann brauchst du noch ein paar normale Fahrstunden für die Grundfahraufgaben. Super wäre es, wenn du mit einem kleinen Hänger, den du mit Klasse B fahren darfst, üben kannst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 27. Januar 2007
    Text
    Super wäre es, wenn du mit einem kleinen Hänger, den du mit Klasse B fahren darfst, üben kannst.
    .........................
    Ich dürfte - aber ich kann nicht *heul*
    Wir haben einen Mini-Anhänger (500 Kg Wägelchen), doch wenn ich mit dem fahren muss, bekomme ich das große Würgen.
    Vorwärts kein Problem. Doch sobald es nach hinten gehen soll (evtl sogar lenkend!!) kriege ich ein Horn.
    Keine Ahnung, wie oft ich den schon abgemacht und nach dem Wendemanöver wieder drangestöpselt habe.
    Ich sehe dem M...ding einfach nicht rechtzeitig an, wie es auf meine Lenkung reagiert. Mein Ex-FL ließ mich schon mit Spielzeuglastern mit Anhängern spielen *rotwerd*, aber noch ist mir ein Zurücksetzen mit Anhänger ein Ding was ich nicht für mich haben möchte!
    Mein Mann, der beruflich große Anhänger fährt sagt immer wieder: "Je größer der Anhänger - um so besser lässt er sich führen!"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      vader
      schrieb am Sonntag, 28. Januar 2007
    Text
    Kleine Zusatzinformation:

    Von Klasse B auf BE:

    Liegt der Termin für die Theoretische Prüfung länger als ein Jahr zurück, also ist sie schon älter, als ein Jahr, so muss die Theoretische Prüfung für Klasse BE ebenfalls noch einmal abgelegt werden.Allerdings dann als Erweiterungsprüfung (also Maximal 6 FP)

    So ist es jedenfalls in Bremen.
    Hat mich auch umgehauen, als ich das hörte.

    mfg
    vader

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 28. Januar 2007
    Text
    Hi vader,

    sorry, aber wer hat den Schwachfug denn erzählt?

    Es gibt bundesweit keine THEO für den BE.

    Zumindest nicht, so lange du dich Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhälst.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 28. Januar 2007
    Text
    ich hoff ma, dass wolfe recht hat, ich hab kein bock mehr auf theo =)

    mir is grad was aufgefallen: ich hab ja auch automatisch nen L führerschein. Mit dem darf ich doch nen Traktor + 2 Anhänger durch die Gegend fahren, oder? Ich will da nix verbotenes tun, deshalb frag ich lieber noch mal nach, weil irgendwie find ichs komisch, dass ich, wenn ich traktor fahre so ein riesen teil von Anhäger ziehen darf und mit dem Auto nur son 750Kg ding.
    Wenn ich das dürfte, wär das ja ne gute Möglichkeit zum Üben!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 29. Januar 2007
    Text
    Jetzt wirst du aber gierig: gleich zwei Anhänger ;o))
    Doch grunds. hast du wohl Recht. Wenn du die Möglichkeit hast ranzukommen, dann greife zu.

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

    Viel Spaß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 29. Januar 2007
    Text
    Hi,

    brauchst nicht hoffen, ist so.


    Schau einfach mal in die Prüfungsrichtlinie unter Punkt 4.4 und §15 FeV

    4.4 Die theoretische Prüfung entfällt bei der Erweiterung

    * einer leistungsbeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse A auf eine unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 FeV,
    * der Klasse B auf die Klasse BE,
    * der Klasse C1 auf die Klasse C1E,
    * der Klasse D auf die Klasse DE und
    * der Klasse D1 auf die Klasse D1E

    (§ 15 Satz 2 FeV).
    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung einer leistungsbeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse A auf eine unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1, der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E jeweils nur einer praktischen Prüfung.


    Ist immer echt einfach, was zu behaupten wenn man es dann auch belegen kann!

    Sorry an vader, aber solche Behauptungen eben nur aufstellen wenn belegbar!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      vader
      schrieb am Montag, 29. Januar 2007
    Text
    Hi,
    ich habe es letzte Woche im Th. Unterricht erzählt bekommen.Ich kanns auch nicht fassen, aber man muss wohl scheinbar die Pf wiederholen wenn sie länger als ein Jahr her ist.In bremen ist das jedenfalls so.

    mfg
    vader

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erweiterung auf BE
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 29. Januar 2007
    Text
    Dann sei so gut und bitte deinen FL mal darum, dies in irgendeiner Form schriftlich nachzuweisen.

    Auch ein Anruf heute in Bremen bei der Führerscheinstelle (ich war mal so frei) brachte kein anderes Ergebnis.

    Und ich frage mich, wie sich eine Verwaltungsbehörde über bundesweit gültige Richtlinien hinwegsetzen will.

    Also, frag bitte nochmals nach!

    Danke
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo