Führen von PKW mit LKW-Zulassung - rechtliche Seite

  • Führen von PKW mit LKW-Zulassung - rechtliche Seite
     DaHe
      schrieb am Mittwoch, 8. Februar 2006
    Hallo.

    Zunächst einmal: Ich habe seit über drei Jahren den Führerschein Klasse B, habe aber eine wichtige Frage bezüglich PKW mit LKW-Zulassung. Es wäre nett, wenn jemand, der sich gut mit Verkehrsrecht auskennt, antworten könnte. Meine eigene Recherche im Internet hat zum Thema leider nichts hinsichtlich meiner eigentlichen Frage ergeben.

    Konkret geht es um Folgendes: Ich arbeite als Aushilfe als Kurierfahrer (gefahren wird ein Fiat Transporter, vergleichbar mit Mercedes Sprinter). Grundsätzlich darf ich das Fahrzeug (da zul. Gesamtmasse unter 3,5t) ja mit meinem Führerschein fahren. Vor kurzem viel mir der Fahrzeugschein in die Hände. Dort ist als Fahrzeugtyp vermerkt "LKW, geschlossen". Zwar weiß ich, dass es möglich ist, bestimmte PKW unter bestimmten Voraussetzungen als LKW anzumelden (spart u.a. Steuern), aber - und das ist das Wichtige: Darf ich das Fahrzeug dann überhaupt noch mit dem B-Führerschein fahren? Und wenn ja - wie schnell darf man das Fahrzeug - abgesehen von Verkehrssituation, Witterung, etc. - fahren? LKW sind ja nunmal auf 80km/h begrenzt.


    Auf hilfreiche Antworten hoffend,
    DaHe
  • Thema
    Re: Führen von PKW mit LKW-Zulassung - rechtliche Seite
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 8. Februar 2006
    Text
    >Hallo.
    >
    >Zunächst einmal: Ich habe seit über drei Jahren den Führerschein Klasse B, habe aber eine wichtige Frage bezüglich PKW mit LKW-Zulassung. Es wäre nett, wenn jemand, der sich gut mit Verkehrsrecht auskennt, antworten könnte. Meine eigene Recherche im Internet hat zum Thema leider nichts hinsichtlich meiner eigentlichen Frage ergeben.
    >
    >Konkret geht es um Folgendes: Ich arbeite als Aushilfe als Kurierfahrer (gefahren wird ein Fiat Transporter, vergleichbar mit Mercedes Sprinter). Grundsätzlich darf ich das Fahrzeug (da zul. Gesamtmasse unter 3,5t) ja mit meinem Führerschein fahren. Vor kurzem viel mir der Fahrzeugschein in die Hände. Dort ist als Fahrzeugtyp vermerkt "LKW, geschlossen". Zwar weiß ich, dass es möglich ist, bestimmte PKW unter bestimmten Voraussetzungen als LKW anzumelden (spart u.a. Steuern), aber - und das ist das Wichtige: Darf ich das Fahrzeug dann überhaupt noch mit dem B-Führerschein fahren? Und wenn ja - wie schnell darf man das Fahrzeug - abgesehen von Verkehrssituation, Witterung, etc. - fahren? LKW sind ja nunmal auf 80km/h begrenzt.
    >
    >
    >Auf hilfreiche Antworten hoffend,
    >DaHe

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    wo ist das problem ?
    Klasse B:

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

    lkw ist auch ein kfz. darfst du also fahren.
    geschwindigkeiten für lkw bis 3,5 to sind die gleichen wie für pkw.

    holger

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