Führerschein mit 17 ohne begleit Person?

  • Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
     xsunny14x
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    mfg Steffi
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    >mfg Steffi

    Es gibt eine Ausnahmeregelung, ich schlage gleich mal in den Gesetzestexten nach und geb dir dann Bescheid. Allerdings wenn es um den richtigen FS17 geht, dann nur mit Begleitperson! Das kann ich dir schonmal sagen...

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      xsunny14x
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >>Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    >>mfg Steffi
    >
    >Es gibt eine Ausnahmeregelung, ich schlage gleich mal in den Gesetzestexten nach und geb dir dann Bescheid. Allerdings wenn es um den richtigen FS17 geht, dann nur mit Begleitperson! Das kann ich dir schonmal sagen...

    Eigendlich sollte es der richtige führerschein mit 17 sein dachte da gäbe es noch zusatzregelungen ?

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Heiner47
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    >mfg Steffi
    Hallo Steffi,
    es gibt eine Möglichkeit - mache den BF-17 Schein, kaufe Dir einen 50er Roller, den darfst Du ohne Begleitperson fahren und Dein Problem ist gelöst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >>Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    >>mfg Steffi
    >Hallo Steffi,
    >es gibt eine Möglichkeit - mache den BF-17 Schein, kaufe Dir einen 50er Roller, den darfst Du ohne Begleitperson fahren und Dein Problem ist gelöst.


    Oder mach A1

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      xsunny14x
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >>>Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    >>>mfg Steffi
    >>Hallo Steffi,
    >>es gibt eine Möglichkeit - mache den BF-17 Schein, kaufe Dir einen 50er Roller, den darfst Du ohne Begleitperson fahren und Dein Problem ist gelöst.
    >
    >
    >Oder mach A1


    Ja und im Winter zieh ich nen schneeanzug an und bei regen fahr ich die 40 mins mit regenschierm das vlt schon mal überlegt? ich miene bei 5-10 mins keine tehma aber 40mins? naja gute abwährkräfte oder ein drittel der ausbildung krank sag ich nur, danke für den tipp !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Heiner47
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >>>>Ich komme aus Hessen und will bald meinen fürherschien mit 17 machen normal darf man ja nur begleitet fahren. Ich muss aber fast 2 stunden zu meinem ausbildungsort bzw berufsschule fahren da die verbindungen so schlecht sind mit dem Auto wäre ich in 30-40 mins da. Ich habe gehört er gibt eine ausnahme regelung für sowas? stimmt es? wer weiß mehr?
    >>>>mfg Steffi
    >>>Hallo Steffi,
    >>>es gibt eine Möglichkeit - mache den BF-17 Schein, kaufe Dir einen 50er Roller, den darfst Du ohne Begleitperson fahren und Dein Problem ist gelöst.
    >>
    >>
    >>Oder mach A1
    >
    >
    >Ja und im Winter zieh ich nen schneeanzug an und bei regen fahr ich die 40 mins mit regenschierm das vlt schon mal überlegt? ich miene bei 5-10 mins keine tehma aber 40mins? naja gute abwährkräfte oder ein drittel der ausbildung krank sag ich nur, danke für den tipp !

    Noch ein Tipp -
    mache die Klasse S, dann darfst Du ein Kleinstkraftfahrzeug fahren, ganz allein!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >Ja und im Winter zieh ich nen schneeanzug an und bei regen fahr ich die 40 mins mit regenschierm das vlt schon mal überlegt? ich miene bei 5-10 mins keine tehma aber 40mins? naja gute abwährkräfte oder ein drittel der ausbildung krank sag ich nur, danke für den tipp !
    ----------------------------

    Ausnahmeregelungen gibt es tatsächlich. Aber du musst schon verflixt Argumente bringen müssen um damit durchzukommen. Einfach ein Formular auszufüllen reicht hier nicht.
    Du wirst dich einem psychologischen Test unterziehen müssen, der dir die nötige geistige Reife bescheinigt, oder auch nicht.
    Dein FL wird dir sicher Auskunft geben können.

    Aber rechne mit Fragen wie:
    Wie kommen Sie dazu sich in Regionen um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ohne im Vorfeld sicher zu stellen , dass sie ihn erreichen können?
    Warum kommt ein Umzug (möb. Zimmer) für Sie nicht in Betracht?

    Stelle es dir nicht zu einfach vor....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    Hi,

    es gibt sehr gute und auch wasserdichte und warme Kombis fürs Moto.

    Ich bin schon bei unter minus 20 Grad in Norwegen gefahren!

    Wenn man will geht das schon.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >Wenn man will geht das schon.
    >Wolfe
    -----------------------

    Lieber Wolfe,
    grundsätzlich gebe ich dir ja Recht (auch wenn ich mich vor Zeiten noch als Weichei outen musste);o).
    Und die vom TE beschriebenen Minusgrade von 30 bis 40 halte ich auch nicht für das Maß der Dinge, in unserer Region (Damit hätte sich der TE mE schon ein dickes Minuszeichen in seine Bewertung geholt).

    Aber bei einer "normalen" KFZ-Fahrzeit" von 30 - 40 Minuten hätte ich auch keine große Lust darauf, auf nur ein 45 km/h Fahrzeug angewiesen zu sein.

    Zumal es zB bei Glatteis einen großen Unterschied macht, ob man es auf zwei oder vier Rädern erlebt.

    Bleibt immer noch die Frage im Raum:
    Wie kann ich mich an einen Ort bewerben, der mir nicht möglich ist mit meinen Möglichkeiten zu erreichen, oder ich zu einem Umzug bereit bin?
    Sowas geht mir nicht in den Kopf....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 20. Mai 2007
    Text
    >Und die vom TE beschriebenen Minusgrade von 30 bis 40 halte ich auch nicht für das Maß der Dinge, in unserer Region (Damit hätte sich der TE mE schon ein dickes Minuszeichen in seine Bewertung geholt).
    -------------------------------

    SORRY , bin ein ... und habe zu schnell gelesen:
    Mins als Kürzel für Minute ist mir noch nicht sehr geläufig.
    Wahrscheinlicher wäre bei meiner Generation ein vergessenes "u". Und schon hätte ich ein Minus.
    Nochmals: Tschuldigung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 ohne begleit Person?
    Autor
      Sunny5535
      schrieb am Freitag, 25. Mai 2007
    Text
    >>Wenn man will geht das schon.
    >>Wolfe
    >-----------------------
    >
    >Lieber Wolfe,
    >grundsätzlich gebe ich dir ja Recht (auch wenn ich mich vor Zeiten noch als Weichei outen musste);o).
    >Und die vom TE beschriebenen Minusgrade von 30 bis 40 halte ich auch nicht für das Maß der Dinge, in unserer Region (Damit hätte sich der TE mE schon ein dickes Minuszeichen in seine Bewertung geholt).
    >
    >Aber bei einer "normalen" KFZ-Fahrzeit" von 30 - 40 Minuten hätte ich auch keine große Lust darauf, auf nur ein 45 km/h Fahrzeug angewiesen zu sein.
    >
    >Zumal es zB bei Glatteis einen großen Unterschied macht, ob man es auf zwei oder vier Rädern erlebt.
    >
    >Bleibt immer noch die Frage im Raum:
    >Wie kann ich mich an einen Ort bewerben, der mir nicht möglich ist mit meinen Möglichkeiten zu erreichen, oder ich zu einem Umzug bereit bin?
    >Sowas geht mir nicht in den Kopf....
    Ganz einfach die jenigen die bei sich um die ecke im nachbardorf oder so nen ausbildungsplatz finden ist ja schön glückwunsch von mir ich muss für meine umschulung auch locker 1 1/2 stunden mit dem bus fahren was sich nicht mit den betreuungszeiten meiner tochter deckt daher auch kein umzug weil man nicht ständig (vorallem nicht mit kind) sein umfeld wechseln sollte nur mal als allgemeine begründung sich einen so entfernten ausbildungsplatz zu holen bevor ich gar keinen hätte würde ich auch so einen nehmen

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