Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?

  • Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
     Dorxx
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Hallo liebe Community, :)

    Ich hab mal eine Frage zu dem Begleitendem Fahren mit 17 Jahren und der Versicherung der Klasse M, also Roller 50ccm ;) . Und zwar man darf doch mit dem Führerschein mit 17 einen 50ccm Roller der nicht schneller als 45 km/h ist, also die Klasse M fahren oder ? Und geht das wenn Ich mit einem Roller fahren will, der auf meinen Freund zugelassen bzw. versichert ist und bin Ich dann automatisch mitversichert, oder muss das irgendwie eingetragen werden?

    Viele Grüße

    Dorxx :)
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    >Und zwar man darf doch mit dem Führerschein mit 17 einen 50ccm Roller der nicht schneller als 45 km/h ist, also die Klasse M fahren oder ?

    Richtig, und zwar auch ohne Begleitung.


    >Und geht das wenn Ich mit einem Roller fahren will, der auf meinen Freund zugelassen bzw. versichert ist und bin Ich dann automatisch mitversichert, oder muss das irgendwie eingetragen werden?

    Hat er bei Abschluss der Versicherung Angaben zu den Fahrern machen müssen, z.B. dass nur der Halter selbst fährt oder Angaben zum Alter des jüngsten Fahrers? Das ist bei Versicherungskennzeichen zwar unüblich, aber nicht unmöglich.

    Gewissheit bringt ein Anruf bei der Versicherung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      Dorxx
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    >Hat er bei Abschluss der Versicherung Angaben zu den Fahrern machen müssen, z.B. dass nur der Halter selbst fährt oder Angaben zum Alter des jüngsten Fahrers? Das ist bei Versicherungskennzeichen zwar unüblich, aber nicht unmöglich.
    >
    >Gewissheit bringt ein Anruf bei der Versicherung.

    Vielen Dank schon mal bis hier hin :) und Ich werd ihn gleich mal anrufen, aber wenn er keine Angaben gemacht hat müsste es grundsätzlich erlaubt sein oder ?

    LG Dorxx

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    >aber wenn er keine Angaben gemacht hat müsste es grundsätzlich erlaubt sein oder ?

    Naja, wie soll die Versicherung den Beitrag nach Merkmalen berechnen, die sie nicht kennt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      Dorxx
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    >>aber wenn er keine Angaben gemacht hat müsste es grundsätzlich erlaubt sein oder ?
    >
    >Naja, wie soll die Versicherung den Beitrag nach Merkmalen berechnen, die sie nicht kennt?

    Okay Ich gebe zu: dumme Frage :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    Du weißt ja: Nur dumme Antworten ...

    Ich würde trotzdem die 30 Sekunden investieren und bei der Versicherung nachfragen. Das ist einfach sicherer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      Dorxx
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    >Du weißt ja: Nur dumme Antworten ...
    >
    >Ich würde trotzdem die 30 Sekunden investieren und bei der Versicherung nachfragen. Das ist einfach sicherer.

    Stimmt sicher ist sicher, meinen Führerschein würd Ich schon gerne behalten :) Ich werd meinen Freund gleich mal bitten nach zu fragen und vielen Danke für deine Hilfe!

    Lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und 50ccm fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 12. April 2011
    Text
    >Stimmt sicher ist sicher, meinen Führerschein würd Ich schon gerne behalten :)

    Darum geht es nicht, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz steht gar nicht zur Diskussion. Einziges Problem wären zivilrechtliche Forderungen (Vertragsstrafe, Regress) der Versicherung, falls unzutreffende Angaben gemacht wurden.

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