Hallo weiss wer vielleicht wieviel Fahrstunden man nach der MPU brauch(habe über 2Jahre den Führerschein weg).Muss ich genauso viele nehmen wie ein Fahranfänger?
Thema
Re: Führerschein nach MPU
Autor
carhol
schrieb am Sonntag, 28. Januar 2007
Text
>Hallo weiss wer vielleicht wieviel Fahrstunden man nach der MPU brauch(habe über 2Jahre den Führerschein weg).Muss ich genauso viele nehmen wie ein Fahranfänger?
>>Hallo weiss wer vielleicht wieviel Fahrstunden man nach der MPU brauch(habe über 2Jahre den Führerschein weg).Muss ich genauso viele nehmen wie ein Fahranfänger? > >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk > >keine. nur theo und prakt. prüfung. > >holger
Frage an den Fachmann Holger: Welcher Fahrlehrer wird mit einem Prüfling zur Prüfung fahren, ohne sich vorab ein Bild über dessen "Fahrkünste" gemacht zu haben ?
Die bessere Antwort ist wohl: Es werden soviele Fahrstunden notwendig, bis der FL überzeugt ist, daß der Bewerber eine PP ohne Probleme bestehen kann. R.
>>>Hallo weiss wer vielleicht wieviel Fahrstunden man nach der MPU brauch(habe über 2Jahre den Führerschein weg).Muss ich genauso viele nehmen wie ein Fahranfänger? >> >>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk >> >>keine. nur theo und prakt. prüfung. >> >>holger > > >Frage an den Fachmann Holger: >Welcher Fahrlehrer wird mit einem Prüfling zur Prüfung fahren, ohne sich vorab ein Bild über dessen "Fahrkünste" gemacht zu haben ? > >Die bessere Antwort ist wohl: >Es werden soviele Fahrstunden notwendig, bis der FL überzeugt ist, daß der Bewerber eine PP ohne Probleme bestehen kann. >R.
@R das ist falsch. es ist eine art "beobachtungs-/überprüfungsfahrt" mit dem probanten durchzuführen und ihn auf seine fehler hinzuweisen. wenn er dann keine weitere fahrt will, braucht er auch nicht. ausbildungsfahrten (fahrstunden) sind nicht vorgeschreiben. siehe kommentare jagusch.
>@R >das ist falsch. >es ist eine art "beobachtungs-/überprüfungsfahrt" mit dem probanten durchzuführen und ihn auf seine fehler hinzuweisen. >wenn er dann keine weitere fahrt will, braucht er auch nicht. >ausbildungsfahrten (fahrstunden) sind nicht vorgeschreiben. >siehe kommentare jagusch. > >holger
Natürlich hast Du sooo Recht ... Bei aller Krümelkackerei ist es doch egal, ob ich die Fahrt als Fahrstunde (den Begriff kennen hier alle) oder Überprüfungsfahrt (nach dem Gesetzgeber) nenne. Wenn ich von den "Künsten" des Bewerbers nicht überzeugt bin, werde ich nie mit gutem Gewissen zu einer Prüfung fahren ... Immerhin fährt er mir mir und in meinem Auto, da setze ich nichts auf Spiel! R.
ist keine korintenkackerei. der probant darf prüfung machen auch wenn du als fl überzeugt bist, dass er durchfällt (wäre ja ein verstoss gegen fl-gesetz), ausserdem braucht die fahrt nicht im ausbildungsnachweis (weil keine ausbildung)eingetragen werden und wird auch bei der statistik nicht berücksichtigt. man könnte es eher als "prüfungsfahrt" bezeichnen, da sagst du ja auch nicht es ist eine "fahrstunde".
Also, ich musste auch meinen Führerschein nochmal neu machen (nach 3 Jahren)! Ich musste noch circa 15 Fahrstunden nehmen, weil mich mein FL erst nach diesen Fahrstunden zur PP angemeldet hat! Er war bis dahin nicht davon überzeugt, dass ich die Prüfung schaffe und er meinte er will erst so sicher wie möglich sein, das ich das auch packe! Es ist schon so, das man ne Weile braucht, um nach so einer langen Zeit wieder sicher ein Auto fahren zu können! Ich bin froh das mein FL so lange mit mir geübt hat, denn so hab ich das Gefühl fürs Auto wieder bekommen, was meiner Ansicht nach sehr wichtig ist!!!
>ist keine korintenkackerei. >der probant darf prüfung machen auch wenn du als fl überzeugt bist, dass er durchfällt (wäre ja ein verstoss gegen fl-gesetz), ausserdem braucht die fahrt nicht im ausbildungsnachweis (weil keine ausbildung)eingetragen werden und wird auch bei der statistik nicht berücksichtigt. >man könnte es eher als "prüfungsfahrt" bezeichnen, da sagst du ja auch nicht es ist eine "fahrstunde". > >holger
? ? ? ? ? ? ? Der Bewerber hat keine Fahrerlaubnis ! Somit ist jede Fahrt im öffendlichen Straßenverker nur in Begleitung eines Fahrlehrers erlaubt. Und jetzt lesen wir mal in dem entsprechenden Gesetz, also auch über Ausbildungsvertrag, Aufzeichnungspflicht, Sorgfaltspflicht etc. und denken auch an das liebe Finanzamt ...
R. P.S. : eine Prüfungsfahrt wird immer nur von einem AaS/P durchgeführt und : für Deine "Fachhinweise" und Diskussionen kannst Du Dich mit Deinen Kollegen auch vom Verband treffen, wenn die mit Dir noch reden wollen
Hallo weiss wer vielleicht wieviel Fahrstunden man nach der MPU brauch(habe über 2Jahre den Führerschein weg).Muss ich genauso viele nehmen wie ein Fahranfänger? .............................. Kann ich jetzt für den TE zusammen fassen:
Du hast mal mit dem FL zu fahren. Der wird (kann/muss???) dich auf Defizite hinweisen, die dir ein Nichtbestehen einbringen könnten. Du, als Probant, hast die Wahl ob du danach sofort -oder erst nach einer gewissen Stundezahl- zur Prüfung gemeldet wirst.
Ist das korrekt so?
Uui, bei euch haben sich wohl zwei gesucht und gefunden..... Für einen Normalbürger wird es aber durch euer Fachwisen nicht einfach die Aussage der Antwort zu erkennen :o(
>Reinhard und Holger! wollt ihr beiden euch nicht mal treffen? >das is ja schlimm hier... ;-)
Ja, bei uns in der Kreisgruppe vom Fahrlehrerverband oder bei einem der monatlich stattfindenden "Stammtische" der FL der Gegend ... R. P.S. : eigendlich wollte ich nur in der Kürze der Möglichkeit den fragenden Fahrschülern Gedankenanstöße oder Info`s geben - aber ein Streit mit einem ewigen "Besserwisser" macht auch Spaß
>aber ein Streit mit einem ewigen "Besserwisser" macht auch Spaß ----------------------------- Hier kann sich halt jeder wohl fühlen und seinen Neigungen folgen *zwinker*