Führerschein verfallen??? Antrag??

  • Führerschein verfallen??? Antrag??
     Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Hallo!
    habe mich im letzten Jahr Juli Angemeldet und durch mein Studium habe ich ende Juni alle Theoriestunden absolviert.Wann verfällt die Kiste?
    Meine Papiere habe ich vor gut 2 monaten beim Amt eingereicht und sind vor einem monat in der Fahrschule angekommen.
    Meine Frage also: Ab wann verfällt der Führerschen 1 Jahr nach anmeldung oder ein Jahr nach dem einreichen der Papiere? Welches Gesetz regelt die verjährung?
  • Thema
    Re: Führerschein verfallen??? Antrag??
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    Hallo,

    Theorieunterrichte und Sonderfahrten gelten 2 Jahre. Der Prüfauftrag, den die Führerscheinstelle an TÜV/DEKRA erteilt, ist 1 Jahr gültig. In dieser Zeit musst du die Theorieprüfung bestanden haben. Ab dem Datum der bestandenen Theorieprüfung hast du wiederum genau 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung. Die Fristen stehen in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung bzw. in den Durchführungsverordnungen der Bundesländer.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein verfallen??? Antrag??
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >Theorieunterrichte und Sonderfahrten gelten 2 Jahre. Der Prüfauftrag, den die Führerscheinstelle an TÜV/DEKRA erteilt, ist 1 Jahr gültig. In dieser Zeit musst du die Theorieprüfung bestanden haben. Ab dem Datum der bestandenen Theorieprüfung hast du wiederum genau 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung. Die Fristen stehen in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung bzw. in den Durchführungsverordnungen der Bundesländer.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    Danke erstmal!
    d.h. würde ich mich am 12.01.2003 angemeldet haben, würde die gesammte kiste am 12.01.2005 verfallen!?
    das wiederum heißt ich hätte in diesen gesammten 2 jahren "beleibig" Zeit zur prüfung theorie und praxis zu gehen?
    MFG Daniel
    ???????????????????????????????????????????????????????????????????

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein verfallen??? Antrag??
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2004
    Text
    >d.h. würde ich mich am 12.01.2003 angemeldet haben, würde die gesammte kiste am 12.01.2005 verfallen!?
    >das wiederum heißt ich hätte in diesen gesammten 2 jahren "beleibig" Zeit zur prüfung theorie und praxis zu gehen?
    >MFG Daniel
    >???????????????????????????????????????????????????????????????????

    Nein, du musst die Theorieprüfung spätestens 1 Jahr nach der Ausstellung des Prüfauftrags bestanden haben. Das genaue Datum kann dir deine Fahrschule sagen, denn die bekommt zur Information eine Kopie davon.

    Viele Grüße
    Kirsten

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