Fahranfänger bei Umschreibung

  • Fahranfänger bei Umschreibung
     Susanna
      schrieb am Mittwoch, 1. November 2006
    Wenn ich in Deutschland einen neuen Führerschein mache (Theorie und praktische Prüfung) und schon seit 10 Jahren einen Führerschein aus einem Nicht-EU Land hatte (Diese wurde ungültig, weil ich vergessen hatte ihn in einen deutschen umzuschreiben), gelte ich dann auch als Fahranfänger mit einer Probezeit von 2 Jahren?
  • Thema
    Re: Fahranfänger bei Umschreibung
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 1. November 2006
    Text
    StVG § 2a
    "(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit."

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  • Thema
    Re: Fahranfänger bei Umschreibung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 2. November 2006
    Text
    >Wenn ich in Deutschland einen neuen Führerschein mache (Theorie und praktische Prüfung) und schon seit 10 Jahren einen Führerschein aus einem Nicht-EU Land hatte (Diese wurde ungültig, weil ich vergessen hatte ihn in einen deutschen umzuschreiben).

    +++

    Wenn der alte Führerschein ungültig geworden ist, musst Du ja auch eine volle Ausbildung machen. Also bekommst Du auch die volle Probezeit von zwei Jahren!

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Fahranfänger bei Umschreibung
    Autor
      Susanna
      schrieb am Donnerstag, 2. November 2006
    Text
    >Wenn der alte Führerschein ungültig geworden ist, musst Du ja auch eine volle Ausbildung machen. Also bekommst Du auch die volle Probezeit von zwei Jahren!
    >
    >greetz

    Also doch Probezeit? Wer weiss das denn genau?
    Der alte ist in Deutschland ungültig. In meinen Heimatland ist er noch gültig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahranfänger bei Umschreibung
    Autor
      Susanna
      schrieb am Donnerstag, 2. November 2006
    Text
    >>Wenn der alte Führerschein ungültig geworden ist, musst Du ja auch eine volle Ausbildung machen. Also bekommst Du auch die volle Probezeit von zwei Jahren!
    >>
    >>greetz
    >
    Also doch Probezeit? Wer weiss das denn genau?
    Der alte ist in Deutschland ungültig. In meinem Heimatland ist er noch gültig. Ich muss auch keinen volle Ausbildung mehr machen. Keine Theorie und keine Praxispflichtstunden. Fahrschule suchen, Prüfung machen, fertig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahranfänger bei Umschreibung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 2. November 2006
    Text
    Wo kommt der alte Schein denn her und wie lange bist Du jetzt hier in D-Land?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahranfänger bei Umschreibung
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 2. November 2006
    Text
    >Wo kommt der alte Schein denn her und wie lange bist Du jetzt hier in D-Land?

    Bevor hier weiter diskutiert wir, schlage ich vor, Du gehst zum Straßenvberkehrsamt und die können Dir genaue Angaben machen.
    Bei Deiner Angelegenheit spielt auch der Aufenthalt in Deutschland eine Rolle.
    Viel Glück!
    Hans Fl.

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