Fahrberechtigung für 125 ccm Motorrad?

  • Fahrberechtigung für 125 ccm Motorrad?
     Michelino
      schrieb am Montag, 20. Juli 2020
    Hallo miteinander,
    habe meinen 4er Führerschein 1977 gemacht, den 3er am 08.01.1981, beide in der BRD.
    Mit dem 3er ist es mir anscheinend nicht erlaubt ein Kleinmotorrad (bis zu 125 ccm) zu fahren, jedoch eventuell mit dem alten 4er?
    Mir ist nicht ganz klar, ob ich mit diesen Führerscheinen ein Motorrad mit höchstens 125 ccm fahren darf?
    Anscheinend ist er alte 4er vergleichbar mit AM,A1 und L ?!

    Kann mir jemand die Frage präzise beantworten?

    Vorab vielen Dank.

    Michele
  • Thema
    Re: Fahrberechtigung für 125 ccm Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 20. Juli 2020
    Text
    >Hallo miteinander,

    Hi Michele,

    >habe meinen 4er Führerschein 1977 gemacht, den 3er am 08.01.1981, beide in der BRD.
    >Mit dem 3er ist es mir anscheinend nicht erlaubt ein Kleinmotorrad (bis zu 125 ccm) zu fahren, jedoch eventuell mit dem alten 4er?

    Der alte 3er müsste VOR dem 1.4.80 ertelt worde sein, damit A1 (also 125er) mit drin wäre.

    Dein alter 4er von 1977 umfasst AM, A1 und L

    >Mir ist nicht ganz klar, ob ich mit diesen Führerscheinen ein Motorrad mit höchstens 125 ccm fahren darf?
    >Anscheinend ist er alte 4er vergleichbar mit AM,A1 und L ?!

    Hast du noch nen rosa Schein?


    >Kann mir jemand die Frage präzise beantworten?

    Wäre sinnvoll, wenn du noch nen alten Grauen oder den Rosa hast, den in den neuen KArtenführerschein umzutauschen.

    Da steht dann der A1 auch mit drin

    Ich hoffe, du hattest zwischendrin nichtmal nen Entzug der FE, sonst würde obiges nämlich evtl nicht mehr gelten.


    >Vorab vielen Dank.
    >
    >Michele

    LG
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrberechtigung für 125 ccm Motorrad?
    Autor
      Michelino
      schrieb am Dienstag, 21. Juli 2020
    Text
    Guten Morgen Wolfe

    vielen Dank für deine rasche Antwort.

    Ich habe noch den "alten" grauen Führerschein und bereits einen Umtausch in die Wege geleitet.
    Entzug der FE hatte ich bisher nicht.

    Somit sollte es doch auch jetzt bereits möglich sein, aufgrund des "alten" 4er Führeschein ein 125 ccm Moped zu fahren!

    Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden und bedanke mich nochmals.

    VG
    Michele



    >>Hallo miteinander,
    >
    >Hi Michele,
    >
    >>habe meinen 4er Führerschein 1977 gemacht, den 3er am 08.01.1981, beide in der BRD.
    >>Mit dem 3er ist es mir anscheinend nicht erlaubt ein Kleinmotorrad (bis zu 125 ccm) zu fahren, jedoch eventuell mit dem alten 4er?
    >
    >Der alte 3er müsste VOR dem 1.4.80 ertelt worde sein, damit A1 (also 125er) mit drin wäre.
    >
    >Dein alter 4er von 1977 umfasst AM, A1 und L
    >
    >>Mir ist nicht ganz klar, ob ich mit diesen Führerscheinen ein Motorrad mit höchstens 125 ccm fahren darf?
    >>Anscheinend ist er alte 4er vergleichbar mit AM,A1 und L ?!
    >
    >Hast du noch nen rosa Schein?
    >
    >
    >>Kann mir jemand die Frage präzise beantworten?
    >
    >Wäre sinnvoll, wenn du noch nen alten Grauen oder den Rosa hast, den in den neuen KArtenführerschein umzutauschen.
    >
    >Da steht dann der A1 auch mit drin
    >
    >Ich hoffe, du hattest zwischendrin nichtmal nen Entzug der FE, sonst würde obiges nämlich evtl nicht mehr gelten.
    >
    >
    >>Vorab vielen Dank.
    >>
    >>Michele
    >
    >LG
    >Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrberechtigung für 125 ccm Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2020
    Text
    >Guten Morgen Wolfe

    Salute Michele,

    >vielen Dank für deine rasche Antwort.

    Gern

    >Ich habe noch den "alten" grauen Führerschein und bereits einen Umtausch in die Wege geleitet.
    >Entzug der FE hatte ich bisher nicht.

    Dann darfst du mit dem alten 4er das jetzt schon.
    In ner Kontrolle kanns nur dauern, bis der Polizist das auch recherchiert hat :)

    >Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden und bedanke mich nochmals.

    Allzeit Gute Fahrt

    >VG
    >Michele

    LG
    Wolfe

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