Fahren eines Traktors

  • Fahren eines Traktors
     Crazer
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Wenn ich mir einen Traktor kaufen würde mit 24PS, darf ich den ohne Schein fahren oder müsste ich da einen Schein machen ?? Wenn ich ein Schild mit 20km/h machen drauf kleben würde ob ichda ein Schein brauche. Aber wenn ich auf der Straße zum beispiel fahren will muss ich ein kennzeichen draufmachen und ein Führerschein haben oder ??

    ich hoff mir kann jemand Antwort geben
  • Thema
    Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      kimalexander
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >Wenn ich mir einen Traktor kaufen würde mit 24PS, darf ich den ohne Schein fahren oder müsste ich da einen Schein machen ?? Wenn ich ein Schild mit 20km/h machen drauf kleben würde ob ichda ein Schein brauche. Aber wenn ich auf der Straße zum beispiel fahren will muss ich ein kennzeichen draufmachen und ein Führerschein haben oder ??
    >
    >ich hoff mir kann jemand Antwort geben

    Für die Straße brauchst du einen Führerschein, ja..
    Wenn ich falsch liege kann mich ja jemand berichtigen..

    gruss

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      R²D²
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >Wenn ich mir einen Traktor kaufen würde mit 24PS, darf ich den ohne Schein fahren oder müsste ich da einen Schein machen ?? Wenn ich ein Schild mit 20km/h machen drauf kleben würde ob ichda ein Schein brauche. Aber wenn ich auf der Straße zum beispiel fahren will muss ich ein kennzeichen draufmachen und ein Führerschein haben oder ??

    Für den von Dir beschriebenen Traktor brauchst Du Führerscheinklasse B, wenn Du ihn nicht für Land - oder Forstwirtschaft benutzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      R²D²
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >>Wenn ich mir einen Traktor kaufen würde mit 24PS, darf ich den ohne Schein fahren oder müsste ich da einen Schein machen ?? Wenn ich ein Schild mit 20km/h machen drauf kleben würde ob ichda ein Schein brauche. Aber wenn ich auf der Straße zum beispiel fahren will muss ich ein kennzeichen draufmachen und ein Führerschein haben oder ??
    >
    >Für den von Dir beschriebenen Traktor brauchst Du Führerscheinklasse B, wenn Du ihn nicht für Land - oder Forstwirtschaft benutzt.
    Nachtrag: Vorrausgesetzt dass der Traktor ein zul. Gesamtgewicht von max. 3,5t hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      p4
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    wenn du aber nur!! auf privatgrund fährst (deinem eigenen grund oder mit erlaubnis eines anderen grundstückeigentümers) brauchst du keinen führerschein....egal ob vw polo, porsche oder ein Traktor....



    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      Driv0r
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >wenn du aber nur!! auf privatgrund fährst (deinem eigenen grund oder mit erlaubnis eines anderen grundstückeigentümers) brauchst du keinen führerschein....egal ob vw polo, porsche oder ein Traktor....
    >
    >
    >
    >mfg

    Vorraussetzung dafür ist aber eine bauliche Abtrennung vom öffentlichen Straßenverkehr in Form einer (geschlossenen!) Schranke beispielsweise.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      Floh w
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    für den kleinen traktor benötigst du nur klasse B. für den großen traktor benötigst du aber klasse T.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      R²D²
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >für den kleinen traktor benötigst du nur klasse B. für den großen traktor benötigst du aber klasse T.
    Klasse T gilt nur für Land- u. Forstwirtschaft. Wenn er nicht dafür benutzt wird, braucht man Klasse C bzw. CE bei Anhängerbetrieb für Traktoren über 7,5 t. Bzw. Klasse C1/C1E für Traktoren von 3,5-7,5t.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      Todd1980
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    Klasse B ist NICHT vorgeschrieben, sondern Klasse L, bzw. Klasse T, wenn es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt, die nicht schneller als 60 km/h fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      R²D²
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >Klasse B ist NICHT vorgeschrieben, sondern Klasse L, bzw. Klasse T, wenn es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt, die nicht schneller als 60 km/h fahren.
    >
    >
    Hi Todd, es kommt bei Klasse L und T nicht nur auf das Fahrzeug sondern auch auf die Nutzung an. Die Klassen L und T gelten nur für Land- und Forstwirtschaft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren eines Traktors
    Autor
      R²D²
      schrieb am Sonntag, 7. August 2005
    Text
    >>Klasse B ist NICHT vorgeschrieben, sondern Klasse L, bzw. Klasse T, wenn es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt, die nicht schneller als 60 km/h fahren.
    >>
    >>
    >Hi Todd, es kommt bei Klasse L und T nicht nur auf das Fahrzeug sondern auch auf die Nutzung an. Die Klassen L und T gelten nur für Land- und Forstwirtschaft.

    Klasse T
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Klasse L
    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

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