Fahren im Ausland mit Ausnahmegenehmigung
Hi Leute,
ich habe zur Zeit anstatt des "normalen" Führerscheins nur ne Ausnahmegenehmigung mit der ich eigentlich nur im Inland fahren darf, da ich nach Neuerwerb der Klassen BE und A nen neuen Lappen brauche.
Da ich den neuen Führerschein erst in ca. 6 Wochen bekomme, ich aber in diesen 6 Wochen möglicherweise noch ein oder zwei mal nach Holland fahren möchte, wollte ich eben nachfragen was mir blühen würde, wenn ich im Ausland angehalten werde und nur meine Ausnahmegenehmigung vorzeigen kann?
Gilt das nur als "Fahren ohne Führerschein" in Verbindung mit nem kleinen Verwanungsgeld oder kann mir dann (warum auch immer...) "Fahren ohne Fahrerlaubnis" angehängt werden, womit ich den Lappen dann bis auf Weiteres los wäre?
Würde mich über ne schnelle Antwort freuen.
Greetz!