Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto

  • Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
     Kitty
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Hallo,

    hab mal ne Frage. Macht sich ein Autofahrer strafbar, wenn er mit einem Auto fährt, welches nicht auf ihn versichert ist?

    Gruß
  • Thema
    Re: Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >hab mal ne Frage. Macht sich ein Autofahrer strafbar, wenn er mit einem Auto fährt, welches nicht auf ihn versichert ist?
    >
    >Gruß

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    hi,
    kurz und knapp

    nein

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >hab mal ne Frage. Macht sich ein Autofahrer strafbar, wenn er mit einem Auto fährt, welches nicht auf ihn versichert ist?
    >
    >Gruß

    Hallo Kitty,
    die Antwort ist kompromißlos N E I N !

    Eine Kfz-Versicherung ist immer fahrzeugbezogen, d.h., sie ist für das Fahrzeug und nicht für den Fahrer abgeschlossen. Das gilt sowohl für die Haftpflicht-, als auch für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

    Natürlich tust du einem Versicherungsnehmer keinen großen Gefallen, wenn du mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachst, denn dadurch wird sein evtl. erworbener Schadensfreiheitsrabatt geschmälert.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
    Autor
      Damien
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    Und was ist mit diversen Sonderregelungen? Mein Stiefpapa hat sein Auto z.B. so versichert, dass es nur von Personen über 21 Jahren gefahren werden darf. Meine Schwester hat ihr Auto so versichert, dass es nur von Frauen gefahren werden darf, ist bei ihrer Versicherung eine Sonderoption weil man sagt, Frauen würden angeblich weniger Unfälle verursachen und daher wäre die Versicherung günstiger, wenn man sie nur für weibliche Fahrer abschließt.

    Solche Regelungen wären ja dann irgendwie alle hinfällig.

    Also ich kenn es so, dass es zwar nicht strafbar ist für den Fahrer, die Versicherung kann aber das Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn gegen Versicherungsbestimmungen verstossen wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
    Autor
      Peter123
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >hab mal ne Frage. Macht sich ein Autofahrer strafbar, wenn er mit einem Auto fährt, welches nicht auf ihn versichert ist?
    >
    >Gruß

    Strafbar macht man sich nicht, ist aber trozdem keine so gute Idee. Fährst du mit einem Auto, mit dem du laut Versicherungsvertrag nicht fahren dürftest und baust einen Unfall (verschuldet) passiert folgendes:
    - Die Vollkasko zahlt nicht
    - Der Schaden des Anderen wird zwar ersetzt, die Versicherung fordert aber bis zu 5000€ zurück
    - Schadenfreiheitsrabatt wird verkleinert

    Im schlimmsten Fall hat derjenige, mit dessen Auto du fährst also statt einem Auto einen Klumpen Metall, eine Rechnung über 5000€ und ab sofort eine teurere Versicherung.
    Also ich würd bei diesem Risiko weder jemandem mein Auto geben, noch "unversichert" fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
    Autor
      Floh w
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2006
    Text
    bei meinem auto ist es so, dass Frauen ab 18 damit fahren dürfen, aber Männer erst ab 23. das liegt nur daran, weil bei mir in der familie alle männlichen wesen über 23 sind.

    strafbar ist es nicht, aber würde ich jetzt nen kumpel von mir fahren lassen der unter 23 ist und er baut n unfall würde ich auf den kosten sitzen bleiben.

    also ganz blöde idee das zu riskieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren mit auf den Fahrer unversichertem Auto
    Autor
      Gustav
      schrieb am Sonntag, 29. Januar 2006
    Text
    >bei meinem auto ist es so, dass Frauen ab 18 damit fahren dürfen, aber Männer erst ab 23. das liegt nur daran, weil bei mir in der familie alle männlichen wesen über 23 sind.
    >
    >strafbar ist es nicht, aber würde ich jetzt nen kumpel von mir fahren lassen der unter 23 ist und er baut n unfall würde ich auf den kosten sitzen bleiben.
    >
    >also ganz blöde idee das zu riskieren.


    Die oben mehrfach erwähnte Inregreßnahme von seiten der Versicherung wird nur bei grober Fahrlässigkeit durchgesetzt. (Gravierende techn. Mängel am Fz., fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Alkohol, ect.)

    Verursacht ein Fahrer, der nicht im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist, einen Schaden, so wird von der Versicherung die Prämiendifferenz für das laufende Versicherungsjahr im Nachhinein erhoben.

    mfG
    Gustav

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