Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe

  • Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
     springle-kati
      schrieb am Mittwoch, 20. Dezember 2006
    Ich hab da mal ne Frage.... Als ich meinen Führerschein gemacht habe, habe ich eine Brille zum fahren benötigt. Nun, nach 5 Jahren haben sich meine Augen aber wieder gebessert und ich habe mir schriftlich vom Optiker bestätigen lassen, dass ich keine Sehhilfe mehr zum Autofahren benötige. Wo kann ich diesen Vermerk im Führerschein löschen lassen??? Zu welcher Behörde muss ich da??
    Wäre echt lieb, wenn mir jemand helfen kann!
  • Thema
    Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 20. Dezember 2006
    Text
    du musst zu deinem für dich zuständigen strassenverkehrsamt.

    holger

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  • Thema
    Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 20. Dezember 2006
    Text
    Hallo,

    du musst zur Führerscheinstelle bzw. Straßenverkehrsamt, also zu der gleichen Behörde, bei der du auch den Führerschein beantragt hast.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      Bettina
      schrieb am Mittwoch, 20. Dezember 2006
    Text
    Hallo!
    Nur leider wird Dir die schriftliche Bestätigung vom Optiker da wahrscheinlich nicht ausreichen...
    Da brauchst Du ein Augenärztliches Gutachten!
    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Hallo!
    >Nur leider wird Dir die schriftliche Bestätigung vom Optiker da wahrscheinlich nicht ausreichen...
    >Da brauchst Du ein Augenärztliches Gutachten!
    >LG Bettina
    >

    Welches aber kein Thema ist, und lediglich mit Kosten um ca. 50,- Euro verbunden ist. Ich würd mal beim Verkehrsamt nachfragen was die dafür haben wollen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Hallo Bettina,

    normalerweise genügt ein aktueller Sehtest vom Optiker um die Sehhilfe austragen zu lassen. Bei der Beantragung des Führerscheins legt man ja auch nichts anderes vor.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Hallo Bettina,
    >
    >normalerweise genügt ein aktueller Sehtest vom Optiker um die Sehhilfe austragen zu lassen. Bei der Beantragung des Führerscheins legt man ja auch nichts anderes vor.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Hallo Kirsten!
    Bei der Beantragung langt ja auch das "Wissen" eines Optikers aus. Nur wenn man es wieder rückgänig machen möchte, langt es leider nicht.
    Zumindest bei uns in der Region so.
    Habe das mal bei 2 Fahrschülern versucht (ich bin ja in meinem ersten Beruf Augenoptikerin), und habe es beide Male nicht durchbekommen.
    Alle Briefe und Bestätigungen von mir haben nicht ausgereicht.
    Unsere Fahrschüler mussten zum Augenarzt, sich ein ordentliches Gutachten ausstellen lassen, haben dafür ca. 60 Euro gezahlt, und haben es dann durchbekommen.
    Hab mich mal mit der Dame von der Führerscheinstelle lange am Telefon unterhalten, warum um weshalb sie das nicht anerkennt....
    Grund: Es muss ja eine medizinische Ursache haben, dass man "plötzlich" keine Brille mehr braucht.. Und das muss eben ein Augenarzt bestätigen.
    So mein Wissensstand! Aber vielleicht ist das ja in anderen Regionen Deutschlands anders.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren mit bzw. ohne Sehhilfe
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >>Hallo Bettina,
    >>
    >>normalerweise genügt ein aktueller Sehtest vom Optiker um die Sehhilfe austragen zu lassen. Bei der Beantragung des Führerscheins legt man ja auch nichts anderes vor.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >Hallo Kirsten!
    >Bei der Beantragung langt ja auch das "Wissen" eines Optikers aus. Nur wenn man es wieder rückgänig machen möchte, langt es leider nicht.
    >Zumindest bei uns in der Region so.
    >Habe das mal bei 2 Fahrschülern versucht (ich bin ja in meinem ersten Beruf Augenoptikerin), und habe es beide Male nicht durchbekommen.
    >Alle Briefe und Bestätigungen von mir haben nicht ausgereicht.
    >Unsere Fahrschüler mussten zum Augenarzt, sich ein ordentliches Gutachten ausstellen lassen, haben dafür ca. 60 Euro gezahlt, und haben es dann durchbekommen.
    >Hab mich mal mit der Dame von der Führerscheinstelle lange am Telefon unterhalten, warum um weshalb sie das nicht anerkennt....
    >Grund: Es muss ja eine medizinische Ursache haben, dass man "plötzlich" keine Brille mehr braucht.. Und das muss eben ein Augenarzt bestätigen.
    >So mein Wissensstand! Aber vielleicht ist das ja in anderen Regionen Deutschlands anders.
    >
    >LG Bettina
    >

    Hallo Bettina!
    Es reicht die Bescheinigung vom Optiker.
    Hans Fl.

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