Hallo zusammen, meine Frage: Wird ein Verfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" immer aufrecht erhalten? Auch wenn man sich noch nie was zu schulden hat kommen lassen und es das erste mal war???
Thema
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Autor
Jolie
schrieb am Montag, 11. Juli 2005
Text
>Hallo zusammen, meine Frage: Wird ein Verfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" immer aufrecht erhalten? Auch wenn man sich noch nie was zu schulden hat kommen lassen und es das erste mal war??? > >
ich würd sagen...man hats verkackt wenn man wegen sowas angezeigt wird. fahren ohne fahrerlaubnis ist nunmal fahren ohne fahrerlaubnis. man bekommt ne sperre und muss warten bis es einem erlaubt is endlich die fahrausbildung zu beginnen. also denk ich mir halt. wenn was falsch is bitte korrigieren und nich dranrummekeln :) mfg jolie
>Hallo zusammen, meine Frage: Wird ein Verfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" immer aufrecht erhalten? Auch wenn man sich noch nie was zu schulden hat kommen lassen und es das erste mal war??? > >
Natürlich wird es aufrecht erhalten, im öffentlichen Straßenverkehr ohne Führerschein zu fahren ist schließlich nicht ganz harmlos. Wenn man anfängt solche Verfahren einzustellen (wegen nichtigkeit, was anderes gäbe es ja nicht) und das in Zeiten wo groß damit geworben wird, die Strafen für Verkehrssünder sollen noch viel härter werden, würde das keiner mehr ernst nehmen und noch viel mehr Leute würden Schwarz fahren. Allerdings kann die höhe und härte der Strafe durchaus variieren, je nachdem ob man eh schon kurz vor der Prüfung gestanden hätte oder noch nie eine Stunde hatte oder ob man z.b. abends auf einem leeren Parkplatz herumfährt oder von der Autobahn runtergezogen wird oder ob man erwischt wird wegen eines Unfalles etc...
>Hallo zusammen, meine Frage: Wird ein Verfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" immer aufrecht erhalten? Auch wenn man sich noch nie was zu schulden hat kommen lassen und es das erste mal war??? > > würdest du einen mörder freisprechen lassen, nur, weil es das erste mal war und er sich vorher noch nie etwas zu schulden hat kommen lassen? klar, das ist etwas krasser, aber straftatbestand ist straftatbestand und ja - das verfahren wird aufrecht erhalten und man kriegt einen eintrag im führungszeugnis.
wenn du einen wirklich verdammt guten grund MIT beweisen angeben kannst, könnte es passieren das dir nichts passiert, sprich das verfahren eingestellt wird. aber vor gericht musst du auf jeden fall. so is es einem freund von mir ergangen, den sie mitten in der nacht aufm land erwischt hatten. war aber wirklich ein notfall....aber egal