Fahren ohne Fahrerlaubnis mit trunkenheit im straasenverkehr 1,5 promille
peterk
schrieb am Dienstag, 8. November 2005
Muss ich eine MPU machen vom gericht habe ich nur 2 jahre verbot bekommen den Fürerschein zu machen
Thema
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit trunkenheit im straasenverkehr 1,5 promille
Autor
HYUNDAI
schrieb am Dienstag, 8. November 2005
Text
Sie sollten dir für immer den Führerschein wegnehmen... Ich hasse Leute die saufen und dann fahren müssen. und das ganze noch ohne Fahrerlaubnis. Man muss schon ganz schon auf den Kopf gefallen sein. Was meint ihr zu dem Typen???
Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit trunkenheit im straasenverkehr 1,5 promille
Autor
peterk
schrieb am Dienstag, 8. November 2005
Text
>Sie sollten dir für immer den Führerschein wegnehmen... Ich hasse Leute die saufen und dann fahren müssen. und das ganze noch ohne Fahrerlaubnis. Man muss schon ganz schon auf den Kopf gefallen sein. Was meint ihr zu dem Typen???
Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit trunkenheit im straasenverkehr 1,5 promille
Autor
F77
schrieb am Dienstag, 8. November 2005
Text
>Sie sollten dir für immer den Führerschein wegnehmen... Ich hasse Leute die saufen und dann fahren müssen. und das ganze noch ohne Fahrerlaubnis. Man muss schon ganz schon auf den Kopf gefallen sein. Was meint ihr zu dem Typen???
Ich finde solche Geschichten auch nicht toll, aber fuer immer den Schein wegnehmen, halte ich fuer falsch. Es soll schliesslich auch Leute geben, die irgendwann zur Vernunft kommen.
@peterk: Ob du eine MPU machen musst, weiss ich nicht, halte es aber fuer wahrscheinlich. Das Gericht hat dir doch nur eine Sperrfrist verhaengt, nach der du dich fuer einen Fuehrerschein "bewerben" kannst. Ob du ihn dann machen darfst, haengt wahrscheinlich vom Ausgang einer dann angeordneten MPU ab.
Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit trunkenheit im straasenverkehr 1,5 promille
Autor
Holger
schrieb am Dienstag, 8. November 2005
Text
bei diesem wert wirst du zur mpu müssen. wenn du jetzt nicht anfängst dich darauf vorzubereiten, wird die mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit daneben gehen.
Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis mit trunkenheit im straasenverkehr 1,5 promille
Autor
güWi
schrieb am Dienstag, 8. November 2005
Text
>Muss ich eine MPU machen vom gericht habe ich nur 2 jahre verbot bekommen den Fürerschein zu machen .
> warte erst eimal die 2 jahre ab ,stell dann, deinen antrag bei der > zuständigen behörde ,die wird darüber zuentscheiden haben . > in der regel wirst du aber nicht um ein mpu-gutachten herum kommen. > nutze die zeit dich gründlich mit mit deinem fehlverhalten > auseinander zu setzen und dies auch zu dokomentieren .