Fahrerflucht

  • Fahrerflucht
     aga
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    hallo..

    ich hab da mal ein kleines/grosses problem:
    heute früh auf den weg zur schule habe ich scheinbar ein anderes parkendes Auto mit meinem Spiegel gerammt! Mir ist ein riesen LKW entgegengekommen und ich wollte ein wenig zur Seite fahren. Ich bin ca 30 gefahren und hörte dann ein boom! Aber so eins wenn halt ein Spiegel umklappt! Das war bei mir dann auch der Fall! Ich hab mein Auto geparkt und bin zurück um das andere anzuschauen, aber da hab ich kein Auto gesehen, das irgendeine Art von Schaden hatte! Also bin ich erst mal zur Schule!
    Nach der Schule hab ich nen Anwalt angerufen und der sagte: Wir nicht so schlimm sein, aber melde dich mal vorsichtshalber bei der Polizei!" Hab ich dann auch gemacht! ca. 8 std nach dem "UNFALL". Dort wurd ich dann total zusammengeschrien und der hat sich meinen Namen etc. aufgeschrieben! Und meinte: was soll ich denn jetzt machen? Ich bin doch kein Hellseher!" (NEIN; WIRKLICH?)
    Was passiert jetzt? Krieg ich irgendeine Anzeige oder so was? Im Fall wenn sich der Autofahrer meldet falls doch was war und wenn sich keiner meldet!

    Danke im voraus für eure Antworten!
  • Thema
    Re: Fahrerflucht
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >hallo..

    wenn sich kein geschädigter meldet hast du nicht zu befürchten.
    wenn sich doch jemand meldet lies in folgenden link nach, besonders abs.4 http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_142.php

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerflucht
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Text
    Eine Anzeige wirst Du wohl nicht bekommen.
    Allerdings stellt sich schon die Frage, warum Du Dich nach dem Unfall nicht SOFORT bei der Polizei gemeldet hast. Das wäre nämlich korrekt gewesen. Insofern ist der Ärger des Polizisten nicht ganz unverständlich. Passieren kann nämlich nur, dass Deine Versicherung den Unfallgegner entschädigen muss, vorausgesetzt er meldet sich.

    In solchen Fällen, wo kein Unfallgegner erscheint, immer VOR dem Entfernen vom Unfallort bei der Polizei melden, ein Anruf reicht als erste Meldung schon aus. Später muss man nur auf das Revier gehen und die Personalien schriftlich festhalten lassen. Auf manchen Polizeistationen kann man nach Absprache auch später hingehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht
    Autor
      aga
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    Danke für eure Antworten,

    aber was den Ärger des Polizisten angeht muss man da schon dazusagen, dass wir ende letzten Jahres schon einmal Kontakt mit derselben Polizeistelle hatten. Und obwohl meine Freunde und ich mit einem Messer vor einem Club bedroht wurden mussten wir uns sprüche anhören wie: "Wir sind doch hier nicht in ... Afrika!" und "Euch Bastarde nehmen wir mal mit!" Also kann man doch schon mal nach einer weiteren beleidigenden Aktion Seitens dieser Polizei davon ausgehen, dass Beleidigungen und rassistische bzw. diskriminierende Äußerungen wohl heutzutage bei denen auf dem Tagesordnungspunkt Nr1 stehen! Das mein Verhalten nicht in Ordnung war weiß ich doch jetzt auch und deshalb bin ich da ja auch hin und leider kann ich es nun mal nicht rückgängig machen! Desweiteren suche ich in diesen Situationen nicht die Polizei auf, weil ich einen Vaterersatz in diesem Moment suche um eine Standpauke incl. Beleidigungen zu bekommen!

    ich werde euch schreiben wie es ausgegangen ist! dann können die "Neulinge" hier auch mal aus den Fehlern anderer lernen!

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