Fahrerflucht in der Probezeit

  • Fahrerflucht in der Probezeit
     h4rdstyl3r
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Hi,

    mein Kumpel hat gestern großen Bockmist gebaut. Er ist beim Ausparken rückwärts zu schnell rausgefahren (Parkbucht war im Gefälle) trotzdem war er zu schnell und ist hinten einem querparkendem Auto draufgefahren, das Auto hat richtig gewackelt. Anstatt zu warten, ist er mit uns einfach davon gefahren und hat gehofft, dass die Anhängerkupplung den Wagen berührt hat. Gesehen hat dies meines Erachtens niemand, es war außerdem noch dunkel. An der nächsten Straßenecke haben wir uns den Schaden an seinem Auto angeschaut: Tiefe Dälle und an einem Punkt ist der Lack abgeplatzt, Auto ist 13 Jahre alt und hat schon Macken. Den Schaden am anderen Auto haben wir nicht angeschaut. Trotz meiner Aufklärung, dass Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist und hart betraft wird, hat er den Schaden nicht der Polizei gemeldet. So nun meine Frage, was könnte ihm blühen? Mein Kumpel ist noch in der Probezeit, hat den Führerschein gerade mal 4 Tage^^. Wenn es rauskommt, was ich auch glaube, zahlt die Haftpflicht? Ist der Lappen für eine Zeit lang weg? Aufbauseminar ist klar, da man meines Wissens nach 7 Punkte bekommt. Wie sieht es mit Bußgeld aus?
  • Thema
    Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    hi,
    bevor du dich um die strafe deines kumpels kümmerst (bis zu 3 jahren knast), solltest du dich mal fragen, ob du nicht unfallflucht als kavaliersdelikt betrachtest. du bist zeuge einer STRAFTAT, gehst aber nicht zur polizei und zeigst die an. wo fängt den für dich die schwelle an, dass du anzeige erstattest? wenn dein kumpel ein kind verprügelt?
    sag ihm, er soll sich stellen oder du würdest ihn anzeigen. wenn er das nicht macht, anzeigen und freundschaft kündigen. solche typen sind es nicht mal wert als kumpel bezeichnet zu werden.
    und wenn du nichts unternimmst bist du auch nicht besser.
    hart aber wahr.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      JuleZ
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >hi,
    >bevor du dich um die strafe deines kumpels kümmerst (bis zu 3 jahren knast), solltest du dich mal fragen, ob du nicht unfallflucht als kavaliersdelikt betrachtest. du bist zeuge einer STRAFTAT, gehst aber nicht zur polizei und zeigst die an. wo fängt den für dich die schwelle an, dass du anzeige erstattest? wenn dein kumpel ein kind verprügelt?
    >sag ihm, er soll sich stellen oder du würdest ihn anzeigen. wenn er das nicht macht, anzeigen und freundschaft kündigen. solche typen sind es nicht mal wert als kumpel bezeichnet zu werden.
    >und wenn du nichts unternimmst bist du auch nicht besser.
    >hart aber wahr.
    >
    >holger
    >

    Hallo? Würdest du einen Freund verpfeifen? Jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. Wenn der Kollege eben nicht gerade stehen will, dann ist das nunmal so. Das wird früher oder später sowieso auf ihn zurückkommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      lololo
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    nehmen wir mal an, es kommt raus:

    dann ist der themenersteller wegen vertuschen einer straftat dran. dann wird sich gegenseitig belastet und die freundschaft ist eh hin...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      kathy89
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    holger,
    hast du freunde? wenn ja (und das wird ja wohl eigentlich so sein) denkst du da genauso? würdest gleich zur polizei rennen, wenn sie sich nicht selbst anzeigen oder wie?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      EFS
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    Denkt da einer mal an den Geschädigten? Statt seine Sorgen nur auf das eigene Fahrzeug zu beschränken, sollte man vielleicht auch mal gucken, was am anderen Fahrzeug ist. Vielleicht gehört das einer armen Sau, die sich die Reparatur aus eigener Tasche nicht leisten kann und auch nicht Vollkasko versichert ist. Ich kann zwar gut nachvollziehen, das man sich da nicht bei der Polizei melden will und auch keinen Freund verraten. Aber ihr habt scheinbar nicht mal dran gedacht, mit dem Opfer auch ohne Polizei Kontakt aufzunehmen. Da fragt man halt mal Nachbarn, wem das Auto gehört. Vielleicht hat ja auch ein aufmerksamer Rentner alles vom Fenster beobachtet.

    Diese Haltung, ich will damit gar nichts zu tun haben und stell mich der Verantwortung nicht, kann ich nicht nachvollziehen. Das lässt wirklich Zweifel an der notwendigen Reife aufkommen.

    Aber wartet mal ab, wenn der Täter seinen Führerschein etwas länger hat, vielleicht auch ein besseres Auto. Dann passiert irgendwann das, was mir auch schon öfter widerfahren ist, auf dem Parkplatz, gern Supermarkt, hält ein Wagen neben Dir, die Kinder drücken die Tür zu fest auf, schon ists passiert. Oder es parkt jemand hinter, dellt Dir hinten was ein, oder auch vorn. Egal was, das Auto ist jedenfalls beschädigt und die Verursacher sind auf und davon. Keiner hat was gesehen. Dann fangt jetzt schon mal an zu sparen für die Schäden, die euch andere zufügen.

    Vielleicht ists ja nur ne kleine Delle am anderen Fahrzeug und schnell und preiswert behoben. Situation erklären und Schadenersatz zusichern und dann wird der Geschädigte sicher von einer Anzeige absehen. Versuchen sollte Dein Kumpel das schon.

    Sonst ist er einfach eine feige Sau.

    Ich kann nur sagen, wenn ich auch nur einen von denen erwische, die mir schon etliche Schäden auf Parkplätzen zugefügt haben, der wird sofort angezeigt, auch wenn ich sehe, das ein fremdes Fahrzeug beschädigt wird. Es ist einfach ungerecht, jemanden auf dem Schaden sitzen zu lassen. Polizei muss nicht sein, aber für den Schaden muss man halt gradestehen.

    Holger hat völlig Recht. Vielleicht sieht man das als Fahranfänger mit 4 Tagen noch anders, aber ihr kennt ja nun die Konsequenzen. Also nehmt wenigstens Kontakt zum Opfer auf.


    >>hi,
    >>bevor du dich um die strafe deines kumpels kümmerst (bis zu 3 jahren knast), solltest du dich mal fragen, ob du nicht unfallflucht als kavaliersdelikt betrachtest. du bist zeuge einer STRAFTAT, gehst aber nicht zur polizei und zeigst die an. wo fängt den für dich die schwelle an, dass du anzeige erstattest? wenn dein kumpel ein kind verprügelt?
    >>sag ihm, er soll sich stellen oder du würdest ihn anzeigen. wenn er das nicht macht, anzeigen und freundschaft kündigen. solche typen sind es nicht mal wert als kumpel bezeichnet zu werden.
    >>und wenn du nichts unternimmst bist du auch nicht besser.
    >>hart aber wahr.
    >>
    >>holger
    >>
    >
    >Hallo? Würdest du einen Freund verpfeifen? Jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. Wenn der Kollege eben nicht gerade stehen will, dann ist das nunmal so. Das wird früher oder später sowieso auf ihn zurückkommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      sucker
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    @ holger, du würdest bestimmt auch deine eltern anzeigen wenn sie auf na privaten wiese unerlaubt blümchen geflückt hätten oder?
    wegen soner lapalie kündigt man doch keinen die freundschaft,ist ja nicht so das er ne gruppe kinder zu breit gefahren hat. das nen billiger lackschaden der wieder zu beheben ist.

    falls das echt jemand gesehen haben sollte kanns schlecht aussehen. wenn das rauskommt wird sein lappen bestimmt ganz weg sein so das er ihn neu machen muss.bei solchen sachen greifen die ziemlich durch. wenn er sich bis jetzt nicht gestellt hat sollte ers auch nicht mehr machen da man sowas soweit ich weiss spätestens nach 24stu gemeldet haben muss sonst zählts so oder so als straftaht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    genau diese reaktionen habe ich erwartet.
    kein wunder das unsere gesellschaft so vekommen ist. kein wunder das man an unfällen vorbeifährt ohnezu helfen.
    was geht mich das elend anderer an?
    keiner hat was davon gesagt, dass das eigentum eines fremden menschen beschädigt wurde und ersatz zu leisten ist.
    kein wunder das immer mehr häuser mit den grafitti schmierereien versaut werden. ist ja nicht meins.
    wünsche nur das euer auto, euer haus, euer eigentum beschädigt wird, dann werdet ihr anders denken.
    es hat sich noch keiner gedanken gemacht, warum wohl unfallflucht als straftat geahndet wird.
    so ein verhalten ist kurz und knapp asoziel.
    leute es geht um eine STRAFTAT, nicht um falsch parken.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    es zählt nicht nach 24 stunden als straftat sondern genau 1 sekunde nach dem abhauen als solche.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      sucker
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >es zählt nicht nach 24 stunden als straftat sondern genau 1 sekunde nach dem abhauen als solche.
    >
    >holger

    also nicht unbedingt 24 stu, aber mein fahlerer hat gesagt das man es ne gewisse zeit noch straffrei melden kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      kathy89
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >leute es geht um eine STRAFTAT, nicht um falsch parken.
    >
    >holger

    und es geht nur um nen dummen blechschaden, wenn überhaupt.
    davon wird kein mensch sterben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      EFS
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    Blechschaden? Das kann ja nicht mal der Täter beurteilen, da ja alle abgehauen sind. Der Schaden am fremden Fahrzeug muss nicht genau so sein, wie der am eigenen. Und wenn sich da irgendwas verzogen hat, was man von aussen gar nicht sieht?

    Sehts doch einfach, wie es ist. Es ist Unfallflucht und es ist strafbar. Völlig wurst, ob da eine mini-delle drin ist oder was größeres. Wo wollt ihr denn da die Grenze setzen? Es ist ja absurd, wenn der Unfallverursacher so was selbst festlegen würde.

    Und immer dran denken: Wie reagiert IHR, wenn EUCH sowas als OPFER passiert? Alles schön locker sehen, oder wie?

    >>leute es geht um eine STRAFTAT, nicht um falsch parken.
    >>
    >>holger
    >
    >und es geht nur um nen dummen blechschaden, wenn überhaupt.
    >davon wird kein mensch sterben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >>>leute es geht um eine STRAFTAT, nicht um falsch parken.
    >>>
    >>>holger
    .....................................
    Vor wenigen Wochen habe ich eine Unfallflucht beobachtet. Mich dann auf die Suche des Geschädigten gemacht und das Kennzeichen und die Beschreibung von Fahrzeug und Fahrer abgegeben.
    Das war ein Parkrempler und hat einen Schaden von 800 Euro verursacht.
    Die Staatsanwaltschaft kümmertsich jetzt um den Fall.
    Erst letzte Woche habe ich einen LKW-Fahrer angehalten, der einem geparkten PWK den Spiegel abriss -und weiter fuhr!
    Ich sagte ihm, dass ich sein Kennzeichen hätte und den Geschädigten kennen würde (das war gelogen ;o]). Wenn er also keine Anzeige riskieren wollte, sollte er sich besser SOFORT um den Schaden kümmern.
    Ich denke, dass er einen guten Schreck bekam und für den Schaden gerade stehen wird. Aber warum nicht gleich so??!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Maja
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    @ holger, du würdest bestimmt auch deine eltern anzeigen wenn sie auf na privaten wiese unerlaubt blümchen geflückt hätten oder?
    das mit nem Blechschaden zu vgl is lächerlich, auch wenns ironisch gemeint ist.
    wegen soner lapalie ( klar Lapalie, deswegen is der Kerl ja auch geflüchtet) kündigt man doch keinen die freundschaft,ist ja nicht so das er ne gruppe kinder zu breit gefahren hat (ach erst das isn Grund die Freundschaft zu kündigen?). das nen billiger lackschaden der wieder zu beheben ist. woher willsten wissen, dass es "nur" ein BILLIGER (????) Lackschaden is?

    Oh mein Gott, die meisten Anworten sind hier sowas von peinlich und kindisch, dass man sich langsam echt schämen muss. Hier verbreitet sich langsam aber sicher immer mehr die Ansicht, dass die Jugend von heute immer asozialer und egoistischer wird. Super, da is man stolz dazu zu gehören. zG weiß ich, dass das nich bei jedem der Fall is. Mein Beileid an euch, die noch nich mal in so ner Situation richtig handeln können. Ihr werdets noch schwer im Leben haben. Man kann nur hoffen, dass euch sowas auch ma passiert, dann schaut ihr dumm aus der Wäsche. Ach nein, is ja nur ein Blechschaden. Dann ises ja egal, wieviel hundert oder tausen € die Reparatur kostet...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    Der entstandene Schaden ist unverzüglich zu melden. In der Rechtsprechung bedeutet unverzüglich: ohne schuldhaftes Verzögern. Das bedeutet wiederum, wenn man noch Tage überlegt ob man es melden soll, dann ist das eine schuldhafte Verzögerung und damit ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt.

    Chris (FL ad)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      kathy89
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    Hier verbreitet sich langsam aber sicher immer mehr die Ansicht, dass die Jugend von heute immer asozialer und egoistischer wird.

    was hat das mit der Jugend zu tun? Ein 40jähriger würde ja natürlich NIE unfallflucht begehen, ne!? richtig so!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >was hat das mit der Jugend zu tun? Ein 40jähriger würde ja natürlich NIE unfallflucht begehen, ne!? richtig so!
    :::::::::::::::::::::::::::
    Quatsch, mir ist egal wer (und wie alt) der Verursacher ist, ist zeige den Täter an.
    Der, von vor einigen Wochen war übrigens 84 Jahre alt.
    Was auffällt ist, dass das Delikt verharmlost wird. Man bekommt den Eindruck, als wenn es egal ist, wenn ein anderer durch meinen Fehler (oder den meines Kumpels) einen Schaden erlitt. Und diese Posts kamen aus den jugendlichen Reihen......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Maja
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    @ Peg: Das war wohl auf meinen Beitrag bezogen
    @ Kathy: Hab durch meinen Post nich ausgeschlossen, dass nich auch Erwachsene Fahrerflucht begehen. Aber im Mom gehts hier nich um Erwachsene, die die Straftat begangen haben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      kathy89
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >@ Peg: Das war wohl auf meinen Beitrag bezogen
    >@ Kathy: Hab durch meinen Post nich ausgeschlossen, dass nich auch Erwachsene Fahrerflucht begehen. Aber im Mom gehts hier nich um Erwachsene, die die Straftat begangen haben...

    entweder kann ich nicht lesen oder du, aber meiner meinung nach steht hier in keinem post, wie alt der "unfallflücher" ist. nur dass er 4 tage seinen füherschein hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Dipl
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >>@ Peg: Das war wohl auf meinen Beitrag bezogen
    >>@ Kathy: Hab durch meinen Post nich ausgeschlossen, dass nich auch Erwachsene Fahrerflucht begehen. Aber im Mom gehts hier nich um Erwachsene, die die Straftat begangen haben...
    >
    >entweder kann ich nicht lesen oder du, aber meiner meinung nach steht hier in keinem post, wie alt der "unfallflücher" ist. nur dass er 4 tage seinen füherschein hat.

    ist das Alter nich völlig egal? Fahrerflucht ist ne Straftat! Und es ist für den geschädigten mehr als ärgerlich, hatte auch an meinem alten Auto ne richtig nette Beule (wo noch im ersten moment nicht sicher war, ob mehr hin ist und ich das Auto aufen Schrott bringen kann). Und ich hab mich wirklich was liebes aufgeregt...naja egal... aber keiner aus meinen Freundes/bekanntenkreis würde auf die idee kommen und weg fahren! Und wenn doch, würde ich ihn so lange bequatschen, bis er sich stellt... und so weit ich weiß heißt Freundschaft auch, dass man das beste für den anderen will und sich darum bemüht... was ist denn besser? Wenn er irgendwie gefasst wird und dann richtig hinhalten muss? Oder doch besser ihn dazubringen, dass er sich stellt und "sanfter" vorbei kommt? Also ich glaub wenn jetzt hier jemand schreibt, dass es ja egal ist, wenn der Freund richtig hinhalten muss und ich nichts getan habe (und dann sogar noch wahrscheinlich mit reingezogen werde) muss ich mir noch mal den Begriff Freundschaft definieren lassen. Ich denke ihr solltet euch auch mal Freundschaft durch den Kopf gehen lassen, es geht hier nicht um eine lapalie, weil es dafür wirklich Hohe Geldstrafe bis hin zur Haft gibt und da ist egal wie klein der Schaden ist!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Maja
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text

    >entweder kann ich nicht lesen oder du, aber meiner meinung nach steht hier in keinem post, wie alt der "unfallflücher" ist. nur dass er 4 tage seinen füherschein hat.

    @ Kathy89: Hast recht, steht hier nirgends. Habs auch falsch formuliert. Nehm trotzdem stark an, dass der "unfallflücher" noch nich soo alt is. Sry für die Annahme
    @ h4rdstyl3r: Wie alt isn dein Kumpel?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Ara
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    Man sollte die Kirche auch mal im Dorf lassen... Immerhin geht es um einen Sachschaden und keinen Personenschaden. Auch sollte man nicht immer schreien "Das ist aber eine Straftat", denn Gesetze sind nicht dafür da um denen Blind nachzulaufen. Es geht hier immerhin um ein recht geringes vergehen (~60 Tagessätze sieht der Gesetzgeber vor), denn Unfallflucht ist nicht Unfallflucht.

    "Verschleierung einer Straftat" erkenne ich hier bei ihm auch nicht... Das nichtmelden einer Straftat ist keine verschleierung. Eine Nichtmeldung einer Straftat ist eh nur eine Ordnungswidrigkeit, und da er sogar noch in enger verbindung zu der Person steht und es nur um einen Sachschaden geht, wird ihn kein Gericht dieser Welt hart bestrafen... Also macht dem guten Jungen keine angst. Keiner erwartet von ihm, dass er einen Freund an den Pranger stellt, selbst der Gesetzgeber nicht. Das würde erst anders aussehen wenn er wirklich amtlich als Zeuge geführt wird.

    Rede deinem Freund zu, dass er selbstanzeige machen soll und auch nach 24 stunden wird das immer noch Strafmindernd gewertet (Wie jede Reue). Sollte er auf anderen Weg ermittelt werden, sieht es dagegen schon Böse aus. Aber ansonsten ist er alt genug um ein Auto zu führen, somit ist er auch alt genug selber zu entscheiden was er machen möchte. Wenn du ihm nochmal klar sagst, dass es bessere wäre wenn er sich stellt, hast du deine Pflichten als Bürger und als Freund erfüllt. Rest liegt nicht in deinen Händen.

    Und bevor gleich Holger oder wer anders kommt "Na und nächstes mal bei ner vergewaltigung soll er auch wegschauen"... Nein soll er nicht, es geht hier aber um einen Sachschaden (Vermutlich relativ gering) und darauf beziehe ich mich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 16. Dezember 2006
    Text
    >Man sollte die Kirche auch mal im Dorf lassen... Immerhin geht es um einen Sachschaden und keinen Personenschaden.
    ::::::::::::::::::::::::::::::
    Ist ja okay.......
    Dann gib mir bitte schnell noch dein Kennzeichen und den Fahrzeugtypen.
    Dann werde ich, wenn dein Auto die Blötsche abkriegte, halt wegschauen.
    Viel Spaß beim Bezahlen eines Schadens, für den ein anderer nicht gerade stehen wollte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Ara
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Text
    >Ist ja okay.......
    >Dann gib mir bitte schnell noch dein Kennzeichen und den Fahrzeugtypen.
    >Dann werde ich, wenn dein Auto die Blötsche abkriegte, halt wegschauen.
    >Viel Spaß beim Bezahlen eines Schadens, für den ein anderer nicht gerade stehen wollte.

    Du wünschst auch jeden der mal Falschgeparkt hat, dass wenn er mal nen Krankenwagenbraucht ein Falschparker die zufahrt blockiert oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerflucht in der Probezeit
    Autor
      Andy67
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >mein Kumpel hat gestern großen Bockmist gebaut. Er ist beim Ausparken rückwärts zu schnell rausgefahren (Parkbucht war im Gefälle) trotzdem war er zu schnell und ist hinten einem querparkendem Auto draufgefahren, das Auto hat richtig gewackelt. Anstatt zu warten, ist er mit uns einfach davon gefahren und hat gehofft, dass die Anhängerkupplung den Wagen berührt hat. Gesehen hat dies meines Erachtens niemand, es war außerdem noch dunkel. An der nächsten Straßenecke haben wir uns den Schaden an seinem Auto angeschaut: Tiefe Dälle und an einem Punkt ist der Lack abgeplatzt, Auto ist 13 Jahre alt und hat schon Macken. Den Schaden am anderen Auto haben wir nicht angeschaut. Trotz meiner Aufklärung, dass Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist und hart betraft wird, hat er den Schaden nicht der Polizei gemeldet. So nun meine Frage, was könnte ihm blühen? Mein Kumpel ist noch in der Probezeit, hat den Führerschein gerade mal 4 Tage^^. Wenn es rauskommt, was ich auch glaube, zahlt die Haftpflicht? Ist der Lappen für eine Zeit lang weg? Aufbauseminar ist klar, da man meines Wissens nach 7 Punkte bekommt. Wie sieht es mit Bußgeld aus?


    Ich finde das mehr als traurig. Leute ihr habt doch sonst auch so eine große Klappe und macht überall einen auf dicke Hose, warum habt ihr jetzt nicht auch die Eier um dazu zu stehen ? Ich kann das nicht nachvollziehen !
    Das so ein Einparkunfall passiert ist doch überhaupt nichts schlimmes aber einfach abzuhauen ohne sich mal über den angerichteten Schaden zu kümmern ist dumm und feige.
    Sollte es wirklich so sein das dein " Kummpel " nicht zur Vernunft kommt und dazu steht was er nunmal angerichtet hat dann hoffe ich das die Polizei diesen Beitrag liest und über das Forum an Eure Adressen kommt. Ich habe für viele Spielereien verständniß aber hier ist der Spaß schon lange abgebogen.

    Ich würde das hier auch nicht herunterspielen, Verkehrsrichter und Staatsanwälte haben für solche Spielchen überhaupt kein Verständniß und schon gar keinen Humor.

    Laßt euch das durch den Kopf gehen und versuch deinen Kummpel zur Vernunft zu bringen.

    Viel Glück
    Andy ( FL )



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