Fahrerflucht während der Probzeit

  • Fahrerflucht während der Probzeit
     Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Hi,

    mein Kumpel uist heute angefahren worden er hat ne Prellung und ne Verstauchung am Fuß. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen aber ich weiß wer es war, weas würde passieren wenn ihn mein Kumpel anzeigt?? Führerschein weg, weil er in der Probezeit ist????
  • Thema
    Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    > Hi,
    >
    >mein Kumpel uist heute angefahren worden er hat ne Prellung und ne Verstauchung am Fuß. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen aber ich weiß wer es war, weas würde passieren wenn ihn mein Kumpel anzeigt?? Führerschein weg, weil er in der Probezeit ist????
    >
    Selbsverständlich sollte Dein Kumpel den Vorfall anzeigen, egal was passiert.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    >> Hi,
    >>
    >>mein Kumpel uist heute angefahren worden er hat ne Prellung und ne Verstauchung am Fuß. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen aber ich weiß wer es war, weas würde passieren wenn ihn mein Kumpel anzeigt?? Führerschein weg, weil er in der Probezeit ist????
    >>


    Wen interessiert das denn? Anzeigen soll er ihn!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    >> Hi,
    >>
    >>mein Kumpel uist heute angefahren worden er hat ne Prellung und ne Verstauchung am Fuß. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen aber ich weiß wer es war, weas würde passieren wenn ihn mein Kumpel anzeigt?? Führerschein weg, weil er in der Probezeit ist????
    >>
    >Selbsverständlich sollte Dein Kumpel den Vorfall anzeigen, egal was passiert.
    >

    Deinem Kumpel können sie außerdem nichts machen, weil er nicht Schuld an dem Unfall ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    >>> Hi,
    >>>
    >>>mein Kumpel uist heute angefahren worden er hat ne Prellung und ne Verstauchung am Fuß. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen aber ich weiß wer es war, weas würde passieren wenn ihn mein Kumpel anzeigt?? Führerschein weg, weil er in der Probezeit ist????
    >>>
    >>Selbsverständlich sollte Dein Kumpel den Vorfall anzeigen, egal was passiert.
    >>
    >
    >Deinem Kumpel können sie außerdem nichts machen, weil er nicht Schuld an dem Unfall ist.
    >

    Die FE ist auch weg, wenn er nicht mehr in der Probezeit wäre.!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. Februar 2005
    Text
    ich hab 2 monate fahrerlaubnisentzug bekommen... für fahrerflucht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. Februar 2005
    Text
    >ich hab 2 monate fahrerlaubnisentzug bekommen... für fahrerflucht...
    >
    >

    Du meinst zwei Monate FahrVERBOT !

    Wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wird, ist sie für immer weg (dDu müsstest wieder zur FS und nen neuen Führerschein machen) und nicht für eine bestimmte Zeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. Februar 2005
    Text
    >>ich hab 2 monate fahrerlaubnisentzug bekommen... für fahrerflucht...
    >>
    >>
    >
    >Du meinst zwei Monate FahrVERBOT !
    >
    >Wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wird, ist sie für immer weg (dDu müsstest wieder zur FS und nen neuen Führerschein machen) und nicht für eine bestimmte Zeit.
    >
    >Fahrerflucht ist eine Straftat.... sofort anzeigen !!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht während der Probzeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. Februar 2005
    Text

    >
    >Du meinst zwei Monate FahrVERBOT !
    >
    >Wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wird, ist sie für immer weg (Du müsstest wieder zur FS und nen neuen Führerschein machen) und nicht für eine bestimmte Zeit.
    >

    FALSCH!

    Ein FE-Entzug ist insofern schon endgültig, weil eine Neuerteilung durch den Betroffenen wieder beantragt werden muss. Jedoch ist eine
    "Neuerteilung nach vorangegangenem FE-Entzug", je nachdem, wie es im Urteil steht, nach Ablauf einer festgesetzten Frist und eventuellen Auflagen, möglich.

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